Shop auf Englisch und Deutsch - Verkauf nur nach DE-CH-AU

Thema wurde von Romantic White Gaby, 6. März 2018 erstellt.

  1. Romantic White Gaby
    Romantic White Gaby Erfahrener Benutzer
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    Hallo zusammen,

    ich habe da mal eine "Sinn"-Frage.
    Macht es Sinn dem Kunden den Shop auch in Englisch anzubieten,
    obwohl der Verkauf nur nach Deutschland-Österreich-Schweiz erfolgt.

    Laut der Statistik von Gambio, "stolpern" doch einige Kunden aus fernen Ländern in den Shop.
    (vielleicht auch Bots?).
    Eine englische Version würde hier möglicherweise hilfreich sein und sieht "internationaler" aus.

    Muss ich zwingend dann auch die AGB's /Impressum und widerspruch in Englisch anbieten?

    Gruß
    Michael
     
  2. Anonymous
    Anonymous G-WARD 2015/2016
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    wenn Du bereit bist auch in andere Länder zu versenden, würde es Sinn machen. Dann muss es natürlich auch die AGB etc. in Englisch geben.
     
  3. Anonymous
    Anonymous Beta-Held
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    wenn schon, dann halt alles!
     
  4. Anonymous
    Anonymous Erfahrener Benutzer
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    Der Shop darf in sich nicht widersprüchlich sein bzgl. der Adressaten, an die sich der Shop richtet.
    D.h. es müssten dann u.a. auch Versandkosten in die entsprechenden Länder angezeigt werden.

    Wenn Du wirklich nur nach D-A-CH versendest, würde ich keine Fremdsprache aufnehmen.

    Edit: Bei der Schweiz könnte man natürlich über Französisch und Italienisch nachdenken :)
     
  5. Anonymous
    Anonymous Aktives Mitglied
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    Hallo zusammen,
    ich weiß, das ist hier keine Rechtsberatung. Ich frage aber trotzdem mal: Gibt es Unterschiede bei Impressum/AGB/Widerruf... für Deutschland und Österreich? Hat jemand ein extra Impressum/AGB für Österreich?
     
  6. diana_kleczka
    diana_kleczka Erfahrener Benutzer
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    Ich habe da mal was ganz interessantes zum Thema AGBs in Fremdsprache gelesen. Evtl. hilft euch das:

    Das Gesetz schreibt vor, dass der Händler den Käufer „in einer dem eingesetzten Fernkommunikationsmittel entsprechenden Weise klar und verständlich“ über die erforderlichen Angaben informieren muss (§ 312c BGB in Verbindung mit Artikel 246 EGBGB). Darunter fallen auch die AGB und Informationspflichten.

    Ist der Onlineshop ausschließlich in deutscher Sprache abrufbar, dann stellt sich das Problem für den Händler nicht. Kauft z.B. ein italienischer Kunde trotzdem in diesem Shop, ohne die Sprache zu beherrschen, dann muss er dies gegen sich gelten lassen: Die Vertragssprache war Deutsch und der Händler hat richtig belehrt.