Kann ich Wiederverkäufern den Verkauf auf eBay untersagen?

Thema wurde von Anonymous, 5. Januar 2018 erstellt.

  1. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

    Registriert seit:
    1. November 2016
    Beiträge:
    517
    Danke erhalten:
    46
    Danke vergeben:
    45
    Hallo und ein gutes und erfolgreiches Jahr 2018!

    Ich möchte Jetzt auch Artikel mit eigener Marke Wiederverkäufern anbieten.
    Die betreffenden Artikel werden mit entsprechenden Preisnachlässen angeboten.
    Was mir aber gar nicht gefallen würde ist wenn diese zu Ramschpreisen bei eBay und Co versteigert bzw. verhökert würden.
    Das schadet einer Marke, besonders wenn diese neu ist bzw. verärgert andere Wiederverkäufer welche die Waren zu regulären Preisen anbieten möchten.
    Kann ich dass im Vorfeld untersagen und bei Zuwiderhandlungen den betreffenden Wiederverkäuferkunden von weiteren Lieferungen ausschließen?
    Oder kann jeder mit meinen Artikeln machen was er will nach dem Motto, es herrscht ja freie Marktwirtschaft?

    Gruß
     
  2. Anonymous

    Anonymous G-WARD 2015/2016

    Registriert seit:
    20. Februar 2012
    Beiträge:
    8.755
    Danke erhalten:
    1.516
    Danke vergeben:
    1.051
    Ich habe bei Herstellern eine Vereinbarung unterschreiben müssen, wo unter anderem der Ausschluss für den Verkauf auf solchen Plattformen Bedingung für die Zusammenarbeit ist.
    Ohne diese zu unterschreiben gab es keine Bildrechte etc., inwieweit das im Streitfall vom Hersteller durchsetzbar ist, ist zumindest unsicher..........
     
  3. Dennis (MotivMonster.de)

    Dennis (MotivMonster.de) G-WARD 2013/14/15/16

    Registriert seit:
    22. September 2011
    Beiträge:
    30.984
    Danke erhalten:
    6.097
    Danke vergeben:
    1.079
    Beruf:
    Mann für alles :)
    Ort:
    Weilburg
    Es gab doch dazu gerade ein Urteil.
    Du darfst das nur wenn dadurch die Marke geschädigt würde, also z.B. das Image das es Hochwertige Produkte sind und du dieses dadurch gefährdet siehst. - Google mal das war vor paar Wochen erst überall in Nachrichten.
     
  4. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

    Registriert seit:
    30. Oktober 2015
    Beiträge:
    2.349
    Danke erhalten:
    573
    Danke vergeben:
    506
    Preise würdest du wohl nicht diktieren können/dürfen. Das mit den Verkaufsplattformen könntest du in Vereinbarungen reinschreiben und zB im Falle von Zuwiderhandlungen mit einer Vertragsstrafe und anderen Maßnahmen belegen.

    Ich würde das nicht machen. Damit machst du dir selbst deine Preise kaputt. Du schreibst, dass du mit eigener Marke am Markt auftrittst. Die eigene Marke würde ich pflegen und nicht der Gefahr aussetzen, verramscht zu werden. Liegt sie einmal im Ramsch, kommt sie da nicht mehr raus.

    Frage ist nur, wie man das bei Zuwiderhandlungen durchsetzen will/soll?
    Du würdest dann zur Durchsetzung deiner Ansprüche das komplette Prozesskostenrisko tragen. Der Beklagte hingegen zögert alles hinaus, geht in Rechtsmittel und verdient währenddessen fleißig weiter mit deiner Marke. Solltest du dann gewinnen, macht der den Laden dicht und du bleibst auf den Kosten sitzen.
     
  5. barbara

    barbara G-WARD 2014-2020

    Registriert seit:
    14. August 2011
    Beiträge:
    35.352
    Danke erhalten:
    11.198
    Danke vergeben:
    1.601
    Ich würde mir da einen Fachanwalt suchen und mich beraten lassen.
    Den Anwalt brauchst Du später sowieso, wenn Deine Artikel doch auf Plattformen auftauchen.
     
  6. Dennis (MotivMonster.de)

    Dennis (MotivMonster.de) G-WARD 2013/14/15/16

    Registriert seit:
    22. September 2011
    Beiträge:
    30.984
    Danke erhalten:
    6.097
    Danke vergeben:
    1.079
    Beruf:
    Mann für alles :)
    Ort:
    Weilburg
    (Link nur für registrierte Nutzer sichtbar.)

    (Link nur für registrierte Nutzer sichtbar.)

    (Link nur für registrierte Nutzer sichtbar.)

    (Link nur für registrierte Nutzer sichtbar.)
     
  7. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

    Registriert seit:
    1. November 2016
    Beiträge:
    517
    Danke erhalten:
    46
    Danke vergeben:
    45
    Hallo, ich danke für die Antworten.

    Das ist offensichtlich kein einfaches Thema mit dem auch kapitalstarke Marken zu kämpfen haben.
    Aktuelle Urteile sind da auch nicht so klar und lassen wieder Raum für Interpretationen.
    Ich als kleiner Anbieter bin gar nicht in der Lage einen aufwändigen Rechtsstreit anzufangen, falls doch etwas von einem meiner Gewerbekunden bei eBay und Co auftauchen sollte.
    Was ich aber wohl machen kann ist die Wiederverkäufer im Vorfeld darauf hinweisen dass diese im besagten Falle von weiteren Lieferungen ausgeschlossen werden und dies dann auch durchziehe.
    Ob dass dann auch rechtlich OK ist oder ich letztendlich der böse bin, falls dann jemand gegen mich vorgeht, ist eine andere Frage. Mal sehen wie ich dass halbwegs abklären kann.

    Gruß
     
  8. Dennis (MotivMonster.de)

    Dennis (MotivMonster.de) G-WARD 2013/14/15/16

    Registriert seit:
    22. September 2011
    Beiträge:
    30.984
    Danke erhalten:
    6.097
    Danke vergeben:
    1.079
    Beruf:
    Mann für alles :)
    Ort:
    Weilburg
    Naja, du darfst dir deine Kunden aussuchen (meistens).
    LAMY macht das auch so, wenn ich nicht 10k EUR Umsatz mache bei denen darf ich nicht online verkaufen - oder wenn ich die Preise runtersetze die die als UVP vorgeben. Dann bekommst halt keine Lieferungen mehr. Da die nur direktvertrieb machen hast dann ein Problem. Bisher kommen die damit wohl gerade so durch.
     
  9. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

    Registriert seit:
    1. November 2016
    Beiträge:
    517
    Danke erhalten:
    46
    Danke vergeben:
    45
    Hallo Denis,

    danke für die Links, habe die erst jetzt gesehen.
    Die werde ich mir mal in Ruhe ansehen.

    Schönes Wochenende
     
  10. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

    Registriert seit:
    1. November 2016
    Beiträge:
    517
    Danke erhalten:
    46
    Danke vergeben:
    45
    Entschuldigung :-(, Dennis schreibt sich mit 2 n.
     
  11. Dennis (MotivMonster.de)

    Dennis (MotivMonster.de) G-WARD 2013/14/15/16

    Registriert seit:
    22. September 2011
    Beiträge:
    30.984
    Danke erhalten:
    6.097
    Danke vergeben:
    1.079
    Beruf:
    Mann für alles :)
    Ort:
    Weilburg
    Bin schon öfter "kastriert" worden. :D
     
  12. Cosmo

    Cosmo Aktives Mitglied

    Registriert seit:
    11. Juli 2017
    Beiträge:
    40
    Danke erhalten:
    0
    Danke vergeben:
    16
    Also ich kenne das so, dass einige Marken verbindliche Preisvorgaben machen - auch ohne das du was unterschreiben musst. Die Drohung ist dann, dass sie nicht mehr an dich verkaufen solltest du dich nicht daran halten.
     
  13. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

    Registriert seit:
    19. Juni 2016
    Beiträge:
    175
    Danke erhalten:
    33
    Danke vergeben:
    48
    Hallo EXO,

    in den Urteilen ist immer nur die Rede von LUXUSARTIKELN! Eine Preisvorgabe ist und bleibt in Deutschland grundsätzlich verboten, außer bei preisgebundenen Artikeln, wie z.B. Büchern und Zigaretten. Wer Preise diktiert, bewegt sich auf ganz dünnem Eis.

    Aber wo kein Kläger, da kein Richter - und wenn Du Partner findest, die Deine Verträge akzeptieren, ist doch alles prima. Und wenn Du gerade anfängst, eine Vertriebsstruktur aufzubauen, solltest Du Dich erst einmal langsam vortasten - z.B. mit einer Händlerzertifizierung. Wie barbara schon sagte; such Dir unbedingt einen Fachanwalt. Der erspart Dir wahrscheinlich eine Menge Lehrgeld ;-).

    Ich drücke Dir die Daumen. Halt uns mal auf dem Laufenden!
     
  14. Dennis (MotivMonster.de)

    Dennis (MotivMonster.de) G-WARD 2013/14/15/16

    Registriert seit:
    22. September 2011
    Beiträge:
    30.984
    Danke erhalten:
    6.097
    Danke vergeben:
    1.079
    Beruf:
    Mann für alles :)
    Ort:
    Weilburg
    Aber was willst als kleiner Händler machen wenn die nur direkt Vertrieb haben und die dich sonst halt nicht beliefern oder nur Listenpreise geben. LAMY sagt z.B. lieber nen Bonus als Rabatt. Dann is das für die OK.

    Das mit den "Luxus" Artikeln ist so ne Sache. Es geht ja um das Image das deine Marke beim Kunden hat. Wirds als Hochwertig empfunden und benötigt evtl. auch beartung durch Fachhandel auf Verkäuferseite bei Fragen oder kanns auch verramscht werden ohne das die Marke an "Wert" verliert beim Kunden, weils eh ein 0815 Produkt ist.
     
  15. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

    Registriert seit:
    1. November 2016
    Beiträge:
    517
    Danke erhalten:
    46
    Danke vergeben:
    45
    Ich danke für die Antworten.



    Den rechtlichen Spielraum den ich als kleiner Anbieter habe ist nicht sehr groß, dass ist mir inzwischen klar geworden.
    Als noch unbekannter Neueinsteiger möchte ich aber von Anfang an eine gewisse Richtung bzw. Niveau vorgeben. Einmal bei eBay etc. unter Versteigerungen angesiedelt dürfte es ein Unding sein da wieder raus zu kommen.

    Ich habe mittlerweile in mein Angebot eine Klausel gesetzt die es Wiederverkäufern den Handel meiner Produkte bei eBay und Co. untersagt, unter Androhung von Liefersperren.
    Ferner dass diese Klausel bei getätigter Bestellung automatisch akzeptiert wird.
    Das ganze begleitet von einem Appell an die Fairness gegenüber anderer Wiederverkäufer.
    Ich mache weder Preisvorgaben noch einen schriftlichen Vertrag.

    Das Ganze ist rechtlich wohl kaum bindend, die drohende Liefersperre könnte aber helfen, hoffe ich zumindest.


    Gruß
     
  16. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

    Registriert seit:
    29. September 2014
    Beiträge:
    328
    Danke erhalten:
    16
    Danke vergeben:
    98
    Also ich habe mehrere Hersteller, die entweder direkt untersagen auf ebay und/oder Amazon zu verkaufen oder die vorschreiben sich an die vorgegebenen Preise zu halten. Und die fackeln da auch nicht lange, wenn sich jemand nicht daran hält - da wird man aus der Kundendatei gelöscht und bekommt eben keine Ware mehr. Ich habe auch schon mitbekommen, dass Hersteller bei ebay Angebote beenden lassen.
    Ehrlich gesagt bin ich um jeden Lieferanten froh, der die Preise vorgibt, denn es ist ein Unding wie manche Wiederverkäufer mit Ihren Niedrigpreisen Marken regelrecht kaputt machen.
    Was manch einer da noch verdient ist fraglich.

    Den Weg, das von vornherein erst gar nicht so weit kommen zu lassen finde ich gut.
     
  17. Dennis (MotivMonster.de)

    Dennis (MotivMonster.de) G-WARD 2013/14/15/16

    Registriert seit:
    22. September 2011
    Beiträge:
    30.984
    Danke erhalten:
    6.097
    Danke vergeben:
    1.079
    Beruf:
    Mann für alles :)
    Ort:
    Weilburg
    Ja, machen einige weils eben genau das gibt:
    Diese Hobby Verkäufer die aufs schnelle geld hoffen und meinen VK minus EK = Gewinn ist. Bis dann die Versicherungen, Gebühren, Finanzämter und Co zuschlagen. Dann arbeiten sie weit unter Mindestlohn damit ihnen nicht langweilig daheim ist und machen die Preise kaputt. Verkaufen rein über den Preis ohne Kalkulation oder so.
    Die anderen sind dann die die die ebay Kunden dazu bringen z.B. bei Tinten ständig nach dem Haltbarkeitsdatrum zu fragen, das hab ich bei keinem anderem Markt. Bei ebay ständig diese dämliche Frage. Zumal es nicht jeder Hersteller angibt und es meist 24 Monate ist und nur ne Garantie das die Tinte da noch 100% ok ist. Auch nach 36 oder 48 Moanten wird Otto Normal noch keinen Unterschied sehen (bis auf paar Ausnahmen wo es wirklich wichtig ist). Aber fragen städig. Selbst wenn 100% Zufriedene Kunden hast, Weil eben die Billigheimer alten Mist vertickern und die Preise kaputt sind.

    Generell bin ich ja für freie Preise und freien Markt. Aber man kann über Zugaben oft mehr erreichen als über den Preis. Auch online. Man muss es nur rüberbringen.