Bei mir taucht im Bestellvorgang / Versandart der Begriff "Versicherter Versand" auf. Ich meine ich hätte gelesen dass Selbstverständlichkeiten abmahnfähig sind. Was meint Ihr? Falls das geändert werden muss, wo nimmt man die Umänderung vor? Schöne Grüße bmedia
Versicherter Versand ist m.E. keine Selbstverständlickeit. Ich kann ja auch unversichert senden und die verlorenen Senungen erstatten.....
Das bleibt Dir überlassen. Du darfst aber nicht damit werben, da Du dafür zuständig bist, dass es beim Kunden ankommt. Also weder ein "Versicherter Versand", noch ein "Wir erstatten verlorene Sendungen"
Doch bitte wirb damit - ich bestell sofort gaaaaanz viel Aber ich versprech dir es is nie angekommen Und die Ersatzlieferung mach ich dann WRB
"Versichter Versand" ist ein Klassiker der Abmahn-Vereine, Aber ist auch was gegen die Versandart "DPD mit Sendungsverfolgung" zu sagen?
Es besteht keine Pflicht die Sendung mit Verfolgung anzubieten. Damit ist das keine Selbstverständlichkeit und man darf damit Werben Wie immer keine Rechtsberatung sondern nur meine Meinung.