Hallo, ich muß aufgrund der DSGVO im Bestellvorgang den Kunden die Checkbox bzgl. der Einwilligung der Datenweitergabe an Transportunternehmen anklicken lassen. Wo kann ich den Text in der Checkbox ändern? Der ist nicht ganz korrekt. Ich finde nur unter Toolbox->Texte anpassen die Möglichkeit, die Überschrift zu ändern... Weiß jmd. wo das geht? VG
Ach wie einfach ... vielen Dank! Muss ich eigentlich die Adresse des Versanddienstleisters angeben? Ich versende palettenweise entweder über die Lieferanten oder andere Speditionen. Da ist nicht immer im Vorfeld klar, wer das fährt. Müsste ich dann alle auflisten?? Oder reicht es, wenn ich allgemein schreibe: "an den jeweiligen Versanddienstleister"?
Keine Rechtsberatung: Trusted Shops ist der Meinung, dass der Versanddienstleister in der Zustimmungserklärung genau zu benennen ist. Aber auch hier gilt wahrscheinlich: 3 Fragen, 5 Antworten...
Wie macht ihr das denn nun? In der Content Seite habe ich nur die Variable "$VERSANDART_NAME" drin. Der Name ist bei mir aber teils ein längerer, beschreibender Text. Gibt es da andere Möglichkeiten oder Variablen mit denen ich für diesen Fall nur die exakte Firmierung (evtl. mit Adresse) angeben kann? Also zb "DPD Iloxx eServices GmbH"? Ansonsten ist das ja mit der o.a. Variable entweder nicht zu erfüllen, oder man verwirrt den Kunden bei der Versandartauswahl massiv... :-(
Es gibt nur ein Feld und da muss alles rein, da wird nichts unterschieden. Wenn Du mit verschiedenen Dienstleistern Arbeitest, solltest Du deinen Rechtsberater fragen, wie du das am Besten schreibst
Hallo zusammen, ich stecke in der Shop-Tiefenprüfung vom Händlerbund. Könnt Ihr mir bitte sagen, wie ich das Pflichtfeld für die Weitergabe der E-Mail-Adressen an Versanddienstleister als freiwillig anklickbares Feld umändern kann? ______________________________________________________________________________________________ Der Händlerbund schreibt dazu folgendes: Weitergabe der E-Mail-Adressen an Versanddienstleister Sie fragen die Einwilligung Ihrer Kunden in die Weitergabe ihrer E-Mail-Adressen an ein Versandunternehmen ab, ohne eine entsprechende Regelung in der Datenschutzerklärung dafür vorzuhalten. Bitte wählen Sie für den Shop im Mitgliederbereich / Rechtstexteditor in der Abfrage "Datenschutz" die Weitergabe der E-Mail-Adressen Ihrer Kunden an Versanddienstleister aus und speichern Sie Ihre Änderung. Laden Sie sich die aktualisierte Version und stellen Sie diese im Shop ein. Anmerkungen des Juristen Bitte formulieren Sie den Einwilligungstext für die Weitergabe der Emailadresse an den Versanddienstleister wie folgt um: Formulierungsbeispiel für Checkbox: "Ich willige ein, dass meine E-Mail-Adresse im Rahmen der Vertragsabwicklung an den Versanddienstleister weitergegeben wird, um über den Status der Lieferung informiert zu werden. Dieser Verwendung der E-Mail-Adresse kann jederzeit durch eine Mitteilung an uns widersprochen werden. Die Kontaktdaten für die Ausübung des Widerspruchs finden Sie im Impressum." Die Telefonnummer darf nach der DSGVO, wie bisher, nur vom Kunden erhoben werden, wenn dies zur Zustellung der Ware erforderlich ist. Das ist z.B. bei Speditionslieferungen der Fall, bei denen die Spedition einen konkreten Termin mit dem Empfänger vereinbaren muss. Die Weitergabe der Telefonnummer an das Transportunternehmen ist in diesem Kontext zulässig. Liegen diese Voraussetzungen bei Ihnen nicht vor, ist unter Beachtung des Grundsatzes der Datensparsamkeit die Gestaltung der Abfrage der Telefonnummer als Pflichtfeld bedenklich und zu entfernen. Eine freiwillige Angabe der Telefonnummer ist allerdings zulässig. Des Weiteren haben Sie die Abfrage als Pflichtfeld hinterlegt. Dies ist unzulässig. Es fehlt derzeit an der Freiwilligkeit der Einwilligung. Bitte richten Sie Ihren Bestellablauf so ein, dass der Kunde auch ohne Einwilligung in die Datenweitergabe an den Versanddienstleister bei Ihnen bestellen kann. _____________________________________________________________________________ Könnt Ihr mir bitte helfen? Das betrifft ja dann auch nicht nur meinen Shop, sondern alle anderen Shops auch, wenn die Angabe als Pflichtfeld unzulässig sein soll ... Vielen Dank im Voraus.
Das kommt immer darauf an, Wenn Du Speditionswaren hast, muss die Firma mit dem Kunden in Kontakt treten können, also muss es da ein Pflichtfeld sein. Du kannst das aber einfach ändern, indem Du den Haken bei "im Bestellvorgang bestätigen" raus nimmst. (Unter Shop Einstellungen Rechtliches)
Vielen Dank Barbara. Das hatte ich so nicht gefunden ... Jetzt ist es keine Pflicht-Einwilligung mehr, aber vorhanden zur freiwilligen Einwilligung. Super! Müßte auch für die anderen interessant sein. Liebe Grüße und schönen Abend noch!
Ähm, muss mal vorsichtig nachfragen: ist die Aussage richtig?? Ich habe es so verstanden, dass bei Speditionsware die Telefonnummer für den Bestell-, bzw. Lieferablauf unbedingt notwendig ist und somit benötigt man vom Kunden gar keine Erlaubnis zur Weitergabe ...