Urteil des Europäischen Gerichtshof: Für Lastschrift gilt die Anti-Geo-Verordung. Wenn Lastschrift, dann für alle. (Link nur für registrierte Nutzer sichtbar.)
Nö Aber hier sieht man wieder.... Der andere darf - ich nicht - also darf es keiner. Wie im Euro-Kindergarten....
Da war sicher einer bei der nicht auf LS kaufen durfte und sich dann ganz böse benachteiligt vorkam. Oder einer der seine Chance sah als kleiner unbedeutender Vollposten der bösen Bahn eins reinzuwürgen. So oder so. Am Ende haben wir doch alle Verloren und keiner hat was gewonnen.
Eben, dann stellt die Bahn die LS für alle ein. Und dann ist der Ösi keinen Schritt weiter. Genauso das viele kleinen Händler nicht mehr nach AT liefern wegen den österreichischen Gesetze. Hat der einzelne Konsument auch nichts davon, nur der Konsumentenschutzverein.
Und andere Zahlarten, wie Rechnung werden sicher folgen, denn die sind ja auch von der Bonitätsprüfung abhängig.
Es sei denn man nutzt einen Zahlungsanbieter, zb Klarna, der nur 3 Länder bedient. Dann ist es wohl nicht das Shopproblem,
Bedeutet dann, dass Giropay, ideal, Carte Bleue und andere nationale Zahlungsdienste ebenfalls nicht mehr online angeboten werden dürfen, da ich als deutscher Kunde keine Konto in den Niederlanden oder Österreich oder Frankreich haben (oder haben kann).
Na, ein bisschen anders ist die Sachlage schon. Lastschrift geht über Grenzen, nur Bonitätsauskünfte sind derzeit teuer. Da gibts für einige Probleme mit den Kostenaufwänden. Das ist was anderes als iDeal geht nur in den Niederlanden, weil nur Niederländer überhaupt drankommen können. Nicht 2 Sachen mixen, denn die jeweiligen Resultate und Lösungsansätze sind unterschiedlich.
Aber was passiert denn, wenn Klarna keine LS zb n Malta anbietet und sich jemand beschwert? Wessen Problem ist es dann? Das des Shops, weil er global keine LS in Malta hat, oder delegativ Klarnas?
Es gibt ja ausnahmeregelungen, die Bahn wollte das ja auch ausnutzen. Fehlen Boni Auskünfte darf man was einschränken.
Wo würde man zuverlässig zB rumänische Boniauskünfte bekommen, wenn es dort noch nicht mal ein Meldesystem gibt?
daher darf man dann dort Zahlarten einschränken. in Ösi gibts das aber, nur 10x so teuer. Da man diese Kosten nicht allen oder dem einem auferlegen will / darf. lässt man die Zahlart dann weg.
Leider dürfte dadurch in der Praxis die Verwendbarkeit der Zahlung per Lastschrift erheblich eingeschränkt werden. Wobei die Entscheidung des EuGH in der Sache nicht verwunderlich ist, da die Geoblocking-VO dies klar regelt. Wir informieren Händler hier über die relevantesten Punkte der Geoblocking-VO https://www.it-recht-kanzlei.de/faq-geoblocking-verordnung.html und werden Anfang kommender Woche das Thema Lastschrift aus Sicht des EuGH in einem separaten Beitrag auf www.it-recht-kanzlei.de näher beleuchten.