Wie würdet Ihr reagieren

Thema wurde von Anonymous, 25. November 2020 erstellt.

  1. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    Ich habe im Juli diesen Jahres eine Trinkflasche VK 6,80 € verkauft Rechnung Summe 9,81 €.
    Heute kommt folgende Mail:

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    wie wir leider jetzt feststellen mussten, ist die Trinkflasche Sanduhr zwischen Deckel und Flasche undicht. Ich möchte den Artikel daher reklamieren. Wie sieht das Vorgehen nun aus?

    Mit freundlichen Grüßen,

    Ich habe z.Z keine Worte :mad:
     
  2. Andreas Siebold

    Andreas Siebold Erfahrener Benutzer

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    Eigentlich doch eine klare Sache, oder?

    Nebenbei: Habe selbst eine teure Edelstahlflasche in dieser Zeit gekauft: die Dichtung klebt nun, und jetzt wird Werkzeug benötigt, um die Flasche zu öffnen...
     
  3. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    @Andreas Siebold
    für mich leider nicht, rück mal einen Tip raus :)
     
  4. Andreas Siebold

    Andreas Siebold Erfahrener Benutzer

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    Gewährleistung?
     
  5. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    Ich hab es nun so gemacht:

    Guten Tag,


    bitte senden Sie uns die Flasche auf Ihre Kosten, zur Prüfung ob ein Produktionsmangel vorliegt, zu. Bitte als Paket wegen der Sendungsverfolgung (zu Ihrer Sicherheit).

    Sollte ein Produktionsmangel vorliegen erstatten wir Ihnen die Frachtkosten und senden Ihnen eine neue Flasche.


    Noch einen schönen Tag wünscht
     
  6. mmatecki

    mmatecki Erfahrener Benutzer

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    Ohje, guck einmal in deine AGB unter
    7) Mängelhaftung (Gewährleistung)
    7.1 Ist die Kaufsache mangelhaft, gelten die Vorschriften der gesetzlichen Mängelhaftung.

    Gesetzlich sieht das so aus:
    Der Verbraucher kann bei Mängeln an der Ware zunächst nur eine Ersatzlieferung verlangen oder eine Reparatur, wobei der Verkäufer in beiden Fällen sämtliche Kosten für Transport, Arbeitsleistung und Materialien tragen muss. Das nennen die Juristen "Nacherfüllung". Ob die gekaufte Ware repariert oder getauscht werden soll, darf der Kunde entscheiden (§ 439 Absatz 1 BGB). Allerdings kann der Händler die gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn unverhältnismäßig hohe Kosten entstehen (§ 439 Absatz 4 BGB).


    Ich würde im einfach eine Neue Flasche zusenden ggf. mit Rücksendticket für die defekte Flasche, fertig.

    Noch ein Nachtrag:
    In den ersten sechs Monaten nach Übergabe der Ware: Es wird gesetzlich vermutet, dass ein aufgetretener Mangel schon beim Kauf vorhanden war. Der Käufer braucht dann nicht den Beweis zu erbringen, dass beispielsweise die Couch oder der Computer zum Zeitpunkt der Übergabe bereits mit einem Mangel behaftet oder in der Funktion beeinträchtigt war. Das sagen Urteile des Bundesgerichtshofs (BGH) und des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). In den ersten sechs Monaten muss der Verkäufer die gesetzliche Vermutung widerlegen, dass der Gegenstand bereits beim Kauf bzw. bei der Übergabe mangelhaft war. Er muss also nachweisen, dass ein Sachmangel deshalb aufgetreten ist, weil der Käufer etwas gemacht oder nicht gemacht hat.
     
  7. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    @mmatecki
    der Kunde hat das Recht erhalten. Zum Thema Versandkosten steht nichts im Gesetz. Es wird auch auf die Wertigkeit der Ware im Gesetz hingewiesen.
    Das werde ich aussitzen.
     
  8. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    Bei 6,80 so ein Aufwand - schicke den Käufer eine neue zu und gut. :) Kundenservice :)
     
  9. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    So würde ich das auch machen. :)
     
  10. mmatecki

    mmatecki Erfahrener Benutzer

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    Das musst du für dich selbst endscheiden, wie du damit umgehst. Ein zufriedener Kunde ist mehr Wert als die 10-15 EURO Aufwand für eine neue Flasche.
     
  11. mmatecki

    mmatecki Erfahrener Benutzer

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    Übrigens, geregelt wird das hierüber:
    Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
    § 439 Nacherfüllung Absatz 2
     
  12. ralphostermann

    ralphostermann Erfahrener Benutzer

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    Kunden einfach neu zuschicken und gut ist da bekomme ich Bauchschmerzen, selbst wenn es sich um 2 € handelt! Da sind die Trittbrettfahrer wo dann die Erfahrung weitergegeben werden, wie man es machen kann und dann bist du schnell mal einiges los! Wenn was falsch ist, zurückschicken und dann kann man sich einigen.
    Ich hab da so meine Erfahrung! Ich schreibe mir bei solchen kuriosen Dingen immer Namen und Ort auf! Wer ein bisschen Zeit hat, der kann dann auch bei Facebook schauen Kundennamen und Ort hat man ja Freundesliste durchschauen. Bei mir hatte nämlich mal eine Freundin von der Kundin genau das selbe versucht!
     
  13. marit

    marit Erfahrener Benutzer

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    Bei berechtigten Reklamationen hat der Verkäufer die Pflicht, auch die Rücksendekosten zu tragen. Ich würde sie als kundenfreundlicher Händler erst mal vorlegen. Stellt sich im Nachhinein fest, dass der Kunde die Undichtigkeit selber verschuldet hat (weil er z.B. die Dichtung mit Sand verklebt hat), kannst du ihm die Versandkosten von der Erstattung abziehen. Es gibt ja solche faulen Kunden, die alles, was sie selber kaputtmachen, reklamieren wollen. Die willst du sowieso nicht mehr bedienen und daher kannst du solchen durchaus etwas auf die Füße treten.

    Ich gehe aber grundsätzlich erst mal von ehrlichen Kunden aus und versuche sie zufrieden zu stellen, weil sie dann wieder bei mir einkaufen. Bei diesem winzigen Betrag würde ich mir überhaupt keinen Kopp machen. Geld zurück, als Werbungskosten abschreiben. Deinem Post ist ja zu entnehmen, dass das nicht mehrere Male im Monat passiert, also wirst du's verkraften.

    Im Übrigen gilt für mich auch als Verkäuferin der kategorische Imperativ: Ich behandle meine Kunden so, wie ich selber als Kundin behandelt werden möchte. Versuche ich selber, einen Verkäufer über den Tisch zu ziehen, erwarte ich die Watsch'n sozusagen. Also kriegen faule Kunden von mir halt auch eine Watsch*n.
     
  14. markus_wick

    markus_wick Erfahrener Benutzer

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    Ich würde auch eher einfach einen neue Flasche rausschicken, und fertig. Bei solch einem kleinen Betrag rentiert sich der Zeitaufwand und der Ärger (Mails schreiben, Flasche prüfen und so weiter) nicht wirklich. In der Zeit kannst Du schon wieder was Produktives machen und mehr Geld verdienen als die neue Flasche kostet.
    Einfach immer wieder an die vielen problemlosen Verkäufe denken, dann fallen die paar mit Problemen nicht mehr ins Gewicht :)
    Bei höheren Beträgen oder tatsächlichem Anschein des Betrugsversuches kann ich schon auch nissig werden, aber bei weniger als 10.-Euro hake ich das recht schnell ab.
     
  15. marit

    marit Erfahrener Benutzer

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    #15 marit, 25. November 2020
    Zuletzt bearbeitet: 25. November 2020
    Ich mache das grundsätzlich so. Wenn Kunden eine kaputte CD reklamieren, mach ich doch nicht auch noch DHL reich! Sie kriegen eine neue (ohne Jewel Case bzw. Digipack, denn das ist ja nicht kaputt ;) ) und sollen die alte in die Tonne treten. Habe ich versehentlich mal einen falschen Artikel eingepackt, schicke ich den richtigen hinterher und die Leute dürfen den "Falschen" behalten. Du glaubst nicht, wie die sich freuen! Die bestellen garantiert mal wieder.
    Die zitierten "Trittbrettfahrer" sind mir dabei noch nie begegnet, das würde mir auffallen. Ich häng das aber auch nicht an die große Glocke, denn da könnten faule Kunden auf falsche Gedanken kommen. In meinen AGB steht, dass die Leute bei Rücksendungswünschen erst mal Kontakt aufnehmen sollen; alle Reklamationen würden immer zur beiderseitigen Zufriedenheit geregelt. Und so läuft das dann auch.

    Aber ich erzähl euch mal eine andere Geschichte, wo ich überhaupt nicht kundenfreundlich war. Ich ziehe Lastschriften selber und gebe 5% Rabatt dafür. Wenn die Kontonummer nicht stimmt oder das Konto leer ist, zahlt der vorgewarnte Kunde die Bankgebühr und der Rabatt ist futsch. Wenn das mal passiert, entschuldigen die Kunden immer und überweisen den strittigen Betrag ganz schnell.
    Vor ein paar Jahren bestellte ein junger Mann eine CD mit Lastschrift und das Konto war nicht gedeckt. Auf meine Emails und Einschreiben antwortete er nicht. Also zum Inkassoanwalt, da kenn ich nix. Auch keine Antwort. Aber der Typ wohnte nachweislich an der angegebenen Adresse. Mein Anwalt informierte mich und ich fragte, ob wir's bleiben lassen sollten (es ging um 13,80 Rechnung plus 5,70 EUR Bankgebühren). Er meinte, es gäbe so Leute, die würden diese Masche als Sport betreiben und reihenweise Artikel unter 20 EUR bei kleinen Shops mit Lastschrift und ungedeckten Konten einkaufen, in der Erwartung, dass die Händler sich die Mühe nicht machen, sie am Haken zu nehmen. Es gäbe im Darknet sogar ein Forum, wo sie dann die Adressen der Shops austauschen, bei denen es klappen würde. Na, hab ich gesagt, dann packen wir den Herrn mal am A... – volle Kanne!
    Schlussendlich hat dann seine Freundin für ihn bezahlt. Mit Gerichtsvollzieher, Anwaltsgebühren und Offenbarungseid hat ihn der kleine Spaß zum Schluss knapp 200 EUR gekostet. Ich hatte zwar nix davon außer meinen 19,50 EUR plus ein paar Zinsen, aber man muss solchen Leuten einfach auf den Hut hauen. :p
     
  16. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    Ich auch. Wenn ich das hier so lese, dann bekommt man ja schon ein schlechtes Gewissen, wenn man selbst als Verbraucher was kauft was Mist ist und man nur drüber nachdenkt da mal nachzufragen ob es Ersatz gibt.

    Hatte letztens den falschen Anhänger rausgeschickt, hab mich einfach vertan. Als die Kundin mich anschrieb, sagte sie, sie würde den falschen Anhänger zurückschicken. Da hab ich gesagt, sie darf den behalten, weil das hin und her nur den Versanddienstleister reich macht. Sie war so angetan davon und hat sich dann mit einer tollen Bewertung (ungefragt) revanchiert.
     
  17. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    Bei mir auch grad. Eine keine IT-Klitsche bestellt Ersatzteil für 19€. Ich denk, OK schickstes gleich raus, kannst ja mal helfen. Danach hattet sich tot gestellt. Jetzt direkt Klage eingereicht und Mahnverfahren übersprungen. Sind auch aktuell bei 200 Öcken.

    ich hatte auch schon Inkasso für 3,50 wegen unberechtigten Skontoabzug. Da gibts eine Erinnerung, eine Mahnung mit 40€-Pauschale, dann die Keule.
     
  18. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    Mahnverfahren übersprungen??? Wie geht das denn? Also rechtlich sitzen wir als Händler immer am kürzeren Hebel!
    ich würde z.B. den Teufel tun, wegen 3,50 irgendetwas einzuleiten! Alleine das kostet mich schon soviel Zeit in der ich das dreifache verdienen kann. (von den Kosten für den Anwalt mal ganz abgesehen) Wem es ums Recht oder einfach nur ums Prinzip geht, einfach nicht Händler werden!
    Zum Anfangspost: Flasche zuschicken. Fertig. Weitermachen, Geld verdienen.
    Das Ganze "vorher" einkalkulieren! Ein naher Verwandter hat mir mal gesagt,:" Ein Händler, der keine 10% Rabatt geben kann ist kein guter Händler". Da halte ich mich dran! Seit jahren. ich kann immer 10 % geben auf Anfrage! Da muss ich nicht erst vorher rechnen. Und so eine "undichte Flasche" muss man vorher einkalkulieren!
     
  19. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    #19 Anonymous, 6. Dezember 2020
    Zuletzt bearbeitet: 6. Dezember 2020
    Macht der RA automatisch. Man muss kein Mahnverfahren einleiten, es gibt direkt Betrugsanzeige. Und zur Zeit: Dauert keine 5 Minuten bisher.
    Und mir geht es ums Prinzip. Solche Spielereien mit Kommafehler, Rundungsdifferenzen, unberechtigter Skontoabzug etc. lasse ich nicht durchgehen. Und ich fahre gut damit und habe bisher alles bezahlt bekommen, inkl. RA-Auslagen. Also kein Pfennig dazubezahlt. Einer bezahlt auf Raten plus Zinsen alles an das Inkasso, ich habe den Betrag bereits.