OSS und Lieferschwellen - Bruttopreis gleich lassen?

Thema wurde von pema, 25. August 2021 erstellt.

  1. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    Hast ja Recht, ich bekomme aber echt Plaque wenn ich zu Themen mit hochkomplexen Kalkulationen das Wort "Mischkalkulation" lese und so getan wird, als ob es das einfachste auf der Welt wäre ...
    ... und meinen Morgenkaffee habe ich ja beim schreiben getrunken ... ;)
     
  2. pema

    pema Erfahrener Benutzer

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    Bin ich absolut bei dir. Das Beispiel mit vor Ort essen und to-go ist übrigens das, was jeden von uns fast täglich begleitet. Egal, ob ein Kaffee, im Drive-in oder selbst der Döner um die Ecke.
    Aber ebay, Amazon und co. rechnen sie Preise für EU Kunden um. Du gibst den Preis an und sagst welchen Steuersatz du bei dir lokal nutzen musst (7% oder 19%) und wenn ein Kunde aus einem anderen Land deine Ware kauft, wird der Preis angepasst. Also Bspw. 119€ Brutto bei 19% = 100€ netto. Wenn ein Kunde aus Portugal das Angebot aufruft, sieht er 123€ als Preis (100€ + 23% MwSt).

    Das ist ein völlig anderer Aspekt und das hat nix mit Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht zu tun. Es geht nicht darum, was Händler und Hersteller im Hintergrund an Konditionen ausmachen oder wer was wem auferlegen will. Eine UVP wird idR pro Währung für ganze Regionen festgelegt und zwar für den Endverbraucher. Dann steht in einem Prospekt oder auf der Hestellerseite z.B. "499 € UVP", egal ob das ein Kunde aus Malta (18% MwSt) oder Finnland (24% MwSt) sieht (angenommen ein Hersteller hat die gleiche Preispolitik in €-Ländern). Natürlich wird dem Hersteller auch bewusst sein, dass ein finnischer Händler mehr Einbußen durch die MwSt hat, als ein maltesischer wenn beide den Artikel zum UVP anbieten. Hierfür gibt es im Hintergrund aber B2B Mechanismen im Geschäftsverhältnis, die das ausgleichen - ohne Endverbraucher einzubeziehen, irgendwelche UVP zu berühren oder gegen das Wettbewerbsrecht zu verstoßen. Z.B. Serviceleistungen, Ersatzteile, Lizenzen usw.

    Vermutlich kalkulierst du deine Preise in deiner Branche oder deinem Feld anders, als es manch andere Branche macht.
    Aber bei uns ist es so, dass wir uns eher darüber freuen einen Verkauf mit geringerer Marge an einen EU Kunden zu haben, als gar keinen Verkauf zu haben ;)
     
  3. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    Sorry aber das ist kein Argument.
    Das kannst Du dann auch für Deutschland anwenden und Deine Preise senken nur um ein paar Uhren mehr zu verkaufen ...
    ... nur wenn Du zuviel senkst (vielleicht sogar eine Mischkalkulation machst :cool:), verkaufst Du schnell überhaupt keine Uhr mehr.

    Wer korrekt kalkuliert (also nicht PI mal Daumen) ermittelt einen Verkaufspreis DEN ER ERZIELEN MUSS!
    Vor fast 45 Jahren haben wir das ZIELVERKAUFSPREIS genannt. Dieser enthält Kundenskonto und Verkaufsprovisionen.

    Wenn Du diesen Preis bei einem EU-Kunden nicht erreichst (je weniger desto schlechter!) weil Du unbedingt ein paar Uhren mehr verkaufen willst, kann das schnell in die Hose gehen. Wenn nur einer Deiner EU-Kunden nach 6 Monaten (demnächst 12 Monaten) Dir die Uhr zurückschickt und sein Geld zurückverlangt, hast Du an dem ursprünglichen Verkauf nicht genug verdient um so ein Szenario kostenmäßig aufzufangen. Im Zielverkaufspreis für dt. Kunden sollten solche Kostenfaktoren normalerweise kalkuliert sein ...

    Gerade auch in Deiner Branche kann das schnell nach hinten losgehen und wenn es dann zu allem Überfluss auch noch zu einem Rechtstreit kommt wirst Du schnell Denken "... und wofür das Ganze?"

    Ist ein schwieriges Thema das jeder für sich und seine Branchen selbst entscheiden muss, aber die Grundlagen einer kaufm. Kalkulation sollten schon eingehalten werden.
     
  4. mmatecki

    mmatecki Erfahrener Benutzer

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    #24 mmatecki, 28. August 2021
    Zuletzt bearbeitet: 28. August 2021
    Eben und das sind Preisabsprachen und ist ganz offensichtlich etwas was für das Kartellamt, weil du gezwungen wirst diese Artikel zu diesem Preis zu verkaufen aber nicht zum Beispiel etwas da drunter (Festpreiskartell oder Mindestkartell):D Da müssen deine Lieferanten mal flux umdenken!

    Übrigens wie machst du das den gerade in deinem Shop? Egal mit welchem EU-Lieferland ich mich bei dir im Shop anmelde, bei deinen Artkeln werden immer nur 19% MwSt. ausgewiesen auch wenn bei dir nur "inkl. MwSt". steht. Der Preis ist in allen EU-Ländern gleich (inkl.19% MwSt.)! Funktioniert das bei dir nicht?
     
  5. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    Ja, da gabs doch letzte Woche erst eine riesen Strafe des Kartellamts, ich glaube Taschen.
     
  6. mmatecki

    mmatecki Erfahrener Benutzer

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    Am 05.08.2021

    Drei Hersteller von Instrumenten und zwei Händler haben jahrelang Preise abgesprochen - zum Nachteil der Verbraucher. Das Bundeskartellamt hat jetzt Bußgelder in Höhe von insgesamt 21 Millionen Euro verhängt.

    Hersteller und Händler von Musikinstrumenten haben jahrelang Preise abgesprochen - zum Nachteil der Verbraucherinnen und Verbraucher. Das Kartellamt verhängte Geldbußen gegen die drei Hersteller Yamaha, Roland und Fender sowie gegen die beiden Händler Thomann und Music Store. Sie alle sowie verantwortliche Beschäftigte zahlen insgesamt 21 Millionen Euro Strafe.
     
  7. pema

    pema Erfahrener Benutzer

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    Seit 45 Jahren hat sich einiges verändert ;). Es gibt unterschiedliche Methoden seine Preise zu kalkulieren. 2 Beispiele: bottom-up oder top-down. Und dann noch jede Menge andere Formen, teils Mischungen davon. Es gibt nicht "so kalkuliert man richtig und Punkt" in der Welt von Online-Shops und internationalem Versand. Der Handwerker um die Ecke oder der Bäcker nebenan sehen das natürlich anders, weil sie andere Anforderungen und Gegebenheiten in ihrem Gewerbe/Kundenkreis/Verkaufsmodell haben.

    Was redest du denn da, wo ist denn auch nur einmal die Rede von einem Zwang? Es geht nicht um meine Lieferanten oder irgendwelche Preisabsprachen.
    Versuche doch bitte einfach das Konzept einer UVP objektiv zu betrachten, welches für die Endverbraucher gedacht ist: Hersteller gibt unverbindliche Preisempfehlung aus. Natürlich muss sich kein Händler dran halten, aber dieser Wert ist ein wichtiger Ankerpunkt für jeden B2C Kunden, der Zugriff auf die Ware bekommt. Dank großen Handelsplattformen und Preisvergleichen (z.B. mydealz, idealo, billiger) kann sich sogar jeder Preisbenachrichtigungen setzen, die nicht mal mehr nur von einem Händler (z.B. Amazon) abhängig sind.
    Würde sich die UVP in jedem einzelnen Land aufgrund der MwSt ändern, stehen Arbitrage Tür und Tor offen. Nicht nur, aber gerade bei hochpreisigen Artikeln, weil sich dort mehr sparen lassen kann. Siehe an Beispielen der Auto EU-Reimporte, Medikamten (DocMorris war großer Vorreiter), Sportartikelherstellern (Adidas, Nike,...) die vor einigen Jahren massiv gegen osteuropäische Reimporte ankämpften mussten und und und.
    Jeder international agierende Hersteller wird sich eine Strategie überlegen, wie er seine Produkte in vielen Ländern anbieten kann, ohne Händler und Kunden zu verärgern.
    Das hat nichts mit irgendwelchen Absprachen, Festpreisen, Strafen oder Zwängen zu tun.
    Es gibt fast unendlich viele Gedanken, die man sich in einem international Umfeld als Hersteller machen muss - und jetzt kommt eine Überraschung: die auch noch legal sind ;)
     
  8. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    Hallo Andrei,
    Du hast mich falsch verstanden!

    Es geht doch nicht um den Namen sondern um das Ergebnis!
    Das kannst Du nennen wie DU willst (und auch den Weg dorthin), ich wollte nur klar machen, dass in einer Handelskalkulation ein Verkaufspreis ermittelt wird der alle Betriebskosten anteilig decken und den gewünschten Gewinn erwirtschaften soll/muss.