Magnalister & Amazon FBA / Widerrufsbelehrung

Thema wurde von Anonymous, 2. August 2016 erstellt.

  1. Anonymous
    Anonymous Erfahrener Benutzer
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    Hallo zusammen,

    wer von euch setzt den Magnalister ein, verkauft bei Amazon und hat dort sowoh Artikel zum Selbstversand als auch FBA ? Toll wäre jetzt noch wenn ihr auch mei it-recht Kanzlei eure Rechtstexte holt ...

    Wie verfahrt ihr mit den normalen Bestellungen, die über Amazon im Shop eingehen ?
    Wie verfahrt ihr mit den FBA Bestellungen, die über Amazon im Shop eingehen ?

    Welche Rechtstexte schickt ihr in welchem Fall dem Kunden ?
     
  2. Developer
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    Keine Rechtsberatung! Lediglich meine Meinung!

    Die Rechtstexte, die greifen und maßgeblich sind, sind die hinterlegten bei Amazon. So kenne ich es zumindest beim Händlerbund, da die Rechtstexte von Plattform zu Plattform unterschiedlich sind.

    Was soll der Shop damit zu tun haben? :rolleyes:
     
  3. Anonymous
    Anonymous Erfahrener Benutzer
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    Schon klar, das die hinterlegten bei Amazon richtig sind. Setzt Du magnalister ein ? Machst Du FBA ?
     
  4. Developer
    Developer Erfahrener Benutzer
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    Was genau möchtest Du wissen? :)
     
  5. Anonymous
    Anonymous Erfahrener Benutzer
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    Ein Problem habe ich gelöst. Im Magnalister kann man ja eine automatische Mail verfassen lassen die über den Einkauf informiert. Dort habe ich jetzt, laut Empfehlung von IT-Recht Kanzlei die AGB hinterlegt. Diese bekommt der Amazon Kunde nun automatisch noch einmal zugestellt wenn die Bestellung im Shop eingeht.

    Unklar ist mir jetzt noch die Widerrufsbelehrung. Die ist von ITRK scheinbar angepasst worden und beginnt nun mit:

    Danach beginnt die Belehrung.

    Es heißt aber man darf FBA Kunden keine Widerrufsbelehrung schicken weil die eine eigene von Amazon bekommen. Da aber der obige Hinweis nun ebenfalls in der Belehrung steht, die ich den Kunden schicken darf/soll, wird ja ganz klar die Gültigkeit der Belehrung auf die Bestellungen eingegrenzt, die ich auch selber verschicke. Für die FBA ist dann die Belehrung die man über den Link aufruft maßgeblich.

    Daher interessiert mich nun, was machen andere die Magnalister einsetzen, bei Amazon mit FBA und normalem Versand arbeiten und ihre Rechtstexte von IT-Recht beziehen ... :)

    Oder ich muss bis Morgen warten und bei IT anrufen :)
     
  6. Anonymous
    Anonymous Erfahrener Benutzer
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    ich würde das Thema nicht für jeden sichtbar machen :)
     
  7. Anonymous
    Anonymous Erfahrener Benutzer
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    wie macht man es denn unsichtbar :)