BGH bestätigt: Das wesentliche Angaben zu jedem Produkt auf der letzten Seite des Bestellvorgangs

Thema wurde von klaush, 30. Januar 2020 erstellt.

  1. klaush
    klaush Erfahrener Benutzer
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    Wenn es dazu schon etwas gibt, dürft Ihr mich hauen, aber bitte mit Link:

    Der BGH hat bestätigt, dass wesentliche Angaben zu jedem Produkt auf der letzten Seite des Bestellvorgangs stehen müssen. In dem entschiedenen Fall, hatte Amazon stattdessen einen Link auf die Produktseite gesetzt. Das OLG München (wie auch andere Gerichte zuvor) hielt das für nicht ausreichend und wurde in seiner Entscheidung nunmehr vom BGH bestätigt.

    Quelle: https://www.facebook.com/261309717318555/posts/2637501956365974/

    Weiß jemand, ob und was getan werden muss?

    Danke!

    Gruss

    Klaus
     
  2. barbara
    barbara G-WARD 2014-2020
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    Das macht der Shop doch.
    Das was Du im Artikel unter "Wesentliche Merkmale" steht auf der letzten Seite beim Artikel - ganz ohne klicken.
    Zusätzlich kann der Kunde sich noch alle Daten des Artikels im PopUp aufrufen.
     
  3. klaush
    klaush Erfahrener Benutzer
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    Danke; Du bist die Beste!:)