Vorabversion - Master Update 3.12.0.0 Beta1 erschienen

Thema wurde von Wilken (Gambio), 1. März 2019 erstellt.

  1. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    die GoBD sagt das eine Rechnung nicht mehr angefasst werden darf, wenn die Rechnung das Haus verlassen hat.
    Solange die Rechnung auf meinem Rechner ist, kann ich die ändern, soooft ich will, solange sie nicht gedruckt, ist.

    Da ich die Gambio-Rechnungen nicht nutze sondern aus meiner Wawi versendet werden, finde ich es unnütz das man eine Bestellung nicht löschen kann, wenn noch keine Rechnung versendet wurde (was ich ja nicht mache)
     
  2. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    Finde ich auch Blödsinn, weil man dann keine durchlaufende Nummerierung der echten Bestellungen hat, sondern Löcher in der Bestellnummern mit Testbestellungen die dann wieder storniert werden.
     
  3. Wilken (Gambio)

    Wilken (Gambio) Erfahrener Benutzer

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    Findet die Finanzverwaltung aber keinen Blödsinn, mit der wir dazu gesprochen haben. Das ist jetzt so.
     
  4. Anonymous

    Anonymous Mitglied

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    Klar, deshalb habe ich auch keine Abfrage gepostet. Das muss jeder angepasst auf seine Situation ausgestalten und vor allem gilt eins: Nie automatisch ablaufen lassen, denn nach einem Shop-Update könnte sich die DB-Struktur geändert haben!
    Man kann sich viele Aufgaben mit entsprechenden SQL-Queries vereinfachen, aber gerade hier muss man immer wissen was man tut!
    Wer z.B. nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist am Anfang eines neuen Kalenderjahres die "Altlasten" entsorgen will, der klickt doch nicht tausende von Adminseitenaufrufen durch, sondern macht dies geschickt, unter Berücksichtigung des oben Gesagten als simple, oder evtl. auch komplexe SQL-Abfrage. Hier ist aber gutes Wissen um SQL unbedingt erforderlich!
    Es kann sich lohnen, sich mit SQL mal ein wenig zu beschäftigen.
    Das geht doch schon. Evtl. muss du den Status weiter nach vorne verschieben, damit er angezeigt und als Filter genutzt werden kann.
     
  5. Anonymous

    Anonymous Mitglied

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    Das Finanzamt (zumindest in D) fühlt sich potenziell immer hintergangen, das ist nun mal so, auch wenn wir das gar nicht vorhaben!
    Man muss aber auch sehen, was für einen zusätzlichen Aufwand wir softwareseitig hier den Entwicklern aufbürden, nur um einen kleinen Vorteil zu verwirklichen. Auch wenn wir diese hypothetische Lösung nicht zum Steuerbetrug ausnutzen würden - ist das wirklich so wichtig? Der Shop sollte in erster Linie erst einmal auch den Unwissenden und Unbedarften unter uns eine Grundlage bieten, uns rechtskonform (zugegeben, ich kann das nur für D beurteilen) zu verhalten. Wer es anders will kann ja "Hand anlegen". Aber dies hat dann auch jeder selbst, und nicht Gambio zu vertreten.
    "ja, aber kann man das nicht konfigurierbar machen?" - Ja, aber dann machen es viele Shopbetreiber auch aus Unwissenheit falsch! Ich plädiere dafür, den eingeschlagenen Weg weiter zu gehen. Gut so, auch wenn bzgl. Aufbewahrungsfrist und Ähnlichem noch der ein oder andere Punkt offen ist...
     
  6. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    Eine "harte Vorgabe" die es Softwareentwicklern vorschreibt, das Löschen von einmal erstellten Rechnungen auf technischem Weg zu verhindern gibt es meines Wissens nach nicht.
    Für Orgamax und Mein Büro sollte eine solche Sperre mal eingeführt werden, wurde aber nach vielen Protesten wieder abgeschafft, bei vielen anderen (nahmhaften) Wawis ist es nach wie vor möglich Rechnungen zu löschen oder zu bearbeiten, natürlich mit entsprechendem Warnhinweis.
    Tatsächlich gibt es Leute die wissen was sie tun und eine solche Funktion benötigen ohne sich in steuerrechtlicher Sicht strafbar zu machen und die möchten gerne falsch erstellte Rechnungen bearbeiten oder löschen können.
    Da aber die, die nicht wirklich wissen was sie tun eindeutig in der Mehrzahl sind, wird es einfach technisch verhindert hier Mist zu bauen und die Option "Löschen" oder "Bearbeiten" entfernt.

    Ist OK. So spart man sich eine ähnliche Diskussion wie "Wenn es problematisch ist die englische Sprache zu löschen, warum gibt es dann einen Button dafür?"
     
  7. Christian Mueller

    Christian Mueller Beta-Held

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    Testbestellungen muss man ganz einfach gelegentlich machen. Liegt in der Natur der Sache. Die storniert man dann einfach. Völlig normal. Wenn da als Besteller eine Testadresse drinn steht, versteht das auch jeder Prüfer. Auf Schönheit kommt es da nicht an. Nur auf Nachvollziehbarkeit.
     
  8. barbara

    barbara G-WARD 2014-2020

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    Nein, das geht nciht.
    IOch kann filtern, das nur Bestellungen mit dem Status X angezeigt werden, ich kann aber nciht festlegen, dass alle Bestellungen mit den Stauts X, Y und Z in der Liste erscheinen.

    Bestellungen die Storniert oder zugestellt sind, sind für mich erstmal erledigt.
    Da muss ich nicht ran, es sei denn, das ein Widerruf kommt.
    Deshalb wäre es Sinnvoll (finde ich :)) wenn man alle anderen Bestellungen, die noch nicht "erledigt" sind, in der Liste hätte.

    Ist aber eigentlich ein anderes Thema, ich kam nur durch den Beitrag auf die Idee :)

    Testerstellung:
    habe ich noch nie gelöscht. Ich schreibe immer in den Kommentar was ich getestet habe.
    So kann ich auch nachvollziehen, wann ich was getestet habe und eventuell noch 3 Wochen später gezielt in den Logs nach Fehlern suchen. die bei oder nach dem Test waren.
     
  9. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    Ich hab ja kein Problem damit, das diese Funktion drin ist. Aber ich versteh nicht wieso man das durch einen Haken nicht einfach an/abschaltbar macht. Damit wären alle glücklich. Gambio geht mir hier zu sehr nur auf 1 Klientel ein. Das finde ich schade. Von mir aus macht es sogar als Standard auf eingeschaltet, aber gebt mir halt die Möglichkeit es zu deaktivieren. Ich hasse einfach so Zeug das einem aufgezwungen wird und man dann völlig machtlos ist. Ich hoffe das hier schnell ein paar der Mod Entwickler ein Abschalten dieser Funktion programmieren können.
     
  10. barbara

    barbara G-WARD 2014-2020

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    Weil Unerfahrene User das dann abschalten und damit in DE in die Falle laufen. Dann gibt es einen Riesen Aufschrei, warum Gambio das schaltbar macht, wo die das doch wissen müssen, das man das nicht abschalten darf.

    Ich kann mir nicht vorstellen, dass es da etwas "von der Stange" geben wird, um das Schaltbar zu machen.
     
  11. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    #31 Anonymous, 3. März 2019
    Zuletzt bearbeitet: 3. März 2019
    Wieso sollte ein unerfahrener das abschalten? Das glaube ich nicht. Man kann ja auch noch einen dieser "!" Ausrufezeichen Mouse Over Hinweise hinzufügen: "Hey, wenn du in DE verkaufst und das abschaltest gibts vielleicht Ärger. Mach es besser nicht."

    Also, das ist für mich kein Argument. Als ob Unerfahrene nicht noch viel mehr falsch machen könnten....
     
  12. barbara

    barbara G-WARD 2014-2020

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    Warum sollte ein Unerfahrener eine Sprache löschen, nur weil er sie gerade nicht braucht? Haben auch viele gemacht, trotz des Hinweises es besser nicht zu tun, Und dann kam "warum war da ein Schalter, wenn man das nicht darf...."
     
  13. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    #33 Anonymous, 3. März 2019
    Zuletzt bearbeitet: 3. März 2019
    Man mag ja über die Sinnhaftigkeit des Löschens von Testbestellungen verschiedener Meinung sein.

    Jedoch sehe ich die Erfordernis der Löschbarkeit unter den oben von Schoeni genannten Bedingungen.

    1. Nach Ende der Aufbewahrungspflichten sollten die Daten löschbar sein. Zum einen, um die Datenbank nicht über Jahre hinweg aufzublähen.
    Zum anderen, um wegen der DSGVO keine Daten zu speichern, die nicht unbedingt gespeichert werden müssen.

    2. Wenn eine Bestellung durch einen Kunden aus irgendeinem Grund NICHT ausgeführt wurde, und der Kunde KEINE Rechnung erhalten hat (solche Fälle haben wir durchaus) kann es sein, dass der Kunde nach DSGVO die Löschung aller seiner Daten verlangt. Seine persönlichen Daten tauchen auch in jener Bestellung auf. Diese sind dann zu löschen (bzw. mindestens zu anonymisieren).
     
  14. Wilken (Gambio)

    Wilken (Gambio) Erfahrener Benutzer

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    Nein, wären nicht alle. Es darf diesen Knopf nicht geben.
     
  15. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    #35 Anonymous, 3. März 2019
    Zuletzt bearbeitet: 3. März 2019
    IT-Recht schreibt dazu unter (Link nur für registrierte Nutzer sichtbar.)
    Also?
    Wie bereits geschrieben, wenn eine z.B. Vorkassebestellung nicht bezahlt wird, muss diese gelöscht werden können gemäß DSGVO. Spätestens nach Ende der Aufbewahrungspflicht. Wenn ich eine nicht bezahlte VK-Bestellung storniere, dann gibt es keine Not, diese aufzubewahren, da die Notwendigleit nicht mehr gegeben ist. Gambio muss sich da nochmal beraten lassen.
     
  16. Wilken (Gambio)

    Wilken (Gambio) Erfahrener Benutzer

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    Uns ist durchaus klar, dass es da Dinge gibt die sich erstmal scheinbar gegenüber stehen. Die Ansprüche der Finanzverwaltungen zum Beispiel, und Ansprüche anderer aus der DSGVO. Wir sind auch durchaus der Meinung, dass es da noch Dinge gibt, die von Fachleuten weitergehend zu interpretieren sind.

    Wir sind nach intensiver Beratung, Stand heute, der festen Überzeugung, dass wir die Knöpfe nicht mehr drinbehalten können. Das kann man so oder so finden, aber da wird sich absehbar an der neuen Lage nichts ändern.
     
  17. stefan_ulrich

    stefan_ulrich Erfahrener Benutzer

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    Gambio ist mit der Nichtlöschbarkeit den richtigen Weg gegangen.

    Schon länger sollte ein Webshop revisionssicher sein und auch jegliche (zulässige) Änderungen an Bestellungen, Rechnungen und Lieferscheinen protokollieren. Gambio ist also aus Sicht des Themas Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) und somit Revisionssicherheit eher spät dran.

    MfG

    S. Ulrich
     
  18. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    Also wie würde das nun in der Praxis aussehen?
    Beispiel:
    Kunde A bestellt 2x Waschlappen per VK.
    Ich klicke im Shop auf "Rechnung per Mail senden" damit der Kunde alle Daten hat, bezahlen kann usw.

    Kunde bezahlt aber nicht sondern schreibt mir 1 Tag später er möchte doch gleich 4 Waschlappen.

    Bislang würde ich dann einfach die Bestellung ändern, die RE löschen und eine neue generieren und dem Kunde diese erneut zusenden.

    Wird das weiterhin möglich sein? Aber die alte RE bleibt dann einfach im System oder wie?
     
  19. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    Das verhindern von Löschungen oder Änderungen ist aber etwas grundsätzlich anderes als das "revisionssichere Dokumentieren" von (grundsätzlich erlaubten!) Löschungen oder Änderungen.
    Gambio ist nicht den "richtigen"-, sondern den einfachen Weg gegangen.
     
  20. Anonymous

    Anonymous Mitglied

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    Genau das geht bei mir, habe Gambio Version: v3.11.3.0, und in der Betaversion hier wird dies bestimmt nicht wieder herausgenommen worden sein ;)

    Gruß
    Michael