Nur Link & Bestätigung von AGB & Widerrufsrecht im Checkout

Thema wurde von Anonymous, 21. September 2016 erstellt.

  1. Anonymous
    Anonymous Erfahrener Benutzer
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    Hallo,

    es gibt im Admin unter Shop-Einstellungen -> Allgemeines sowohl für die AGB als auch das Widerrufsrecht den Punkt "Im Bestellvorgang anzeigen" und "Im Bestellvorgang bestätigen".

    Wenn ich nun den Punkt "Im Bestellvorgang anzeigen" ABER "Im Bestellvorgang bestätigen" deaktiviere, würde ich erwarten, dass man weiter einen Link zu den jeweiligen Informationen und einen Bestätigungs-Button angezeigt bekommt. Dem ist aber nicht so. Es wird dann gar nichts mehr angezeigt. Man kommt aber auch nicht mehr weiter... Das Programm blockt dann, weil man die Bestätigung nicht deaktiviert hat. Das ist m.E. ein Bug.

    Es geht mir aber um folgendes. Der ganze Sermon mit AGB und Widerrufsrecht nimmt sehr viel Platz weg. Grundsätzlich ist das alles eigentlich nicht unbedingt notwendig, solange man alle Informationen an den Kunden per Mail verschickt. (Link nur für registrierte Nutzer sichtbar.) Vielleicht gibt es inzwischen neuere Urteile.

    Wenn ich nun schlicht einen Klick vom Kunden möchte, mit dem ich ihn darüber informiere, dass die AGB und sonstigen Bestimmungen per Mail kommen und auch jetzt nochmal per Link zur Verfügung stehen, müsste das doch auch ausreichen. Wenn das ginge, wäre meine Frage, wie ich das umsetzen kann...

    Also, alle Textblöcke raus und EIN Bestätigungsklick für AGB, Datenschutz und Widerrufsrecht mit einem Link...
     
  2. barbara
    barbara G-WARD 2014-2020
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    Wenn Du die Bestätigung vom Kunden willst, geht das nur wenn der Kunde das neben - über - unter der Checkbox lesen kann.
    Eigentlich fehlt im Amdin ein Hinweis, denn du kannst zwar die Texte anzeigen lassen ohne dass der Kunde diese Abhaken muss, Du kannst aber keine Checkbox einrichten, ohne das der Kunde den Text lesen kann.

    Normalerweise hat der Shop auf der letzten Checkout-Seite einen Link zu den Rechtstexten - da kann der Kunde vor Abschluss der Bestellung die Texte einsehen und das genügt. Es muss nichts abgehakt werden.
     
  3. Anonymous
    Anonymous Erfahrener Benutzer
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    Danke @barbara,

    ich lasse es erstmal so und hoffe, dass das im neuen Checkout besser gelöst wird. Im Zweifel kann man ja die Textfelder auch direkt aus der entsprechenden Datei löschen. Habe mich nur noch nicht näher damit beschäftigt.
     
  4. barbara
    barbara G-WARD 2014-2020
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    Das ist auch eine rechtliche Frage, ich meine der Kunde muss es direkt lesen können, wenn er es akzeptieren soll.
    Ist keine Checkbox da, genügt der Link auf der letzten Seite.
    Frage dazu am Besten mal Deinen Anwalt.
     
  5. cem-azakliogullari-gmx-de
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    Hallo,
    ich buddel das mal aus.
    Gibt es da Neuigkeiten?
    Ich finde die 2 Scrollboxen vom Handling her auch ziemlich unschön und auch konversionshemmend.
     
  6. barbara
    barbara G-WARD 2014-2020
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    Wenn Du es abhaken lassen möchtest, muss der Kunde das auch lesen können.

    Ohne die boxen mit Scrollbalken, müsste der Text also ganz da stehen. Das wird der Kunde auch nicht so toll finden, und Scrollen muss er dann auch.
    Die meisten Kunden lesen das aber gar nciht, scrollen also auch nicht, müssen bei einem kompletten Text aber endlos weit nach unten Scrollen, um überhaubt an die Haken zu kommen.
    Da wäre ich als Kund ganz sicher weg.

    Man muss die Texte aber nicht zwingend abhaken lassen, es genügt der Link auf der letzten Bestellseite.
    (bitte den eigenen Anwalt befragen)
    Wenn man keinen Haken einfordert, braucht man auch die Boxen mit den Scrollblaken nicht.
     
  7. cem-azakliogullari-gmx-de
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    Hallo Barbara,
    danke für deine Ausführung.
    Aktuelli ist die Scroll/Haken Lösung bei uns aktiviert.

    Ich denke mal, wir schwenken auf Links im Bestellabschluss um.
     
  8. Anonymous
    Anonymous Erfahrener Benutzer
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  9. cem-azakliogullari-gmx-de
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    Richtet sich grundsätzlich an Endverbraucher.
    Im B2B-Bereich herrscht ja quasi Vertragsfreiheit ;)
     
  10. Anonymous
    Anonymous Erfahrener Benutzer
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    Was hast Du dann für Verbraucher in deinen AGB stehen, was ein Verbraucher explizit abhaken/zustimmen müsste ?
     
  11. cem-azakliogullari-gmx-de
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    Da steht rein gar nix von abhaken drin :)
     
  12. Anonymous
    Anonymous Erfahrener Benutzer
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    Ich meinte damit, daß diese Haken-Lösung bei B2C mttlerweile eh überflüssig ist, da man eh in die AGB nicht mehr viel reinschreiben darf, was einen Verbraucher betreffen würde. Steht ja mittlerweile alles schon in den Gesetzen drin.

    Hier ein aktueller Artikel vom 15.9.2017 von der it-recht-kanzlei München:

    http://www.it-recht-kanzlei.de/häkchen-setzen-agb-bestellprozess.html