Gelöschte Rechnungen

Thema wurde von girlyfreak, 21. Juli 2018 erstellt.

  1. barbara

    barbara G-WARD 2014-2020

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    Deshalb gibt es ja auch keine Fachkräfte mehr, weil die Fähigkeit zum selber Denken weg ist. :)
    Ich habe gerade kürzlich gelesen, dass das Problem im Kindergarten erzeugt wird.
    Wenn die Kinder da schon mit 3 anfangen Fremdsprachen und so zu lernen, fehlt ihnen die Zeit für "Entdecken und Ausprobieren". Dadurch entwickeln sich bestimmte Teile im Gehirn nicht, die für das selbstständige Denken erforderlich sind.
    Damit produzieren wir quasi lebende Maschinen, die nur noch das machen können, was man ihnen sagt.

    Da so ein Lernzwang in der 3. Welt (schreckliches Wort) nicht existiert, kommen die denkfähigen Fachleute von dort.
     
  2. Dennis (MotivMonster.de)

    Dennis (MotivMonster.de) G-WARD 2013/14/15/16

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    ich hab nix gegen Sprachen lernen, es darf nur nicht übertrieben werden. Wir knallen die Kinder mit immer mehr unnützem Wissen durch immer weniger Schuljahre. ABI gekürzt usw. - Die Eltern sind meist selbst überfordert mit dem Leben, dadurch gibts ne abwärzspirale wenn Kinder nicht lernen wie sie durchs tägliche Leben kommen. Keiner zeigt denen mal worauf es bei so einfachen Dingen wie dem ersten Handyvertrag ankommt. Wie man mit Geld umgeht, Mietvertrag schreibt usw. Die einfachsten Dinge überfordern die meisten schon völlig. Aber den Nullpunkt von ner Funktion können sie berechnen. - Das ganze System Schule ist aus dem letzten Jahrhundert. Arbeiter-Lemminge produzieren war das Motto der preussen :) - Wir brauchen praktische Lehrmethoden mit sinnvollen Dingen und schon viel früher nach Schwerpunkten selektiert. Kind das in Mathe schlecht ist aber gut in Sprachen oder Kunst usw. muss doch nicht 10 Jahre mit Mathe gequält werden. Reicht wenn er Grundlagen kennt. Der braucht wohl nie Funktionen und ABleitungen usw. Mehr individualität und Schwerpunktlernen sowie mehr praxisbezug wäre wünschenswert.

    Aber zurück zum Thema. Rechnungen löschen muss man können. Über die rechtlichen Folgen muss jeder selbst bescheid wissen. Autos können ja auch zu schnell fahren obwohl man fast überall nur noch 130 fahren darf :)
     
  3. Christian Mueller

    Christian Mueller Beta-Held

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    Noch schlimmer: Das fängt viel früher an. Die können heute schon kaum noch vernünftig kommunizieren.
    Kinder werden regelmäßig vor Tablett, TV und Handy geparkt. Schau Dir mal an, wie viele Kinder sich heute ohne Ergotherapie nicht mehr richtig bewegen können.
    Kinder die nicht richtig laufen, springen, geschweige denn klettern können.
    Die dürfen auch nicht mehr alleine vor die Tür gehen.
    Kinder werden berieselt ohne Zusammenhänge richtig verstehen zu können, weil sie keine eigenen Erfahrungen mehr machen können. Das ist beängstigend!
     
  4. Dennis (MotivMonster.de)

    Dennis (MotivMonster.de) G-WARD 2013/14/15/16

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    Helicoppter Mütter die Kinder am liebsten noch ins Klassenzimmer fahren würden mit dem Auto. Nerven jeden Tag wie sau hier diese Mama-Taxis. Es fahren echt ständig Busse in der Stadt da muss man Kinder nicht mehr in der 3-10 Klasse mit dem AUto bringen und Holen. Und wieviele die Kids dann im 3-4 Schuljahr noch bis hoch zum Klassenzimmer bringen. Abartig sowas. Die Kids werden nie selbstständig werden.
     
  5. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    :eek::eek::eek:
     
  6. Dennis (MotivMonster.de)

    Dennis (MotivMonster.de) G-WARD 2013/14/15/16

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    kein Spaß. Wir haben Zählerstände an den Kopierern. Vor Kunden wird aufgeschrieben und danach wieder. Der war nicht in der Lage die Anzahl der gemachten Kopien auszurechnen.
    Und auch die unselbstständigkeit,k das organisierte abarbeiten. Katastrophe pur.
     
  7. girlyfreak

    girlyfreak Aktives Mitglied

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    Das ist ja fast alles richtig, was ihr so schreibt, aber es ist ein bisschen am Thema vorbei, wenn ich das mit einem auf 120 km/h gedrosselten Auto vergleiche.

    Nochmal kurz den Kern meiner Aussage zusammengefasst:
    Das Finanzamt hat ein grundsätzliches Problem damit, wenn Rechnungen gelöscht werden KÖNNEN, ohne dass diese anschließend trotzdem noch einsehbar sind (Protokoll). Ob das nun einer tut, spielt da keine Rolle mehr, das allein kann schon ausreichen, die Buchhaltung zu verwerfen. Bei dem Auto ist es erst "illegal", wenn man die 120 km/h überschreitet in dem Land, in dem das verboten ist.

    Das betrifft jeden, der hier einen Onlineshop betreibt und der vom Finanzamt geprüft wird. Man kann zwar Glück und Pech haben mit dem Prüfer (wie mit allem im Leben), aber die Gefahr kann man leicht entfernen, indem gelöschte Rechnungen via Protokoll oder so weiterhin angesehen werden können. Ich wiederhole daher meine Empfehlung an die Entwicklungsabteilung Gambios, so etwas mit einem künftigen Update einzuführen.

    Das hat übrigens nichts damit zu tun, dass ich meine Buchführung ohnehin über ein anderes Programm mache. Das tue ich, geht ja auch gar nicht anders, denn ich muss ja Eingangsrechnungen verbuchen können und einen Jahresabschluss machen können, Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgeben usw.

    Deswegen muss ich ja aber nicht mit einem anderen System die Ausgangsrechnungen noch einmal schreiben, zumal das auch alles andere als sinnvoll wäre hinsichtlich der Nachvollziehbarkeit und Unveränderbarkeit. Da kann ich ja einfach so hingehen und nur die Rechnungen nochmal schreiben, die ich versteuern will, wäre ja noch viel gefährlicher bei einer Prüfung, als es aktuell schon ist.
     
  8. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    #28 Anonymous, 27. Juli 2018
    Zuletzt bearbeitet: 27. Juli 2018
    Das würde bedeuten, benutze ich eine Software zur Buchführung in der es möglich ist eine erstellte Rechnung rückstandslos zu löschen, dann kann das für das FA Grund genug sein die damit erstellte Buchhaltung zu verwerfen?

    Das ist Unsinn.

    Solange eine Rechnung zwar erstellt und vielleicht auch ausgedruckt ist, aber weder beim Kunden, noch gebucht ist, muß ich die Bearbeiten können (und eventuell auch löschen können) wie ich will.
    Und selbst wenn die gedruckte Rechnung beim Kunden ist, muß die Möglichkeit gegeben sein diese Rechnung zu ändern und neu zu erstellen (sofern man die ursprüngliche Version vernichtet).
     
  9. girlyfreak

    girlyfreak Aktives Mitglied

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    Das ist überhaupt kein Unsinn. Man kann eigentlich nur hoffen, dass das Finanzamt das nicht rauskriegt, dass das System das hergibt.

    Die gedruckten Rechnungen sind doch nicht die Lösung dafür. Man könnte mir noch immer unterstellen, ich hätte die Rechnung gelöscht und dann den Rechnungsnummernkreis um 1 verringert, damit keine Lücke entsteht.
     
  10. girlyfreak

    girlyfreak Aktives Mitglied

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    "Bei EDV-Buchführungssystemen dürfen Eintragungen und Aufzeichnungen ebenfalls nicht unlesbar gemacht werden (können), z. B. durch Überschreiben oder Löschen von einzelnen Datenfeldern oder ganzen Datensätzen. Auch die EDV-Buchführung muß so beschaffen sein, daß Veränderungen von Aufzeichnungen und Eintragungen – soweit sie denn überhaupt zulässig sind – stets auch eindeutig als solche dokumentiert werden.

    Dies bedeutet konkret:

    • Das physische Löschen oder Überschreiben von Daten (Aufzeichnungen / Eintragungen) muß technisch unmöglich sein.
    • Alle zulässigen Änderungen sind in automatisierten Protokollen zu dokumentieren.
    • Der ursprüngliche Inhalt muß auch nach der Änderung eindeutig feststellbar sein, insbesondere weil
      • der ursprüngliche Inhalt vor der Änderung ausgedruckt wurde oder
      • der ursprüngliche Inhalt vor der Änderung in einer separaten Datei [Änderungsdatei] gespeichert wurde oder
      • der ursprüngliche Inhalt unverändert in der Datei erhalten bleibt und lediglich dem neuen Inhalt nachgeordnet wird, z. B. durch Indexierung der Datensätze."

    Ein Zitat von einem Steuerberater. Ich möchte noch einmal betonen, dass ich selbst Steuerfachangestellter bin und mich damit auskenne. Ich weiß gar nicht, warum man hier versucht, mit mir darüber zu diskutieren, ob das stimmt, was ich dazu schreibe. Ich weiß, wovon ich rede.
     
  11. Dennis (MotivMonster.de)

    Dennis (MotivMonster.de) G-WARD 2013/14/15/16

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    Der Shop is kein EDV-Buchführungssystemen -
     
  12. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    #32 Anonymous, 28. Juli 2018
    Zuletzt bearbeitet: 28. Juli 2018
    Doch. Das ist Blödsinn.
    Das Löschen und Ändern von bereits erstellten Rechnungen ist mit jeder professionellen Buchhaltungssoftware möglich.
    Muss es auch sein.

    Zu wissen wovon man redet ist keine Kunst. Das kann jeder. Schwierig wird es wenn man behauptet recht zu haben mit dem was man sagt.
     
  13. Dennis (MotivMonster.de)

    Dennis (MotivMonster.de) G-WARD 2013/14/15/16

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    das bestreitet sie glaube nicht, nur das es in der GOB (oder wie das sich abkürzt) dokumentiert sein muss was geändert oder gelöscht wurde.
    ABER der Shop ist kein Buchhaltungsprogramm. Er erstellt Rechnungen für dich aber er ersetzt keine ordentliche Buchfühung.
     
  14. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    Ihr habt alle irgendwie ein kleines bisschen Recht ...

    Der Shop selbst ist im Prinzip nicht relevant für steuerrechtliche Belange, der Shop selbst erzeugt im besten Fall Dokumente für die Buchführung. Der Shop hat kein Prüfungszertifikat nach GoB o.ä.
    Damit ist der Shop grundsätzlich aus der Nummer (DER MUSS DAS KÖNNEN ...!) raus.

    Bleibt einzig und alleine die Sache mit den Dokumenten.
    Da der Shop ebenfalls keinen Datenexport nach GDPdU kann (und auch dafür nicht zertifiziert ist), ist eine digitale Prüfung nicht möglich, bleibt also nur die analoge Prüfungsmöglichkeit durch die Finanzbehörden.

    Daher ist es furzegal, ob im Shop das löschen oder ändern von Steuerrelevanten Dokumenten möglich ist oder nicht, der Anwender bzw. der Inhaber/GF ist für die steuerlich sachgerechte Verwaltung/Aufbewahrung aller Vorgänge und der damit verbundenen Dokumente verantwortlich.

    Aufgrund dieser Konstellation müssen (a.m.S.) alle relevanten Dokumente (Rechnungen, Gutschriften usw.) gedruckt und abgelegt werden, ohne wenn und aber ...

    Wir können nun darüber streiten, ob es Sinn ergibt das solche Unterlagen im Shop einfach so gelöscht werden können oder Gambio den Anwender vor der eigenen Dummheit schützen muss/will.

    Wir haben einen uralten Spruch in der IT:
    Man kann eine Software nicht Idiotensicher machen denn Idioten sind einfach zu erfinderisch!

    Mit dieser Erkenntnis ergibt sich zumindest für meinen Anwendungsfall folgendes Fazit:
    Mir gefällt, dass ich im Shop Bestellungen usw. einfach so löschen kann, denn ich will Testbestellungen und dergleichen nicht jahrelang mitschleppen.

    @girlyfreak :
    Die von Dir angesprochene, lückenlose Nummerierung von Rechnungen, Gutschriften usw. gab es tatsächlich einmal, ist aber schon vor vielen Jahren abgeschafft worden. Der Grund liegt in den zusätzlichen Vertriebswegen über Onlineshops die nicht mit der vorhandenen Wawi/Erp verbunden waren. Das ist also bestimmt schon mehr als 10 Jahre kein Thema mehr.

    ... und ja, ich weiß auch wovon ich rede ... ;)
     
  15. Dennis (MotivMonster.de)

    Dennis (MotivMonster.de) G-WARD 2013/14/15/16

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    Woher nehmt ihr das immer mit dem Lückenlosem fortlaufenden ? Wer kommt immer auf so unsinn.
     
  16. stefan_ulrich

    stefan_ulrich Erfahrener Benutzer

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    Der Gesetzgeber? => Archivierung und HGB zur Erstellung, Korrektur und Aufbewahrung von Rechnungen.

    Ansonsten: Wenn man den Shop als reines Vehikel zum Geschäftemachen versteht und seine Bücher und Archive revisionssicher führt, braucht niemand Angst zu haben. Verlässt man sich auf den Shop als Buchungsgrundlage, werden keine Rechnungen gelöscht, nie! Die können dann storniert aber eben nie "entsorgt" werden.

    Findet die Rechnungsstellung und Archivierung extern statt, ist es tatsächlich uninteressant, ob ein Nummernkreis im Shop Lücken hat.

    Und zum guten Schluß: Auch Lieferscheine sind Dokumente. Sie geben einer Rechnung zuzsätzliche Beweiskraft, daß Leistung geflossen ist.

    MfG

    Stefan Ulrich
     
  17. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    ... dieser Unsinn war früher Steuerrechtliche Vorschrift !
    Wenn Du keine fortlaufend nummerierten Rechnungen hattest, bekamst Du sehr wohl ein größeres Problem mit dem FiAmt !
     
  18. Dennis (MotivMonster.de)

    Dennis (MotivMonster.de) G-WARD 2013/14/15/16

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    Ja aber doch schon viele Jahre nicht mehr.... Kenn das nur aus der Schule noch damals. Als Hintergrundwissen. Aber das hält sich noch immer hartnäckig bei vielen im Kopf.