Hallo im Forum, ein Kunde möchte 2 Rechnungen vom Dezember 2020 geändert haben. Nur die Rechnungsanschrift zu ändern . Hat jemand eine Idee? Ich kann ja die Datei runterladen und dann mit einem *.pdf Programm die Datei laden. Aber dann kommt die Frage nach dem Passwort. Mein Admin Passwort funktioniert nicht. Welches Passwort muss man denn da eingeben? Oder was macht man da? Grüße ArnoKerger
1. Du könntest über die Adresse ein Textfeld legen und da die neue Adresse reinschreiben. Sollte ein PDF Anzeigeprogramm können. Ob der Adobe Reader das kann weiß ich nicht, mein Foxit Reader kann das. 2. Würde ich mich mal schlau machen, ob man einfach schon ausgestellte Rechnungen einfach so ändern darf oder ob man sich da nicht vielleicht strafbar macht. Stichwort: Steuerbetrug oder so ;-)
Rechnung im Shop stornieren - Adresse ändern - neue Rechnung erstellen Storno-Rechnung und neue Rechnung dem Kunden senden. Nachtrag: Dann hat der Kunde allerdings das Datum von heute auf der Rechnung. Wäre aber meiner Meinung nach die einzige rechtskonforme Möglichkeit
0,00432 Sekunden googlen bringt mir dies: https://www.billomat.com/magazin/darf-ich-eine-rechnung-nachtraeglich-umschreiben/ Auszug daraus: Aber ja, so, wie Barbara schreibt, geht es natürlich auch einfach ;-)
Ich würde die Rechnung nicht ändern. Er hat die Rechnungsadresse so eingegeben und ist damit Vertragsbestandteil geworden. Er hat dann 2 Rechnungen und könnte 2x Vorsteuer ziehen.
Lieben Dank Euch allen, werde dem Kunden wohl eine "tut mir Leid" Antwort senden. Wenn ich´s wie Barbara schreibt mache hab ich ja den jetzigen Steuersatz in der Rechnung. Dann noch den ganzen Aufwand für 2 x 6 Euro.
Es kommt immer drauf an, was der Kunde geändert haben will. Wenn es nur um die Adresse geht, weil er versehentlich seine alte eingegeben hatte, ist das dem Finanzamt ziemlich wurscht. Aber meistens gehts ja um den Namen. Da tät ich auch nein sagen. Kann man ja freundlich machen, furchtbar sorry sein und alles aufs System und Vorschriften schieben.
Rechnungen dürfen nicht geändert werden. Punkt. Dann muss der Kunden vorher seinen Kopf zusammennehmen. Überlegt doch mal, warum man eine Rechnung auf eine andere Person ausgestellt werden soll? Es existieren dann 2 Rechnungen. Wenn der Kunde die irgendwo abrechnen oder vorlegen will, lasst da mal jmd nachforschen und dann ist man selbst der Dumme. Den Ärger, den man sich damit ins Haus holen kann, ist es nicht wert.