Das heisst Leute versuchen sich dran zu halten, spätere Uretile werden klären ob man mit seiner Einschätzung recht hatte. Gesetze haben schon immer so funktioniert und funktionieren so. Das ist die Interpretationd es Händlerbunds. Nach bestem Gewissen, aber ohne Gewähr, da siehe oben. Der Gesetzgeber sagt wesentliche Merkmale sind aufzuführen. Das ist nicht auszuschliessen und liegt im Bereich des möglichen. Das ist ein EU Gesetz. Gesetze gabs aber auch schon vor der EU, und es gibt sie auch in auf Cuba und in Kanada. Sei froh, dass wir hier keinen rechtsfreien Raum haben und nicht jeder jeden abmurksen darf. Regelungen sind in jedem miteinander wichtig, werden aber auch weiterhin immer auch Probleme machen.
Das stimmt natürlich auch wieder. Aber wir schweifen ab. OK; Fakt ist Sie müssen rein, wie ist also so wie ich das verstehe erst einmal nicht relevant. Hauptsache sie stehen in der Übersicht, richtig?
@Wilken (Gambio) auf jeden Fall besser als nichts drinn. Dann lieber die Artikelbeschreibung. Möglichst docheinen SQL Befehl( bitte)
Ich hab bei mir immer die Details nochmal reinkopiert, also Materialien und Eigenschaften. Das hat dem Händlerbund gereicht. Hab ich auch bei Kurzbeschreibung, weil bei mir eh die Kachelansicht voreingestellt ist. Hier ein Beispiel:
Die Kurzbescheibung ist auch eine Möglichkeit. Hatt dann jemand einen SQL Befehl das Feld wesentliche Merkmale mit der Kurzbeschreibung zu befüllen?
Vielleicht findest du ja hier (Link nur für registrierte Nutzer sichtbar.) das passende oder kannst dir damit was zusammenstellen
Hallo, was ist jetzt aus den Versandkosten-Angaben im Warenkorb geworden? Wie wird das gelöst? Mir steht auch eine Prüfung bevor. Dann kann ich davon ausgehen, das dieses schon mal bei mir ebenfalls bemängelt wird. Beim SmartStore Shop wurde das auch bemängelt und dann habe ich dort von jemanden einen Code bekommen um das richtig einzustellen. Doch das kann ich ja hier nicht im Gambio Shop einfügen.... Das so aus wie auf dem Bild: Man konnte dann gleich im Warenkorb die Versandkosten wählen, wenn man aus Österreich o.a. Land bestellte.
Ok Wilken, wenn Sie es sagen. Ich hoffe es. Hatte letzte Woche wahrscheinlich einen Abmahner bei mir im Shop. Da ich gerade am Shop gearbeitet habe, konnte ich sehen, wo dieser "Gast" sich überall durchgeklickt hat. Ganz typische Stellen, wie Impressum und das ganze drum herum und auch einige andere Kategorien. Habe jetzt Angst das etwas nicht gestimmt haben kann ...
Es gibt natürlich das Risiko, dass irgendwas bei dir nicht gestimmt hat, das weiss ich nicht. Aber ungezielt deswegen mal alles ändern kann man auch nicht, das ist auch nicht zielführend. Ich kann dir nur die Meinung unserer Rechtspartner wiedergeben, die da wären Trusted Shops, Händlerbund, Janolaw, IT Recht Kanzlei, etc mit denen das allen mal besprochen wurde, und der Konsens für diesen Punkt war: Kein Problem.
Habe aktuell ein ähnliches Problem mit dem Händlerbund. Nach der Tiefenprüfung sagt der Händerlbund das bei der Seite nach dem auswählen der Zahlungsart bei dem Feld Bestätigung unter Artikel der Link: " Alle Detail-Informationen zum Produkt " rechtlich nicht mehr korrekt sei da bei der Bestellzusammenfassung alle wesentlichen Merkmale des Artikels sofort angezeigt werden müssen der Kunde nicht erst auf einen Link klicken muss. Siehe das Urteil gegen den Amazon checkout. Wie kann ich die Bestellübersicht bearbeiten dass dort kein Link mehr angezeigt wird und der Händlerbund zufrieden ist?
Ist doch so, alles was im Artikel unter"wesentliche Merkmale" eingetragen wird, wird im Checkout gleich angezeigt. Mit dem Link öffnet man die komplette Beschreibung mit allen Bildern.... Also das, was nicht in den Wesentlichen Merkmalen stehen darf.
Der Link ist mit Sicherheit ok und beeinflusst nicht die Darstellung wesentlicher Merkmale von Artikeln. Wenn es solche gibt sind diese im Feld "wesentliche Merkmale" in den jeweiligen Artikeln einzutragen und werden ohne Klick auf einen Link direkt dargestellt. Man kann damit also noch mehr zusätzlich direkt darstellen. Der Händlerbund geht davon aus, dass das der einzige Weg zu Artikelmerkmalen ist. Du darfst dahinter quasi nur "unwesentliche Merkmale" darstellen, dann bist du rechtskonform.
Danke für eure schnellen Antworten. Hab dem Händlerbund eine Anmerkung beim Fehlerprotokoll geschrieben das der Link die komplette Artikelbeschreibung öffnet und alle Wesentlichen Artikelmerkmale schon angezeigt werden. Mal schauen ob das genügt.