Wir schließen in unserer WRB das Widerrufsrecht bei Schuhen, welche durch den Kunden online konfiguriert werden können und nur für den Kunden gefertigt werden aus. Diese Schuhe haben eine Lieferzeit von 30 Werktagen, während Schuhe, welche auf Lager sind, eine Lieferzeit von 4 Werktagen haben. Kann mir bitte jemand einen Tipp geben, wie wir einen Hinweistext beim Artikel nach der Konfiguration und vor dem Einleiten des Bestellprozeßes anzeigen lassen können? Wir wollen sicherstellen, dass dem Kunden das bewußt ist, bevor er eine Bestellung auslöst.
Hallo, ich glaub das kannst Du dir sparen, wenn es hart auf Hart kommt, musst du die Schuhe so wie so zurück nehmen. Es gibt da ein Urteil, das kenne ich von einer Kundin von mir, diese hat Maßgeschneiderte Kleider verkauft, Kundin bestellt, gibt Ihre Maße an, Kleid wird nach Maß gefertigt und geliefert. Kundin schickt Kleid zurück und möchte Geld zurück, das ging vor Gericht, Verkäufer hat verloren, Begründung, der Ausschluss des Widerrufsrecht gilt nur wenn man den Artikel nicht mehr weiter verkaufen kann. Nur so als Tipp!
Hallo, also mal nur Grundlegendes zur Konfiguration: Du kannst in Gambio einstellen, dass der Kunde auf der Seite checkout_payment auf sein Widerruf verzichten muss, ansonsten kann er keine Bestellung abgeben. Du könntest deine Artikel im Backend als Dienstleistung markieren, dann aktivieren dass der Kunde bei einer Dienstleistung auf das Widerrufsrecht verzichten muss. Du solltest dann lediglich die Texte anpassen, in der checkout_payment bzw. in der Bestellbestätigung's eMail, da der Verzciht dort mit einer Dienstleistung steht.
Hallo Kai, da gibt es schon Unterschiede. Wenn das Kleid immer im selben Stoff genäht wird aber nur dann, wenn eine Bestellung ein geht, könnte das Kleid in der genähten Größe ja noch wem anders passen. Wird aber etwas aus verschiedenen Materialien nach Kundenwunsch zusammen gestellt, ist es unwahrscheinlich, dass jemand genau das selbe haben möchte. Wie immer keine Rechtsberatung. Fragt zur Sicherheit immer einen Anwalt.
Nach Rücksprache mit unserem Anwalt, reicht die bestehende WRB aus. Es wird aus Kundenfreundlichkeit empfohlen, auf den Ausschluss des Widerrufsrechts nach erfolgreicher Konfiguration und vor Einleiten des Bestellprozeßes hinzuweisen. Wir haben das jetzte bei Gambio als kostenpflichtige Dienstleistung angefragt, da eine Umsetzung mit bestehenden Bordmitteln nicht möglich ist.