Bestellungen v. Händler EU = MwSt.-frei, aber, Lieferadresse "D" muss mit MwSt. sein!

Thema wurde von Claus, 4. Dezember 2014 erstellt.

  1. Claus
    Claus Neues Mitglied
    Registriert seit:
    11. Mai 2011
    Beiträge:
    2
    Danke erhalten:
    0
    Danke vergeben:
    2
    Wir versenden unsere Waren international und haben einen Kunde, der ist Österreicher und als Händler in der EU als solcher akzeptiert und in der entsprechenden Kategorie (bei uns im Shop) gespeichert.
    In dieser Kategorie sind die Einstellungen so, dass diese Kunden keine MwSt. bezahlen müssen, nachdem wir die Gültigkeit der Steuer-ID geprüft haben.

    Als Händler EU genießt dieser Kunde bei uns Einkäufe ohne MwSt., solange er nach Österreich liefern lässt.
    Dieser Kunde hat bei einer Bestellung eine Lieferadresse in Deutschland angegeben, d.h. die MwSt. muss mitberechnet werden.
    Dies hat der Shop aber nicht erkannt!
    Laut gambio ist das im Moment nicht möglich, dass der Shop so etwas erkennt.
    Die Programmierung ist zu aufwending.

    Hat jemand auch dieses Problem? Bzw. wie handhabt Ihr so einen Fall.
    Ich gehe davon aus, dass ich nicht der einzige bin, der international versendet und der dieses Problem hat.

    Vielen Dank im Voraus für ein Feedback
    Claus


     
  2. Avenger
    Avenger G-WARD 2012/13/14/15
    Registriert seit:
    26. April 2011
    Beiträge:
    4.771
    Danke erhalten:
    1.478
    Danke vergeben:
    89
    Mag sein, dass ich das auf den ersten Blick nicht komplett sehe...

    Aber m.E. müsste es genügen, die Country-Id der Lieferadresse statt der Rechnungsadresse bei der Frage "MwSt. Ja oder Nein" zu verwenden...
     
  3. Anonymous
    Anonymous G-WARD 2015/2016
    Registriert seit:
    20. Februar 2012
    Beiträge:
    9.088
    Danke erhalten:
    1.613
    Danke vergeben:
    1.212
    Ist es nicht so, dass ein Händler mit gültiger Umsatzsteuer-ID aus dem Ausland immer netto einkauft? Egal wohin geliefert wird?
    Bei Privatpersonen ist das natürlich anders.
    Oder liege ich da falsch?
     
  4. johannes_a
    johannes_a Erfahrener Benutzer
    Registriert seit:
    23. Mai 2013
    Beiträge:
    325
    Danke erhalten:
    61
    Danke vergeben:
    67
    Nur wenn er die Ware auch tatsächlich ins Ausland geliefert kriegt (bzw. die Leistung im Ausland bezieht), kauft er netto ein.
     
  5. Anonymous
    Anonymous G-WARD 2015/2016
    Registriert seit:
    20. Februar 2012
    Beiträge:
    9.088
    Danke erhalten:
    1.613
    Danke vergeben:
    1.212
    oha, das hatte ich nämlich auch schon mal und mein Steuerbüro hatte gesagt das kann ich netto verkaufen.
    Da muss ich nochmal nachhaken.............
     
  6. johannes_a
    johannes_a Erfahrener Benutzer
    Registriert seit:
    23. Mai 2013
    Beiträge:
    325
    Danke erhalten:
    61
    Danke vergeben:
    67
    Frag nochmal nach und falls dein Steuerberater was anderes sagt, bitte posten - ich bin mir da aber einigermaßen sicher, dass das stimmt - Wofür bräuchte das Finanzamt sonst Gelangensbestätigungen, wenn das nur vom Firmensitz des Kunden abhinge?

    Grüße
    Johannes
     
  7. Christian Mueller
    Christian Mueller Beta-Held
    Registriert seit:
    4. Juli 2011
    Beiträge:
    3.824
    Danke erhalten:
    981
    Danke vergeben:
    312
    Genau!

    Es ist definitiv so, daß Lieferungen ins Ausland gelangen müssen um umsatzsteuerfrei zu sein. Denn nur dann gilt die Steuerschuldumkehr.
     
  8. Avenger
    Avenger G-WARD 2012/13/14/15
    Registriert seit:
    26. April 2011
    Beiträge:
    4.771
    Danke erhalten:
    1.478
    Danke vergeben:
    89
    Nein, der Ort der "Leistungserbringung" ist da m.E. das Kriterium.
     
  9. Claus
    Claus Neues Mitglied
    Registriert seit:
    11. Mai 2011
    Beiträge:
    2
    Danke erhalten:
    0
    Danke vergeben:
    2
    ich muss mir das mal ansehen und testen!
    Danke mal vorab für den Hinweis. Ich werde berichten ob es funktioniert oder nicht.

    Claus
     
  10. Christian Mueller
    Christian Mueller Beta-Held
    Registriert seit:
    4. Juli 2011
    Beiträge:
    3.824
    Danke erhalten:
    981
    Danke vergeben:
    312
    #10 Christian Mueller, 9. Dezember 2014
    Zuletzt bearbeitet: 9. Dezember 2014
    Ich hab das mal als PAP erstellt, damit man das etwas einfacher verstehen kann.

    [​IMG]

    Lt. §1UstG gehören die Gemeinde Büsingen und Helgoland nicht zum deutschen Inland. Ausland ist, was nicht Inland ist. (steht da wirklich!)

    Dafür gilt die deutsche Umsatzsteuer in den österreichischen Gemeinden Jungholz und Mittelberg.

    So einen Blödsinn können sich nur Beamte und Politiker ausdenken...
     
  11. Petra
    Petra G-WARD 2013/14/15
    Registriert seit:
    27. August 2011
    Beiträge:
    6.998
    Danke erhalten:
    1.225
    Danke vergeben:
    227
    Das wird der Sesselpupersatz des Jahres. Danke *lol*