Cookie Banner // Ablehnen Option

Thema wurde von Anonymous, 21. August 2019 erstellt.

  1. auf Händlerbund.de kann man die Umsetzung schon sehen, wenn das in jeden Webshop gemacht wird ist das wirklich nervig.
     
  2. Schützer

    Schützer Erfahrener Benutzer

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    Hallo, bräuchte kleine Hilfe für Cokkie bar, was kommt ins Button-Link? oder bleibt dieser leer?

    Ist das normal und rechtlich ok, das wenn man klick macht verschwinden Cookie Hinweiß ? Ohne dabei auf Verstanden zu drücken?

    Klar keine rechtlich Beratung uns so :)
    upload_2019-10-1_15-47-20.png
     
  3. ReneT

    ReneT Erfahrener Benutzer

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    ich oute mich mal... fast 20 Jahre habe ich mit Webseiten zu tun... und alle schreien... Google Analytics und wie die Tools alle heißen, ist ein muss wenn eine Seite live gehen soll... aber wenn du die Leute fragst, wie oft sie ihren Besucherfluss analisieren.... dann sind es 0,5 von 10, wenn überhaupt. Auch hier im Forum gibt es wahrscheinlich nur eine Minderheit welche regelmäßig mit den Zahlen arbeitet (unter arbeiten verstehe ich aber nicht, zu sehen wie viele letzten Monat im Shop unterwegs waren)... ich lasse mich aber gerne eines besseren beleeren.
     
  4. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    zB: Link zum Datenschutz
     
  5. ReneT

    ReneT Erfahrener Benutzer

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    wenn überhaupt dann der Link zur Datenschutzerklärung...

    Wie Wilken schon geschrieben hat... hier findet keine Rechtsberatung statt

    Falls du irgendwelche Analytics Tools im Einsatz hast, bist du mit deinem Vorhaben nicht auf der sicheren Seite.
     
  6. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    witzig dabei das der Händlerbund den Google tag Manager als Wesentlich einstuft, also technisch notwendig.
     
  7. Günter M.

    Günter M. Erfahrener Benutzer

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    #27 Günter M., 1. Oktober 2019
    Zuletzt bearbeitet: 1. Oktober 2019
    Da wir nur Session Cookies nutzen ,das ganze andere Analytikzeugs haben wir schon lange entfernt, müsste man einigermaßen Safe sein.
    Aber warten wir mal ab was Gambio hier noch sagt bzw.uns mitteilt.
     
  8. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer
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    Wenn man in dem Banner auf der Website das Setzen der Tracking-Cookies für Drittanbieter (!) verweigert, hat man hinterher trotzdem drei Cookies im Browser (eines ist ein Jahr gültig) und drei nicht ganz kleine Datensätze im Local Storage. Hmmm …
     
  9. Sehe ich auch so. Benutze auch keinerlei Analyse- und Werbe-Tracking-Tools oder von Affiliate-Programmen, die Cookies setzen.
    Das Sitzungs-Cookie wird schon beim Aufruf der Seite erstellt, kann also nicht abgewählt werden.
    Werde deshalb weiterhin keinen Cookie-Banner einbauen.
     
  10. barbara

    barbara G-WARD 2014-2020

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    so wie ich das gerade bei der IT-Recht lese, wird das nicht gehen.
    Ich zitiere:
    "Jedes Banner oder Tool muss über ein Auswahlmenü verfügen, bei dem jedes eingesetzte Cookie einen eigenen aktivierbaren Menüpunkt darstellt. Keine Auswahlmöglichkeit darf voraktiviert bzw. „angetickt“ sein."

    Hier nachzulesen:
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  11. Wilken (Gambio)

    Wilken (Gambio) Erfahrener Benutzer

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    #31 Wilken (Gambio), 1. Oktober 2019
    Zuletzt bearbeitet: 2. Oktober 2019
    Gib dem ganzen mal einen kurzen Moment. Heute wird erstmal, je nach Interesse, in die verschiedenen Extreme hyperventiliert. Das braucht erstmal nen Moment.
     
  12. barbara

    barbara G-WARD 2014-2020

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    Ich weiß, es wird nichts so heiß gegessen, wie es gekocht wird :)
     
  13. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    Gibt es eine Übergangsfrist bez. wann muss das Urteil umgesetzt werden?
     
  14. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    SOEBEN FRISCH EINGETROFFEN!

    (Link nur für registrierte Nutzer sichtbar.)

    Wichtig: Aktuelles EuGH-Urteil zum Thema Cookies / Überarbeitung Datenschutzerklärung

    ACHTUNG: Die nachfolgende Mitteilung erhalten Sie, da Sie den Update-Service der IT-Recht Kanzlei in Anspruch nehmen. Bitte nehmen Sie den Inhalt der Mitteilung sorgfältig zur Kenntnis und beachten Sie ggf. enthaltene Handlungsanweisungen. Wir weisen Sie höflich darauf hin, dass Sie insoweit eine Mitwirkungspflicht haben. Sollten Sie Ihrer Mitwirkungspflicht nicht nachkommen und deshalb eine Abmahnung erhalten, so kann die IT-Recht Kanzlei insoweit keine Haftung übernehmen. Bitte bewahren Sie diese Mitteilung sorgfältig auf.

    Sehr geehrter Herr...,

    heute geht es um folgende Themen:

    1. EuGH-Urteil: Cookies zu Werbe-, Tracking - und Werbeanalysezwecken sind einwilligungspflichtig
    2. Datenschutzerklärungen: jetzt mit Einwilligungslösung gemäß EuGH-Urteil
    3. Kostenlose technische Lösung: für die Einholung von Einwilligungen in Sicht

    Im Einzelnen:

    1. EuGH-Urteil: Cookies zu Werbe-, Tracking - und Werbeanalysezwecken sind einwilligungspflichtig

    Der nachfolgende Hinweis betrifft Mandanten, die unsere

    · deutsche Datenschutzerklärung (Online-Shop) und/ oder

    · deutsche Datenschutzerklärung (Blogs, Homepages ohne Bestellfunktion - nicht Shops) und/ oder

    · deutsche Datenschutzerklärung für Apps

    verwenden.

    Nicht betroffen sind dagegen die Datenschutzerklärungen für Plattformen, wie z.B. eBay, Amazon, Etsy, Palundu, Facebook etc.

    Mit (Link nur für registrierte Nutzer sichtbar.) hat der EuGH alle technisch nicht notwendigen Cookies auf Webseiten einer generellen Einwilligungspflicht unterworfen! Dies gilt unabhängig davon, ob das jeweilige Cookie personenbezogene Daten verarbeitet oder nicht.

    Betroffen von der Einwilligungspflicht sind insbesondere alle cookie-basierten Tracking- und Analysetools, Affiliate-Dienste, Retargeting- und Remarketing-Funktionen.

    Was Sie in Bezug auf Ihre verwendeten Dienste/ Anbieter mit derartigen Cookies machen können, teilen wir Ihnen (Link nur für registrierte Nutzer sichtbar.).

    Achtung: Wird für Cookies der oben genannten Dienste nicht zuvor eine informierte und ausdrückliche Einwilligung eingeholt, dürfen diese Cookies keinesfalls gesetzt werden. Ansonsten liegt ein ggf. abmahnbarer Verstoß vor. Ist auf Ihrer Website noch keine hinreichende Einwilligungslösung implementiert, wird dazu geraten, alle betroffenen cookie-basierten Anwendungen bis auf Weiteres abzuschalten.

    2. Datenschutzerklärungen: jetzt mit Einwilligungslösung gemäß EuGH-Urteil

    Der nachfolgende Hinweis betrifft Mandanten, die unsere

    · deutsche Datenschutzerklärung (Online-Shop) und/ oder

    · deutsche Datenschutzerklärung (Blogs, Homepages ohne Bestellfunktion - nicht Shops) und/ oder

    · deutsche Datenschutzerklärung für Apps

    verwenden.

    Nicht betroffen sind dagegen die Datenschutzerklärungen für Plattformen, wie z.B. eBay, Amazon, Etsy, Palundu, Facebook etc.

    Im Zuge eines Generalupdates können wir Ihnen ab sofort rechtskonforme Klauseln für alle gängigen cookie-basierten Anwendungen und Dienste bereitstellen.

    Hierbei haben wir uns für eine Doppellösung entschieden:

    Als Rechtsgrundlagen in den betroffenen Klauseln werden berechtigte Interessen und die Einwilligung nun parallel angeführt. Mandanten, die noch keine Einwilligungslösung praktizieren, laufen damit nicht Gefahr, fälschlicherweise in der Datenschutzerklärung schon jetzt eine Einwilligung vorauszusetzen. Aber Achtung: Beachten Sie bitte hierzu zwingend (Link nur für registrierte Nutzer sichtbar.).

    Wir haben die Änderungen in die betroffenen Datenschutzklauseln übernommen. Mandanten müssen daher keine Neukonfigurationen ihrer Datenschutzerklärungen vornehmen.

    Wir fordern alle betroffenen Mandanten auf, innerhalb dieser Woche die neue Version der Datenschutzerklärung zu verwenden.

    Sollten Sie derzeit unsere Datenschnittstelle nutzen:

    Die aktuelle Version der überarbeiteten Datenschutzklauseln wird automatisch per Datenschnittstelle übertragen, sofern Sie Ihre Datenschutzerklärung entsprechend konfiguriert haben.

    (Die internationalen Datenschutzerklärungen werden in den kommenden 2 Wochen entsprechend überarbeitet.)

    3. Kostenlose technische Lösung für die Einholung von Einwilligungen in Sicht

    Wir stellen unseren Mandanten in Zusammenarbeit mit einem renommierten deutschen "Cookie-Consent-Tool"- Anbieter voraussichtlich noch im Oktober ein „Cookie-Consent-Tool“ zur Verfügung, mit welchem auf Websites DSGVO-konforme Einwilligungen für jede cookie-basierte Verarbeitung bequem eingeholt und verwaltet werden können. Hierfür fallen keine Zusatzkosten für unsere Mandanten an.

    Wir halten Sie hierzu die nächsten Wochen informiert.

    ((Link nur für registrierte Nutzer sichtbar.) sind die häufig beobachteten Cookie-Banner, die sich über eine Bestätigungs-Schaltfläche wegklicken lassen. In diesen Fällen fehlt es an der Freiwilligkeit, weil Betroffene keine Möglichkeit haben, das Setzen von Cookies abzulehnen.)

    Mit freundlichen Grüßen
    Ihre IT-Recht Kanzlei
     
  15. Dennis (MotivMonster.de)

    Dennis (MotivMonster.de) G-WARD 2013/14/15/16

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    Wieder viel klickerei für vorhandene Funktionen....
    kekse.png
    Wer keine will soll sie im Browser abschalten.
    Selbe Unsinn wie bei den Verlagen die sich beschweren das Google ihre Inhalte in den News Seiten zeigt. Eintrag in Robots.txt hätte gereicht aber nein, da muss viel TamTam und Gesetze gemacht werden.
    Warum muss ich ALLE nerven wenn ein paar es nicht wollen? Warum können die paar dann nicht einfach vorhandene Funktionen nutzen oder per Erweiterung ihren Browser vor den bösen Keksen schützen?

    Mich nervt diese Banner Hinweis Scheiße jetzt schon und nach der 10. Website könntest den Leuten per "Ja" klick alles verkaufen weils niemand liest und alle von den DIngern nur genervt und frustriert sind.
     
  16. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    Da haben es die Dealer im Stadtpark einfacher, die leben unbeschwerter, bei denen werden schlimmstenfalls die Daten aufgenommen, wofür auch immer.
     
  17. Tom27

    Tom27 Erfahrener Benutzer

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    Das ist genau der Punkt, Dennis - und offenbar sind die Leute beim EuGH zu DUMM (!) um das zu verstehen. Seit Windows Vista und der exzessiven Fragerei, häufen sich sich Situationen, in denen Menschen einfach überall und an jeder Stelle auf OK klicken, weil sie gelernt haben, dass sie nur so weiter kommen. Insofern kann man praktisch alles reinpacken, hat damit nicht mehr, sondern ggf. weniger Datenschutz und am Ende liest es nicht einmal irgendjemand. Tut mir leid, aber das ist nun seit Jahren des Ergebnis, wenn Menschen ohne einen Funken an IT-Verständnis versuchen Gesetze zu machen :-(
     
  18. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    Hab auch mal eine Frage dazu. Wenn ich die Datenschutzerklärung erstelle steht dort der Part mit den Cookies. Aber da wird über die Session-Cookies und allgemein über Cookies geschrieben. Wenn man nur die erforderlichen Cookies hat, muss man den Punkt mit den Cookies dann in der Datenschutzerklärung weglassen oder kommt der trotzdem rein? Weil dann ja wieder was von Analyse und so steht.
     
  19. KlausK

    KlausK Erfahrener Benutzer

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    Ich muss das mal etwas relativieren.

    Die "dummen Leute" beim EuGH haben die Gesetze, Vorschriften, Richtlinien, etc. nicht gemacht. Sie entscheiden nur darüber. Und wenn alle Länder unserer EU ein Gesetz verabschieden, das auch für alle Länder gelten soll, womit eine deutliche Mehrheit offenbar auch einverstanden war, kann Deutschland da wohl keine Ausnahme machen. Und genau das hat der EuGH auch folgerichtig entschieden.

    Die Dummen sind nämlich die Politiker, die Abgeordneten in den Parlamenten, die sich zwischen Kaffee und Kuchen, wenn sie denn mal anwesend sind, zusammen mit profitorientierten Lobbyisten ("Berater") solchen Mist einfallen lassen. Schnell noch eine Abstimmung während eines wichtigen Fußballspiels und schon ist wieder so ein Gesetz durch. Und keiner hat's mitgekriegt. Fußball war ja wichtiger!

    Die Dämlichsten aller Dummen sind aber wir selbst! Wir sind diejenigen die aus Gewohnheit immer wieder ihre Kreuze an der selben Stelle machen ohne zu wissen, was für Hornochsen wir da eigentlich wählen. Dabei gibt es so viele Parteien, die vielleicht viel bessere Ideen haben (vgl. Piratenpartei / Störerhaftung)
    Noch schlimmer sind die notorischen Nichtwähler. Jeden Tag große Fresse, aber selbst nichts ändern wollen. Von den Merkel-Muss-Weg-Wählern will ich gar nicht erst anfangen. Schließlich brauchen wir auch den einfachsten Pöbel, damit wir uns selbst besser profilieren können.

    Es gibt da ein kleines unscheinbares 16 jähriges Mädchen. Klein und zierlich, leicht übersehbar. Ihre Stimme gleicht dem eines hyperaktiven Hamsters, selbst wenn sie schreit. Wieso ist dieses Mädchen trotzdem in der Lage Millionen Menschen in kürzester Zeit das Thema Klimaschutz derart ins Hirn zu prügeln, dass wir bei jeder Hausmüll-Entsorgung oder Autofahrt zum Bäcker an sie denken müssen? Weil sie etwas tut! Weil sie aktiv gegen etwas vorgeht, womit sie nicht einverstanden ist!

    Also bitte, liebe Jammerlappen. Zieht euch in euer warmes Nest zurück und wartet still und leise auf euer digitales Ende. Oder tut endlich was dagegen. Es gibt so viele Möglichkeiten. Zum Beispiel direkt euren zuständigen Abgeordneten die Meinung zu geigen. Petitionen organisieren oder mindestens dran teilnehmen. Interessengemeinschaften oder gar eine Partei gründen.

    Mindestens sollten wir aber wählen gehen, nachdem(!) wir uns mit den Parteiprogrammen aller Parteien befasst haben. Das wäre schon mal ein wichtiger Schritt.
     
  20. barbara

    barbara G-WARD 2014-2020

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    Du gehst doch bei der IT-Recht durch, was Du hast. Danach wird Deine Datenschutzerklärung zusammengestellt.
    Wenn in der Datenschutzerklärung weiterhin der Hinweis zu den Keksen erscheint, muss der auch da sein.