Angabe der Lieferzeit im Gambio GX3 rechtlich ok?

Thema wurde von herbert_29, 5. Februar 2019 erstellt.

  1. herbert_29
    herbert_29 Mitglied
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    Hallo,

    im Gambio Shop wird die Angabe der Lieferzeit noch mit der alten Angabe "ca.3-4 Tage" angegeben statt z.B. in der korrekten Form "Zwischen Do, 7. Feb. und Mo, 11. Feb. bei heutigem Zahlungseingang"

    Gibt das keine Probleme? Wir haben damals unseren alten osCommerce Shop entsprechend anpassen müssen.
     
  2. Dennis (MotivMonster.de)
    Dennis (MotivMonster.de) G-WARD 2013/14/15/16
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    wer sagt den sowas?
    Es muss nur eine genaue LZ sein, wie die da steht ist doch latte.
     
  3. Developer
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    Zunächst einmal kann dir das ein Jurist genau beantworten.

    Keine Rechtsberatung, nur meine Meinung: Wenn Du mich jedoch nach meiner persönlichen Meinung fragst, dann ist es wichtig die genaue Lieferzeit anzugeben und ist, wie Dennis es ausdrückt, dann: Latte. :D

    Das mit "Zwischen Do, 7. Feb. und Mo, 11. Feb. bei heutigem Zahlungseingang" höre ich zum ersten Mal, dass das die korrekte Form darstellen soll.

    Darf ich fragen, wer das gesagt hat?
     
  4. Dennis (MotivMonster.de)
    Dennis (MotivMonster.de) G-WARD 2013/14/15/16
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    Urteil aus 2018 dazu
    der ganze Text: (Link nur für registrierte Nutzer sichtbar.)
     
  5. herbert_29
    herbert_29 Mitglied
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    Wir haben 6/2014 diese Ampel geändert (ich glaube es war eine Handlungsempfehlung von protected shops) weil sie angeblich mit ihren ca. Angaben zu ungenau war, auch bei Amazon sind die Angaben nach Datum und nicht als ca.3-4 Tage angegeben aber das o.g. Urteil beruhigt mich da schon ein bisschen :)

    Das Problem mit dem Zahlungseingang bei Vorkasse ist dabei aber noch nicht ganz geklärt.:( Mich nervt diese juristische Haarspalterei ungemein und tatsächlich interessiert sich wahrscheinlich kaum eine Kunde dafür.
     
  6. Dennis (MotivMonster.de)
    Dennis (MotivMonster.de) G-WARD 2013/14/15/16
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    Das "ca." war anfangs umstritten. mitlerweile haben aber mehrere Gerichte gesagt das ca bei kleiner Zeitspanne ausreichend genau ist. Wenn ca. 2-4 Wochen schreibst wäre das schon eher ungenau.
    Das die das als Datum und Wochentag ausgeben ist einfach ein Service, weil Kunden gerne mal vergessen das Samstag / Sonntag keine Zustelltage sind. Wenn Donnerstag bestellt mit 2-3 Tage dann meien die es wäre Sonntags da.
    Daher schreiben die dann lieber Montag/DInstag statt 3-4 Tage.
    Reiner Service für Kunden die halt sonst Sonntags schribe wo ihre Ware bleibt.
     
  7. Alexander Hess
    Alexander Hess Erfahrener Benutzer
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    Wichtig ist ebenfalls, in den Versandinformationen zu informieren, wann die Frist z.B. je nach Zahlungsart, Wochentag, Zusammenstellung von Artikeln mit unterschiedlicher Lieferzeit usw. zu laufen beginnt. So soll der Kunde in die Lage versetzt werden, den Lieferzeitpunkt bereits vor der Bestellung zu erkennen. Das wird oft vergessen.

    2-3 Tage-Bezeichnung hatte ich auch als ok recherchiert.
     
  8. Developer
    Developer Erfahrener Benutzer
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    Entweder sich den Gesetzen unterwerfen oder nicht verkaufen. Viele Optionen hat man an dieser Stelle nicht.

    Welcher Kunde liest sich schon zum Beispiel im Detail die AGBs durch? Fast niemand, aber es gibt einige Kunden, die das machen. Und, wenn mal dem Kunden bei einer Bestellung was nicht passt, dann zieht er den Verkäufer im Worst-Case-Szenario vor Gericht und Justitia wird in der Regel, das hat mir mal ein Jurist erzählt, für den Verbraucher entscheiden, weil sie verbraucherfreundlich sind. Es sei denn, Du bist tatsächlich im Recht. Und dann entstehen beispielsweise solche Gesetze, wann, wie und was man abbilden muss oder zu belehren hat. Wie dem auch sei, also das sind Dinge, die man akzeptieren muss und umzusetzen hat oder man lässt die Finger davon.
     
  9. herbert_29
    herbert_29 Mitglied
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    Das ist ja gar nicht das Problem, sondern das niemand genau weiß wie das Gesetz auszulegen ist.Ich habe auch keine Angst das meine Kunden sich beschweren (mit denen findet sich eigentlich immer eine Lösung) sondern vor Abmahnvereinen und Anwälten die solche unklaren Verhältnisse für ihre Zwecke missbrauchen.
    Vielleicht erinnerst Du dich noch an die Muster-Widerrufsbelehrung als Empfehlung des Bundesjustizministeriums die dann Reihenweise abgemahnt wurde. Das zeigte eigentlich perfekt, das selbst die die Gesetze ausarbeiten, diese nicht rechts-sicher anwenden können.
    Ich wünschte mir mal in Bezug auf Abmahnungen eine europäische Lösung aber das ist ein anderes Thema:)
     
  10. Developer
    Developer Erfahrener Benutzer
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    #10 Developer, 6. Februar 2019
    Zuletzt bearbeitet: 6. Februar 2019
    Benutzt Du eigentlich geprüfte Rechtstexte, wie zum Beispiel Händlerbund oder ähnliche?
     
  11. herbert_29
    herbert_29 Mitglied
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    Ja, bin bei protected shops, wie oben erwähnt, darauf beruhte ja auch meine Frage.
     
  12. Dennis (MotivMonster.de)
    Dennis (MotivMonster.de) G-WARD 2013/14/15/16
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    (Link nur für registrierte Nutzer sichtbar.)i :)
     
  13. Developer
    Developer Erfahrener Benutzer
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    Stimmt, hast Du geschrieben. :rolleyes: