PAYPAL-Ratenzahlung: Wie funktioniert das mit der dazugehörigen Widerrufsbelehrung?

Thema wurde von christinaR, 9. Februar 2019 erstellt.

  1. christinaR

    christinaR Erfahrener Benutzer

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    Guten Tag,

    wir wollen in unserem Onlineshop PAYPAL RATENZAHLUNG anbieten. PAYPAL weist in seinem Händlerleitfaden Ratenzahlung Powered by PayPal auf Folgendes hin:

    XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX
    Was muss ich in Bezug auf die Widerrufsbelehrung beachten?

    Sie müssen beim Ratenkauf insbesondere beachten, dass Sie die zutreffende Widerrufsbelehrung nutzen, die an die Besonderheiten des Teilzahlungsgeschäfts anzupassen ist.
    Ab einem Warenkorbwert in Höhe von 200 Euro ist anstelle Ihrer StandardWiderrufsbelehrung (Anlage 1 zu Artikel 246a EGBGB (Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch) diejenige gemäß Anlage 7 zu Artikel 247 EGBGB zu verwenden, die zum Beispiel unter https://www.gesetze-im-internet.de/bgbeg/art_248anlage_7.html abrufbar ist.
    In der Praxis wird diese Widerrufsbelehrung häufig auch bei Einkäufen in Höhe von unter 200 Euro verwendet.
    Da die Information über Widerrufsrechte (insbesondere Fristen und andere Umstände der Erklärung sowie Folgen des Widerrufs) Bestandteil des Vertrages ist, müssen Sie diese dem Kunden spätestens unverzüglich nach Vertragsschluss auf einem sogenannten dauerhaften Datenträger zusenden, zum Beispiel per E-Mail. Für eine Null-Prozent-Finanzierung ist aus unserer Sicht trotz der neuen rechtlichen Regelungen (§§ 515, 514 BGB) weiterhin die Widerrufsbelehrung nach Anlage 1 zu verwenden. Dies ist die Widerrufsbelehrung, die Sie üblicherweise für Ausnahme von Verträgen über Finanzdienstleistungen) verwenden. Mit anderen Worten: Sie können hier Ihre Standard-Widerrufsbelehrung für Fernabsatzgeschäfte verwenden. Wird der Kunde nicht zutreffend belehrt, beginnt die Widerrufsfrist nicht zu laufen. Dies hat zur Folge, dass der Kunde über einen gegebenenfalls unbegrenzten Zeitraum sein
    Widerrufsrecht ausüben kann. Es besteht auch das Risiko, dass Sie keinen Wertersatz geltend machen können, selbst wenn der Kunde den Vertrag lange nach Vertragsschluss widerruft. :confused::confused::confused:

    XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX


    Frage:

    Wie läuft das? Wird über das Zahlungsmodul automatisch die richtige Widerrufsbelehrung verwendet? Vermut mal nicht. Also wie löst man dieses Problem?

    Beste Grüße,

    Gerd Riekers
     
  2. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    Die Zahlungsmodule generieren keine Rechtstexte. Das macht das vom Händler mit der Rechtsberatung beauftragte Unternehmen (Händlerbund, Janolaw, IT-Recht etc.).
     
  3. Dennis (MotivMonster.de)

    Dennis (MotivMonster.de) G-WARD 2013/14/15/16

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    Wenn du IT-Recht Kanzlei und andere für deine AGB und Co nutzt kannst das auswählen, dann wird dir der richtige Text in den Shop geschoben. Damit bist abgesichert egal was kommt
     
  4. christinaR

    christinaR Erfahrener Benutzer

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    Huhu, vielen Dank für die infos.

    Wir sind bei Janolaw und in dem Fragekatalog von denen wird gar nicht nach Ratenzahlung gefragt. Also kann folglich auch keine entsprechende Widerufsbelehrung generiert werden. Wir bieten derzeit KLARNA-Ratenkauf an. Dort erscheint auch immer stets die Standard-Widerrufsbelehrung.

    Ich hab jetzt mal Janolaw per Email um Stellungnahme gebeten.
     
  5. Anonymous

    Anonymous Beta-Held

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    Kannst du ja denn mal Posten wenn du Antwort hast!
     
  6. Dennis (MotivMonster.de)

    Dennis (MotivMonster.de) G-WARD 2013/14/15/16

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    Der ist auch Mini im Gegensatz zu dem von(Link nur für registrierte Nutzer sichtbar.). Sind von Janolaw zu IT Recht gegangen damals und waren erstaunt, da gibts viel mehr Muster, Beispiele, Erklärungen und öfters Aktualisierungen und Erweiterungen des Fragenkataloges. Extra AGB; Datenschutz für FB und Websites und all das noch dazu.
    Kann leider daher Janolaw nicht empfehlen obwohl rechtlich gut. Bei der IT-Recht fühl ich mich aber besser betreut
     
  7. Dennis (MotivMonster.de)

    Dennis (MotivMonster.de) G-WARD 2013/14/15/16

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    Nur mal kleinen AUschnitt aus dem IT-Recht Fragebogen. Da sind auch immer Hilfen dabei
     

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  8. christinaR

    christinaR Erfahrener Benutzer

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    Danke Dennis, genau das fehlt mir bei Janalow. Werde jetzt mal die Antwort abwarten und dann ggf. auch wechseln.
     
  9. christinaR

    christinaR Erfahrener Benutzer

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    Hallo,

    so die Antwort von Janolaw liegt mir nun vor:

    Guten Tag Herr Riekers,


    die über unser Portal erstellten AGB und Widerrufsbelehrung regeln ausschließlich den reinen Warenverkauf https://www.gesetze-im-internet.de/bgbeg/art_253anlage_1.html



    [​IMG]

    und haben mit Zahlungsmodalitäten nichts zu tun, d.h. diese Dokumente müssen Sie nicht ändern.

    u.s.w.


    Wir sind nun bei IT-Recht Kanzlei.

    Nochmals Dank an Dennis für den Anschuppser, Der Wechsel ging auch für mich als nebenberuflicher Admin recht flott und einfach.

    Allerdings tun sich nun neue Fragen auf, dafür werde ich aber an anderer Stelle einen Beitrag starten.

    Beste Grüße,

    Gerd Riekers