Checkbox im Bestellvorgang - Texte ändern?

Thema wurde von stegplatten-wellplatten.com, 23. Mai 2018 erstellt.

  1. stegplatten-wellplatten.com

    stegplatten-wellplatten.com Erfahrener Benutzer

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    Hallo,

    ich muß aufgrund der DSGVO im Bestellvorgang den Kunden die Checkbox bzgl. der Einwilligung der Datenweitergabe an Transportunternehmen anklicken lassen.

    Wo kann ich den Text in der Checkbox ändern? Der ist nicht ganz korrekt.
    Ich finde nur unter Toolbox->Texte anpassen die Möglichkeit, die Überschrift zu ändern...

    Weiß jmd. wo das geht?

    VG
     
  2. barbara

    barbara G-WARD 2014-2020

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    Das ist eine Content-Seite unter Elemente -> sonstige (ganz unten)
     
  3. stegplatten-wellplatten.com

    stegplatten-wellplatten.com Erfahrener Benutzer

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    Ach wie einfach ... :oops: vielen Dank!

    Muss ich eigentlich die Adresse des Versanddienstleisters angeben? Ich versende palettenweise entweder über die Lieferanten oder andere Speditionen. Da ist nicht immer im Vorfeld klar, wer das fährt. Müsste ich dann alle auflisten?? Oder reicht es, wenn ich allgemein schreibe: "an den jeweiligen Versanddienstleister"?
     
  4. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    Keine Rechtsberatung:
    Trusted Shops ist der Meinung, dass der Versanddienstleister in der Zustimmungserklärung genau zu benennen ist.

    Aber auch hier gilt wahrscheinlich: 3 Fragen, 5 Antworten...
     
  5. stegplatten-wellplatten.com

    stegplatten-wellplatten.com Erfahrener Benutzer

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    Hmmmm, da hast Du wahrscheinlich Recht...
     
  6. agin

    agin Erfahrener Benutzer

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    Wie macht ihr das denn nun?
    In der Content Seite habe ich nur die Variable "$VERSANDART_NAME" drin.
    Der Name ist bei mir aber teils ein längerer, beschreibender Text.
    Gibt es da andere Möglichkeiten oder Variablen mit denen ich für diesen Fall nur die exakte Firmierung (evtl. mit Adresse) angeben kann?
    Also zb "DPD Iloxx eServices GmbH"?
    Ansonsten ist das ja mit der o.a. Variable entweder nicht zu erfüllen, oder man verwirrt den Kunden bei der Versandartauswahl massiv... :-(
     
  7. barbara

    barbara G-WARD 2014-2020

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    Es gibt nur ein Feld und da muss alles rein, da wird nichts unterschieden.
    Wenn Du mit verschiedenen Dienstleistern Arbeitest, solltest Du deinen Rechtsberater fragen, wie du das am Besten schreibst
     
  8. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    Hallo zusammen,

    ich stecke in der Shop-Tiefenprüfung vom Händlerbund.

    Könnt Ihr mir bitte sagen, wie ich das Pflichtfeld für die
    Weitergabe der E-Mail-Adressen an Versanddienstleister
    als freiwillig anklickbares Feld umändern kann?

    ______________________________________________________________________________________________

    Der Händlerbund schreibt dazu folgendes:

    Weitergabe der E-Mail-Adressen an Versanddienstleister

    Sie fragen die Einwilligung Ihrer Kunden in die Weitergabe ihrer E-Mail-Adressen
    an ein Versandunternehmen ab, ohne eine entsprechende Regelung in der
    Datenschutzerklärung dafür vorzuhalten.

    Bitte wählen Sie für den Shop im Mitgliederbereich / Rechtstexteditor in der Abfrage
    "Datenschutz" die Weitergabe der E-Mail-Adressen Ihrer Kunden an Versanddienstleister
    aus und speichern Sie Ihre Änderung. Laden Sie sich die aktualisierte Version und stellen
    Sie diese im Shop ein.


    Anmerkungen des Juristen

    Bitte formulieren Sie den Einwilligungstext für die Weitergabe der Emailadresse an den
    Versanddienstleister wie folgt um:

    Formulierungsbeispiel für Checkbox:

    "Ich willige ein, dass meine E-Mail-Adresse im Rahmen der Vertragsabwicklung an den
    Versanddienstleister weitergegeben wird, um über den Status der Lieferung informiert
    zu werden. Dieser Verwendung der E-Mail-Adresse kann jederzeit durch eine Mitteilung
    an uns widersprochen werden. Die Kontaktdaten für die Ausübung des Widerspruchs
    finden Sie im Impressum."

    Die Telefonnummer darf nach der DSGVO, wie bisher, nur vom Kunden erhoben werden,
    wenn dies zur Zustellung der Ware erforderlich ist.

    Das ist z.B. bei Speditionslieferungen der Fall, bei denen die Spedition einen konkreten
    Termin mit dem Empfänger vereinbaren muss. Die Weitergabe der Telefonnummer an das
    Transportunternehmen ist in diesem Kontext zulässig.

    Liegen diese Voraussetzungen bei Ihnen nicht vor, ist unter Beachtung des Grundsatzes
    der Datensparsamkeit die Gestaltung der Abfrage der Telefonnummer als Pflichtfeld bedenklich
    und zu entfernen.
    Eine freiwillige Angabe der Telefonnummer ist allerdings zulässig.

    Des Weiteren haben Sie die Abfrage als Pflichtfeld hinterlegt. Dies ist unzulässig.
    Es fehlt derzeit an der Freiwilligkeit der Einwilligung. Bitte richten Sie Ihren Bestellablauf so ein,
    dass der Kunde auch ohne Einwilligung in die Datenweitergabe an den Versanddienstleister bei
    Ihnen bestellen kann.

    _____________________________________________________________________________


    Könnt Ihr mir bitte helfen?
    Das betrifft ja dann auch nicht nur meinen Shop, sondern alle anderen Shops auch, wenn die
    Angabe als Pflichtfeld unzulässig sein soll ...

    Vielen Dank im Voraus.
     
  9. barbara

    barbara G-WARD 2014-2020

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    Das kommt immer darauf an, Wenn Du Speditionswaren hast, muss die Firma mit dem Kunden in Kontakt treten können, also muss es da ein Pflichtfeld sein.

    Du kannst das aber einfach ändern, indem Du den Haken bei "im Bestellvorgang bestätigen" raus nimmst.
    (Unter Shop Einstellungen Rechtliches)
     
  10. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    Vielen Dank Barbara.


    Das hatte ich so nicht gefunden ...
    Jetzt ist es keine Pflicht-Einwilligung mehr, aber vorhanden zur freiwilligen Einwilligung.

    Super!
    Müßte auch für die anderen interessant sein.

    Liebe Grüße und schönen Abend noch!
     
  11. stegplatten-wellplatten.com

    stegplatten-wellplatten.com Erfahrener Benutzer

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    Ähm, muss mal vorsichtig nachfragen: ist die Aussage richtig??

    Ich habe es so verstanden, dass bei Speditionsware die Telefonnummer für den Bestell-, bzw. Lieferablauf unbedingt notwendig ist und somit benötigt man vom Kunden gar keine Erlaubnis zur Weitergabe ...