Berechnung umsatzsteuerfreier Versandkosten

Thema wurde von Anonymous, 1. Juli 2020 erstellt.

  1. Anonymous

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    Hallo, mir fällt bei der Prüfung nach MWSt Umstellung auf, dass im Warenkorb und auf den Rechnungen der Nettobetrag in Verbindung mit den Versandkosten (meines Erachtens) falsch ausgewiesen wird. Siehe Bild im Anhang. An diesem Beispiel müsste der Nettobetrag mit 57,67 € ausgewiesen werden. Im betreffenden Fall wird aber der Betrag der Versandkosten der "Summe netto" hinzugerechnet, deshalb auch 61,57 € angezeigt.
    Da Versandkosten der deutschen Post umsatzsteuerfrei sind, ist das doch nicht korrekt, oder?

    Nach meiner Vorstellung müsste das wie folgt aussehen:

    Warenwert: 66,90 €
    inkl. 16 % MwSt: 9,23 €
    Summe netto: 57,67 €
    Versand nach DE: 3,90 €
    Summe: 70,80 €

    Kann ich das irgendwie anpassen, habe ich etwas falsch im Admin eingerichtet? Oder einfach nur einen Denkfehler? ;-)
    Viele Grüße K.-H. Rauch
     

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  2. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    grundsätzlich hast du recht, wenn deine Versandkosten Steuerfrei sind, wäre der Nettobetrag 57,67

    was kaufst du bei der Post für 3,90 ein und ist Umsatzsteuerfrei?? ich kenne keine Briefmarke für 3,90!!
     
  3. Anonymous

    Anonymous Mitglied

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    Ja, da hast du wiederum recht, es wären für diese Versandart 3,75 € (Brief Einwurfeinschreiben). Ich nutze auch das Modul Internetmarke und kaufe keine Briefmarken, da das Label dann ja auch gleich die Adressdaten enthält und am Postschalter alles viel schneller bearbeitet werden kann ... . Die Sammelrechnung, welche ich dann alle 10 Tage von der deutschen Post erhalte ist Umsatzsteuerfrei. So wäre es aber auch beim Kauf von Briefmarken am Schalter.
     
  4. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    Frag mal deinen Steuerberater, ich meine das geht so nicht wie du das machst.

    Versandkosten, die du von deinen Kunden berechnest, beinhalten immer auch die MwSt, zumal du sowieso mehr verlangst als es kostet.

    Ob du das "Porto" nennen kannst und somit als MwSt-Freien Durchlaufposten ausgibst, fragst du mal beim Steuerberater.
    Kalkulierst du in die Versandkosten aber Verpackungen etc. mit ein, bist du wieder bei incl. MwSt.
     
  5. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    Bist du Kleinunternehmer?
    Üblicherweise muss man auch auf die Versandkosten (Porto) MwSt. zahlen, unabhängig davon ob die Post dir diese ebenfalls in Rechnung stellt oder nicht. Ist in deinen Versandkosten keine MwSt enthalten, so zahlst du die von deinem Geld, legst also drauf.
     
  6. Anonymous

    Anonymous Mitglied

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    Ja, vielen Dank für die Hinweise. Ihr mögt ja in allen Belangen recht haben. Es geht mir bei der Fragestellung aber nicht um rechtliche oder steuerliche Aspekte; die sind mit Steuerbüro und FA geklärt (Stichwort: Durchlaufender Posten im Auftragsverhältnis).
    Es ist die Art und Weise wie die Darstellung der Beträge im Warenkorb ausgewiesen wird, wenn im Versandmodul bei Porto der Steuersatz auf -keine- ausgewählt ist.
     
  7. barbara

    barbara G-WARD 2014-2020

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    Wenn der Versand keinen Steuersatz hat ist er Brutto = Netto (oder umgekehrt)
    Von daher ist das richtig.

    Ich weiß, Du willst es nicht, aber ich sage es Dir trotzdem :)
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    Zitat:
    "...Die Umsatzsteuer selber bezieht sich auf alle Leistungen, die erbracht werden, damit der Kunde die Ware erhält, dazu zählen im Versandhandel selbstredend Verpackung und Portokosten. Dabei ist es wichtig zu erinnern, dass ein weit verbreiteter Irrtum in Bezug auf die Umsatzbesteuerung von Portokosten besteht: Diese sind nämlich nicht frei von der Umsatzsteuer! Die dahingehend bestehende Ausnahme gilt ausdrücklich nur für Unternehmen der deutschen Post, alle anderen Unternehmen müssen auch in Hinsicht auf die Portokosten die Umsatzsteuer ausweisen!"

    Ein Durchlaufender Posten wäre es (soweit ich weiß) nur, wenn man im Auftrag eines Kunden z.B. die Briefe des Kunden versendet.
    (Keine Rechts- und Steuerberatung)