Hallo, Kollegen! Bei der Installation und Konfigiration von paypal3 (Gambio 2.6.0.1) wurde der Aufschlag für PayPal-Zahlung aus dem alten Modul paypalng übernommen. Leider wird er im Checkout nicht angezeigt. Ist das problem bekannt und lösbar? Vielen Dank für jeden Hinweis. Susanna
Hallo Developer! Ja, klar, das habe ich gemacht. Hier erscheint korrekt paypal3. Danke für Deine Mühe! Susanna
bei checkout_payment wird weder Aufschlag noch Rabatt angezeigt. Habe auch bei "Texte anpassen" keine Möglichkeit gefunden den Text "Paypal" zu verändern. Berechnet wird der Rabatt allerdings bei mir, nur eben leider nicht angezeigt vor der Zahlung, (wenn man beim PayPal-Login oben bei der Summe auf den Haken klickt, wird die Rabattsumme zumindest angezeigt).
Hallo Susanna, dann formuliere ich mal die Frage etwas anders: Wird der Aufschlag berechnet? @marmoles: Man kann auch mit Quick and Dirty arbeiten, wenn die automatische Anzeige bei einem nicht funktioniert:
Nach ein update zu Paypal Plus (Papal3) ist unsere paypal (Handling) gebühr verschwunden. Es wird nicht mehr angezeigt oder berechnet. Wir habe nicht ot_payment benutzt. wir haben ot_paypal_gebuehr_fee. Ist das ein speziel anfertigung gewesen? Kann ich dieser ot_pament methode benutzen?
Nicht machen. Paypal untersagt das in seinen AGB und geht mittlerweile auch sehr strikt dagegen vor. Die wenigen Betriebe, die das noch dürfen sind Großkunden, wie zum Beispiel die Deutsche Bahn, die spezielle Verträge mit Paypal haben.
Ich dachte man kann das umgehen wenn es anders benannt wird wie ein "Handling Gebuhr", abhängig von paypal.
Guten Morgen zusammen, gilt das auch für Rechnungen? Zahlungen mit Rechnungen verursachen bei uns erheblichen Mehraufwand, deswegen haben wir bei den Kunden, die wir die dafür freigeschaltet haben, für diese Zahlungsart €7,50 Aufschlag berechnet. Der Trusted Shop-Zertifizierung stand das nicht im Wege. Wie ist denn nun die Lage? Hat jemand einen Verweis aufs entsprechende Gesetz? Mir erscheint das völlig unsinnig, dass man seine Zusatzaufwände nicht transparent machen und dem Kunden auferlegen kann. Aber Unsinn ist ja kein Ausschlusskriterium für neue Gesetze, deswegen wüsste ich es gerne genau. Danke und freundliche Grüße JB
Keine Rechtsberatung/Nur meine Meinung: Die Trusted Shops Zertifizierung muss wohl davor gewesen sein, da es damals unproblematisch war. An dieser Stelle wurden - seitens des Gesetzgebers - die Karten neu gemischt.
Warum? Weil ich zunächst prüfen muss, wen ich guten Gewissens für den Download digitaler Produkte ohne vorherige Zahlung freischalten kann und dann überwachen muss, wann die Zahlung eingeht. Und dann muss ich ggf. noch Zahlungserinnerungen schreiben oder sogar Mahnungen. Ich kann nicht wirklich sehen, dass ich den Prozess optimieren kann - auf dem Level, auf dem ich arbeite. Klarna z.B. lässt Rechnungszahlung für digitale Produkte auch nicht zu, sonst wäre das ja viel einfacher. Viele Grüße JB
Das ist so! Damit komm ich wohl zur Zeit nicht mehr durch. Interessant wäre dann ein Mindestbestellwert, um Rechnungszahlung zu erlauben. Aber das ist wohl auch nicht so einfach möglich. Viele Grüße JB