Einwilligung Direktwerbung

Thema wurde von michael_muller, 20. November 2019 erstellt.

  1. michael_muller

    michael_muller Aktives Mitglied

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    Lt. Händlerbund soll ich diesen Hinweis bei der E-Mail anbringen:

    Soweit Sie nicht widersprochen haben, nutzen wir Ihre E-Mail-Adresse, die wir im Rahmen des Verkaufes einer Ware oder Dienstleistung erhalten haben für die elektronische Übersendung von Werbung für eigene Waren oder Dienstleistungen, die denen ähnlich sind, die Sie bereits bei uns erworbenen haben. Sie können dieser Verwendung Ihrer E-Mail-Adresse jederzeit durch eine Mitteilung an uns widersprechen. Die Kontaktdaten für die Ausübung des Widerspruchs finden Sie im Impressum. Sie können auch den dafür vorgesehenen Link in der Werbe-E-Mail nutzen. Hierfür entstehen keine anderen als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen.


    Wie bekomme ich das hin?
     
  2. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    in welche e-mail soll das den?

    Wie ist der Prozess der E-Mail Direktwerbung gesteuert wenn ein Kunde nachträglich wideruft?

    Wenn du ein Tool benutzt das den Kunden Mails auf o.a. Grundlage sendet, ist in diesen Tools in der regel eine Option um sich auszutragen, zB in Mailbeez.
     
  3. michael_muller

    michael_muller Aktives Mitglied

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    Ich setze Mailbeez ein. Der Link in der Mail reicht nicht aus. Im Bestellprozess ist der Hinweis vorhanden - habe ich hinbekommen. Wenn jemand aber nur ein Kundenkonto erstellt, erhält er nicht diesen Hinweis. Es muss also im Konto erstellen ein Hinweis auf Direktwerbung erscheinen.
     
  4. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    Das wiederspricht aber deutlich dem Hinweis des Händlerbundes,

    du darfst dem Kunden doch erst Direktwerbung nach o.a. Sachverhalt zusenden, wenn du im Rahmen eines Verkaufes seine E-Mail Adresse bekommst. das erstellen eines Kundenkontos berechtigt noch nicht dazu. Bitte geh zum Händlerbund und Frage doch mal direkt an ob das auch bereits für Kundenkontoerstellung gilt, ich glaube nicht.
     
  5. michael_muller

    michael_muller Aktives Mitglied

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    Sobald der Kunde seine E-Mail-Adresse hinterläßt, muss er den Hinweis erhalten. Das habe ich mit dem Händlerbund bereits geklärt. Man kann ihm dann auch Gutscheine als Kaufanreiz schicken.
     
  6. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    da gabs schon Urteile und die Direktwerbung ist klar geregelt für E-Mail im Absatz 3
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    im Rahmen eines Verkaufes.....

    so stehts im Gesetz und das würde ich so nochmal Prüfen.....

    Ansonsten musst du die Vorlage für die Kunderegistrierung ändern