Hallo zusammen, Wie hier zu lesen ist, ist das EU Steuersätze-Modul ja darauf ausgelegt, Bruttopreise anhand der jeweiligen Steuersätze anzupassen. Lennard schreibt dazu auch: Hat jemand von euch denn eine Lösung oder eine Handhabung gefunden, wie man Bruttopreise immer gleich lässt und dann jeweils einen EU Steuersatz zurück rechnet? Evtl. durch ein Plugin etc.? Mir ist klar, dass die Nettomarge dadurch variiert, aber wir würden gerne den Bruttopreis dennoch gleich lassen.
Das stimmt. Leider finde ich zu diesem Thema unterschiedliche Angaben aus zuverlässigen Quellen. Und unserer rechtlicher Ansprechpartner war auch etwas überfragt...
Entschuldige bitte, ich finde alle Links nicht mehr, waren insgesamt zu viele Infos. Ein Link war von JTL. Ein Plugin für den Shop / die WaWi bei der du den einen oder anderen Weg gehen kannst. Es würde keinen Sinn machen eine illegale Option drin zu lassen. Das andere war eine Seite eines Steuerberaters. IT Rechtskanzlei hat mehrfach ihre Aussagen zu dem Thema geändert. Shopbetreiberblog nennt das sogar auch als Möglichkeit, mit dem Verweis, dass es aber ein Verstoß gegen die Geoblocking-VO sein könnte: https://shopbetreiber-blog.de/2021/...u-mehrwertsteuerreform-und-preisauszeichnung/ Hier noch von einem E-Commerce Berater: https://ecommerce-berater.eu/onlinehandel-international-mehrwertsteuer-andere-eu-mitgliedstaaten/
Das geht nicht auf: Auch wenn etwas nicht geht wird Leuten immer mal irgendwer was bauen, weil die das unbedingt wollen. Solange die das dann bezahlen oder der Widerspruch leise genug ist und irgendwelche das bezahlen, kann das leben. "Weil es das gibt ist das erlaubt" ist also keine per se insich tragfähige These.
Fair point. Aber JTL ist nicht die einzige Nennung oben. Mir stellt sich die Frage, ob die Tatsache Fakt ist, dass verschiedene Netto- bei gleichbleibenden Bruttopreisen nicht in Ordnung sind. Oder, ob es einfach eine Annahme ist es sei nicht erlaubt, weil sich womöglich ein Abschnitt der Geoblock-VO in diese Richtung auslegen ließe. Das ist der Knackpunkt aus dem ich nicht 100% schlau geworden bin. Übrigens nicht weil ich eine bestimmte Meinung suche, sondern weil ich bei anderen Recherchen zum OSS Verfahrens über diese Diskrepanz in der der Preisbildung gestolpert bin.
Wir glauben recht stark, dass der Fakt gegeben ist, Es ist schon mehr als das, der nötige Sprung um aus den Inhalten der jetzigen Rechtstexte zum Ergebnis zu kommen ist recht kompakt. Da gabs viele andere Nummern in der Vergangenheit, die abstrakter waren. Die Quellen, denen ich am meisten Vertrauen schenke, sprechen da schon ziemlich eine gemeinsame Sprache. Es gab ne Findungsphase, aber das wurde in dem Part immer einheitlicher.
Aber dann liest sich hier Option 2 völlig anders, weshalb es so verwirrend ist: https://www.it-recht-kanzlei.de/ums...line-shop-ausland-lieferung.html#abschnitt_10 Wir orientieren uns jetzt mal am FAQ (mit Fallbeispielen) der EU zur Geoblocking-VO: https://www.euroconsumatori.org/de/download/extanmvqm.pdf Betrifft aber nicht nur Dienstleistungen, hier ist es nur explizit gut beschrieben. Ich finde es spannend, dass die EU gleiche Nettopreise für alle als fair erachtet. Mehrwertsteuern sind ja vom Endverbraucher zu tragen. Und von den Mehrwertsteuern haben erstmal nur die einzelnen Länder was. Ein Ottonormalverbraucher betrachtet gleichbleibende Bruttopreise als "fair" - aber da hat die EU wohl das Wohl der einzelnen Länder als Fairness für den Verbraucher ausgelegt
Was ist den daran "Fair" wenn ein Verbraucher aus Luxemburg mit 17% MwSt. im Shop den gleichen Bruttopreis bezahlen soll wie der Verbraucher aus Dänemark im gleichen Shop für den gleichen Artikel aber mit 25% MwSt.? Einer von beiden würde sich mächtig veräppelt vorkommen
Ein Endverbraucher kommt sich nur veräppelt vor, wenn der Bruttopreis unterschiedlich ist. Dem Endverbraucher ist der Nettopreis nämlich völlig egal. Bei einem gewerblichen Kauf sähe das anders aus, aber in diesem Fall würde ja auch nur der hiesige Nettopreis berechnet werden, da es sich dann um eine innergemeinschaftliche Lieferung handeln würde.
... genauso ist es ! Das ist einfach falsch, sorry. Bei den "Bruttopreisen" steht doch der MwSt.-Satz dabei, warum sollte sich der Verbraucher veräppelt vorkommen? Normalerweise weiß auch jeder "Landsmann" ob er in einem Land mit niedrigem oder hohem Steuersatz lebt und weiß das es logischerweise Länderübergreifende Unterschiede in den Bruttopreisen gibt. Ich persönlich bewundere aber die Kalkulation derjenigen die gerne durchgängig gleiche Bruttopreise haben wollen. Offenbar haben die soviel Luft in der Kalkulation, dass ein "permanenter Rabatt" von bis zu 10% kein Problem darstellt ...
Ist schon ein Unterschied ob ich für z.b 100,00EUR Brutto inkl. MwSt. einen Artikel in Luxemburg 17% MwSt. verkaufen oder in DK mit 25% MwSt. Mal abgesehen von der Marge des Händlers ist der Wert der Ware bei dem gleichen Artikel in Luxemburg trotz niedrigerer MwSt. höher ist als z.B. in Dänemark mit höherer MwSt.
Weil für beide Endverbraucher nur der (möglichst niedrige) Bruttopreis relevant ist. Ich verstehe die Frage also nicht. Exakt. Im B2C ist das auch das Einzige, das eine Rolle spielt. Wo, welche Steuern gezahlt und abgeführt werden ist doch zweitrangig. Es geht darum was bei mir, dem Verbraucher, vom Konto abgeht - egal in welchem EU Land ich etwas einkaufe.
Ich verstehe eure Rumdiskutiererei nicht. Das Geoblocking-Gesetz ist eindeutig. Wir sind Kunde der ITRK und die Handlungsanweistung ist eindeutig, das der Nettopreis gleich bleibt. So setzen es die Shop-Programme um wie auch Gambio und so machen wir es auch. Bei einer Abmahnung oder auch immer will ich nicht hören das wir uns nicht an die Anweisung gehalten haben. Wenn jemend versucht mit einer schrägen Auslegung des Gesetzes etwas anderes zu machen, muss er eben damit leben, wenn sich einer kostenpflichtig beschwert.
Der Mehrwertsteuersatz muss auf der Hompage gar nicht angegeben werden, sondern nur, dass der Preis die Mehrwertsteuer enthält (inkl. gesetzl. Mehrwertsteuer). Es gibt verschiedene nachvollziehbare Gründe, warum ein einheitlicher Bruttopreis Sinn macht: Man möchte keine "krummen" Preise im Ausland haben Man möchte nicht, dass sich der Preis während des Bestellvorgangs verändert. Das würde passieren, wenn ein Kunde aus Deutschland eine Lieferadresse in Österreich angibt. Das Produkt wird im Internet auf verschiedenen Portalen länderübergreifend zu einem bestimmten Preis beworben. Man verkauft Artikel, die eine UVP des Herstellers haben und die länderübergreifend gleichbleibend sein soll. All diese Punkte sind für den Endverbraucher verwirrend, da dieser sich normalerweise nicht mit der Mehrwertsteuer auseinandersetzt. Hierfür macht man natürlich eine Mischkalkulation, die mit ein wenig Mathematikkenntnissen kein Hexenwerk darstellt. Das macht jedes Restaurant mit Lieferservice, denn die Pizza im Restaurant ist mit 19% besteuert, als Take-Away nur mit 7%. Trotzdem hat sie den gleichen Bruttopreis. Aus nachvollziehbaren Gründen möchte man auch hier die Kunden nicht verwirren und einheitliche, runde Preise anbieten. Die Rechtslage hierzu ist nach wie vor schwammig. Die IT-Rechtskanzlei hat hierzu auch unterschiedliche Statements abegeben. In diesem Statement ist von einer Wahlmöglichkeit die Rede: https://www.it-recht-kanzlei.de/ums...line-shop-ausland-lieferung.html#abschnitt_15 Verkauft man seine Produkte über Portale wie Amazon, Etsy usw. dann kann man ebenfalls nur einen einheitlichen Bruttopreis angeben. Ich denke, was wirklich zulässig ist, wird irgendwann die Rechtsprechung klären müssen.
Das ist ja mal wieder ein klarer Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht https://www.chemnitz.ihk24.de/recht...ch-die-unverbindliche-preisempfehlung-1920378
@Sanne_1 Deine Argumente greifen leider nicht und sind eher "Wunschdenken" und "ich will aber". Das dieses Wunschdenken allerdings nicht Gesetzkonform ist willst Du aber nicht wahrhaben: ... ich will aber ! ... ich will aber ! btw.: Ist doch nicht schlimm! Das könnte technisch einfach gelöst werden wenn der Kunde beim Shopaufruf nach dem voraussichtlichen Lieferland gefragt wird und ein Wechsel des Lieferlandes mit einer Warnmeldung versehen wird. Ich verstehe nicht warum eine solche Lösung "nicht gewollt" wird. Das ist ein eigenes Problem der Portale wenn diese als Verkäufer auftreten. Ansonsten siehe Punkt 2 Ich glaube eine UVP gibt es schon lange nicht mehr und gerade sind ein paar renommierte Musikhersteller und -händler zu Millionenstrafen verurteilt worden weil diese Preise vorgeschrieben und kontrolliert haben. Fazit: Auch die Hersteller müssen sich umstellen ... Ich kenne Deine kaufm. und mathematischen Fähigkeiten nicht, aber über dieses Thema solltest Du noch mal seeeeehr gründlich nachdenken ... Du kannst nicht einfach Mischkalkulation als vermeintliches Zauberwort mal eben in den Raum werfen, denn da schießt man sich (bei solchen komplexen Herausforderungen) auch sehr schnell ins eigene Knie und nicht nur in das eine ...! Wenn nur wenige Mathematikkenntnisse notwendig sind, kannst Du gerne ein paar Ansätze aufzeigen wie so eine Mischkalkulation aussehen könnte ...
Bist Du sicher, dass die UVP des Herstellers in allen Ländern gleich ist? Die haben selten "den einen" Preis für die ganze EU