Recht: Telefonnummer im Widerrufsformular ist potenzielles Abmahnrisiko

Thema wurde von Wilken (Gambio), 13. August 2014 erstellt.

  1. Wilken (Gambio)

    Wilken (Gambio) Erfahrener Benutzer

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    Wir haben gerade von Janolaw die Information erhalten, dass es ein Problem mit dem Muster-Widerrufsformular in seiner derzeitigen Ausführung im Shopsystem gibt, das Abmahnungen von Shopbetreibern ermöglich könnte. Konkret wird bemängelt, dass die Telefonnummer des Shopbetreibers dort mit ausgegeben wird:

    Die Rechtsauffassung von Janolaw deckt sich dann auch mit der von Trusted Shops, beide haben das Problem zusammen analysiert um eine einheitliche Aussage zu treffen.

    Wer ist also betroffen?

    Alle Shopsystembetreiber die unser Shopsystem benutzen und das VRRL-Update installiert oder vorintegriert haben (ab 2.0.15.2 aufwärts)

    Was sollte man als Shopbetreiber tun?

    Janolaw und Trusted Shops empfehlen nun beide dringlich, die Telefonnummer aus dem Formular zu entfernen. Um das für das automatisch erzeugte Dokument zu tun, genügt es im Shop-Backend unter Konfiguration -> Mein Shop das „Telefonnummer“-Feld zu leeren. Es wird vom Shop derzeit nur für die automatische Erstellung des Widerrufsformulars verwendet.

    Was wird Gambio tun?

    In den kommenden Updates des Shopsystems werden wir die Ausgabe der Telefonnummer im Widerrufsformular entfernen, das „Telefonnummer“- Feld jedoch erhalten um die Information perspektivisch an anderen Stelle im Shop verwenden zu können.
     
  2. Anonymous

    Anonymous G-WARD 2015/2016

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    sollte man dann nicht auch im Content "withdrawal 1" die Telefonnr. raus nehmen?!
     
  3. Wilken (Gambio)

    Wilken (Gambio) Erfahrener Benutzer

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    Es kommt drauf an, wie du das ausgestaltet hast.

    Es geht primär darum dass das Musterwiderrufsformular dort wo man es zeigt exakt genauso ist, wie es im Gesetz vorliegt. Die Angabe deiner Telefonnummer in weitere Rechtstexten zum Widerruf ist eine eigene Fragestellung.
     
  4. Michael R.

    Michael R. Erfahrener Benutzer

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    Doof gefragt,
    gilt das nur für die Tel. Nr. oder auch für die Fax Nr.?
     
  5. Wilken (Gambio)

    Wilken (Gambio) Erfahrener Benutzer

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    Wir reden hier nur über dir Telefonnummer, für die Faxnummer gibt es keine Änderungen.
     
  6. KlausK

    KlausK Erfahrener Benutzer

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    @Wilken
    Könntest du die Aussage "Telefonnummer sollte nicht in der WRB stehen" nochmal genau prüfen?
    Es ist nämlich beim besten Willen nicht vorstellbar, dass trotz eines gesetzlich zugesicherten telefonischen Widerrufsrechts die Telefonnummer raus soll!
    1. Das vom BMJV ausgegebene Muster zur Widerrufsbelehrung sieht weiterhin die Angabe einer Telefonnummer vor.
    2. Bei TS und JL kann ich keinerlei Informationen dazu finden.
    3. IT-Recht, Rostock, usw. bleiben weiterhin bei der Angabe einer Telefonnummer.
    4. Die Angabe einer Telefonnummer ist zudem eine logische Konsequenz. Denn für den schriftlichen Widerruf via Brief, Fax und Mail muss ich ja eine Postadresse, Faxnummer und eMail-Adresse angeben. Und solange der Gesetzgeber dem Verbraucher ein telefonisches Widerrufsrecht zusichert, muss ich zwangsläufig auch eine Telefonnummer angeben!

    Ich gehe stark davon aus, dass das Abmahnrisiko ohne Telefonnummer um ein vielfaches höher sein wird, als mit Telefonnummer.
     
  7. Wilken (Gambio)

    Wilken (Gambio) Erfahrener Benutzer

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    Die Ansage kam direkt von den genannten Parteien. Ich erkundige mich dort morgen nochmal nach dem Stand der Dinge und gebe Feedback. Meines jetzigen Wissensstands nach haben die Aussagen Bestand.
     
  8. Daniel (Gambio)

    Daniel (Gambio) Erfahrener Benutzer

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    @KlausK

    Es geht hier um das Muster-Widerrufsformular nicht um die Widerrufsbelehrung.
     
  9. KlausK

    KlausK Erfahrener Benutzer

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    Ups, wie peinlich ... wer lesen kann ist klar im Vorteil!
    An den neuen Begriff Widerrufsformular muss man sich aber auch erstmal gewöhnen :rolleyes:

    Ins Formular gehört m. E. natürlich keine Telefonnummmer rein. Da das Formular nur schriftlich via Brief, Fax und Mail versendet werden kann, wäre eine Telefonnummer irreführend und könnte sogar die Ausübung des Widerrufrechts be- oder verhindern, wenn - jemand wie ich - die Telefonnummer irrtümlich für die Faxnummer hält.
     
  10. Wilken (Gambio)

    Wilken (Gambio) Erfahrener Benutzer

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    Gut wenn man einen Chef hat, ders dann merkt :)

    Lieber Klaus, mach dir nicht zuviel draus, wie man sieht werf ich das ab und zu auch auf einen Stapel, ich habs nicht bemerkt...
     
  11. KlausK

    KlausK Erfahrener Benutzer

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    Vielen Dank für die aufmunternden Worte ... ;)
     
  12. lu

    lu Erfahrener Benutzer

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    Die sind ja lustig!! Allerdings bleibt mir das Lachen manchmal im Halse stecken.
    Im Newsletter von Janolaw von heute (30.09.2014) steht:
    Urteil: Das Landgericht Bochum hat am 6. August 2014 entschieden, dass es nicht im Belieben des Onlinehändlers steht, ob er in der Widerrufsbelehrung seine Telefonnummer, Telefaxnummer und E-Mail-Adresse angibt. Da der Verbraucher seit dem 13. Juni seinen Widerruf nun auch telefonisch erklären kann, muss auch die Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung angegeben werden. (Exkurs zur Vermeidung von Missverständnissen: Wer keine Telefaxnummer hat, muss auch keine angeben. Eine E-Mail-Adresse und - soweit kein Kontaktformular vorhanden ist - auch eine Telefonnummer gehören jedoch zu den Pflichtangaben im Impressum).

    ... was heißt das nun? Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung ja, im Formular nein? Warum steht dann in der Widerrufbelehrung von Janolaw keine Telefonnummer (zumindest nicht in unserem Shop - dort ist Janolaw integriert). Da weiß der eine wohl nicht, was der andere tut. Hauptsache die Shopbetreiber sind verwirrt und zahlen fleißig. Und irgendwie werde ich das Gefühl nicht los, dass, solange der Shopbetreiber fleißig an Juristen zahlt, er vor Abmahnungen (weitgehend) verschont bleibt, nicht, weil das alles rechtlich einwandfrei ist, sondern weil eine Krähe der anderen kein Auge auskratzt. Das erinnert mich stark an die Machenschaften der bösen Buben aus Süditalien. Und das Recht oder der Verbraucher kümmert die "Juristenmaffia" schon lange nicht mehr. Ich bin soooooooooo wütend.
     
  13. marit

    marit Erfahrener Benutzer

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    #13 marit, 30. September 2014
    Zuletzt bearbeitet: 30. September 2014
    Lass mal die Krähen auf dem Zaun sitzen. Ich find diese gesetzliche Bestimmung ganz und gar logisch. Ich würde mich sowieso nie voll auf einen Anwalt verlassen, ich lese und denke lieber mit. Abgesehen davon sind Fachleute nicht vor eigenen Fehlern sicher. Im Gegenteil, sie sind oft betriebsblind, das hat nichts mit Korruption und Mafia zu tun.

    Außerdem kratzen Krähen nicht, auch wenn's eine schöne Alliteration ist. Sie hacken.
     
  14. Wilken (Gambio)

    Wilken (Gambio) Erfahrener Benutzer

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    Da sind mehrere Dinge im Spiel, als erstes verwechselt bitte nicht Widerrufsbelehrung mit Widerrufsformular, das sind 2 Paar Schuhe, hab ich auch schon geschafft :)
    Generell: Die gesetzliche Lage auf dem Gebiet der Widerrufe hat sich nun ja gerade geändert, bei der letzten Änderung vor einigen Jahren hat es dann eine Weile gebraucht, bis sich die Unklarheiten durch gerichtliche Entscheidungen in eine weitgehend stabile Praxis umgesetzt haben. Das bedeutet andersrum auch, dass es da im Moment hie und da unterschiedlich zu interpretierende Dinge gibt, muss man leider vorübergehend als gegeben nehmen.
    Immerhin: Bei Janolaw hast du ja auch einen Laden dahinter, der die dann hilft wenn es juristische Probleme gibt und das tatsächlich für dich ausfechtet, das kann Gold wert sein...
     
  15. Wollpalast

    Wollpalast Erfahrener Benutzer

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    Es kann doch aber nicht falsch sein wenn ich eine zusätzliche Möglichkeit des Widerrufs anbiete. Wenn ich etwas zu wenig angebe ist das schon klar. Und wenn der telefonische Widerspruch inzwischen ein legaler Weg des Widerrufens ist, dann gehört meiner Meinung nach die Telefonnummer auch in die Widerrufsbelehrung. In das Formular braucht sie eher nicht zu stehen denn das kann man ohnehin schlecht durchs Telefon schicken.
     
  16. KlausK

    KlausK Erfahrener Benutzer

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    Darum geht es ja auch!
    Die Telefonnummer gehört in die Widerrufsbelehrung, damit der Kunde sein Recht telefonisch ausüben kann.
    Sie gehört aber nicht ins Widerrufsformular, weil man einen schriftlichen Widerruf nunmal nicht mündlich abgeben kann.
    Deshalb ist die Angabe einer Telefonnummer im Formular irreführend und damit schon fast automatisch abmahngefährdet.