Hinweistexte für Produktbewertungen

Thema wurde von Lennard (Gambio), 24. Mai 2022 erstellt.

  1. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    ... so arg sehe ich es nicht. Dann dürften auch unbewertete Artikel nicht gekauft werden.

    Eine Idee könnte eine Content-Seite sein, die man mit dem Hinweistext 'ungeprüft' verlinkt, und darin erklärt, dass der EU Gesetzgeber jeden mündigen Verbraucher zum Honk erklärt hat, weil er ihm um Grunde sagt, er könne einfache Dinge nicht verstehen... und bitte keine Katze in die Mikrowelle tun. Nein, natürlich nicht. ;)

    Aber, man könnte in die Content-Seite mit 1-2 Sätzen schreiben, das ungeprüft nur wegen der gesetztlichen Regelung und Aufwand/technischer Mittel/wasauchimmer geschrieben werden kann/darf.

    Finde ich eine ansprechende Lösung, so als 'Ratgeber Bewertung ungeprüft' he, he :cool:
     
  2. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    #102 Anonymous, 3. Juni 2022
    Zuletzt bearbeitet: 3. Juni 2022
    In der Tat verkaufen sich die bewerteten Artikel bei mir im Shop besser.

    Wie gesagt, wir kämpfen mit ungeduldigen Kunden. Sobald sich die Seite nicht in 10 Millisekunden öffnet, sind sie weg. Da erwartest du, dass die auf eine Content-Seite klicken und sich Blabla durchlesen? Ich finde "ungeprüfte Bewertung" ist eineindeutig, da braucht es nicht noch 1-2 Sätze auf einer separaten Seite.

    Und ich finde auch nicht, dass der Gesetzgeber den mündigen Verbraucher zum Honk erklärt. Es sind verdammt viele Fakebewertungen im Internet, die es Kunden immer schwerer macht, die Echtheit einer solchen zu erkennen. Erst wenn das Produkt zuhause ausprobiert wurde, kann man erkennen ob es Fakebewertungen waren, weil man sich ein eigenes Urteil bilden konnte. Ich halte diese Einführung für sinnvoll, weil auch wir bei unsereren Käufen Verbraucher sind und auch davon profitieren. Es braucht eben nur eine vernünftige Umsetzung.
     
  3. Joachim Schubert

    Joachim Schubert Erfahrener Benutzer

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    Ich wollte nur noch eine abschließende Anmerkung mitgeben.

    Ich habe jetzt meine ersten Infos vom Händlerbund.

    Es ist wohl alles wesentlich komplizierter und mit mehr Fallen als gedacht.

    Denn wenn ich die Bewertungen prüfe, muss ich wohl auch angeben wann und wie und evtl. das dann auch belegen.
    Auch das mit nur Kunden ist so ne Sache, denn wann sind es Kunden und wann nicht....


    ALSO, mache ich es mir einfach verwirre die Kunden und verschlechtere meinen Firmenruf in dem ich einfach nur einen Standardsatz vom Händlerbund nehme.

    In dem gebe ich an, dass ich ungeprüfte Bewertungen habe und die Kunden gekauft oder nicht haben können.

    Irrsinn, mal wieder und keine ehrliche Auskunft für den Kunden...

    Bringt also alles nichts für den Kunden und wird nur die Kunden anstacheln jetzt alles rein zu schreiben, da ja niemand prüft....
     
  4. Joachim Schubert

    Joachim Schubert Erfahrener Benutzer

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    Aber nochmals Danke an Gambio für das Tool....
     
  5. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    Das einzige, was Sinn machen würde, ist, wenn man die Produktbewertungen erst überprüfen und dann freigeben könnte, bevor sie erscheinen.
    So kann man nur schreiben, dass sie nicht auf Echtheit überprüft werden können, und ob das so einen tollen Eindruck macht, weiß ich auch nicht.

    Überprüfung in Form eines Abgleichs der Bewertung mit der Bestellhistorie, um einen vorangegangenen Produkterwerb zur notwendigen Bedingung für die Veröffentlichung zu machen.

    Das sollte doch realisierbar sein, oder nicht? Das Modul ist noch aus Gambio Vorzeiten, eine Überarbeitung wäre mal fällig.
    So ist das nicht sinnvoll, ich habe es abgeschaltet, sorry.
     
  6. Joachim Schubert

    Joachim Schubert Erfahrener Benutzer

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    Bitte, Bitte, Biitttttteeeeee macht das nicht Gambio .....

    Wenn Ihr das mit der Überprüfung der Bewertungen machen wollt, so seit Ihr Freiwilld für jeden Abmahner, denn:

    - Ihr müsst dann genau beschreiben wie Ihr prüft
    - Ihr müsst dann sagen wann Ihr prüft
    - Ihr müsst das Ergebnis sagen
    - Ihr müsst alles nachweisen
    - Ihr müsst vermutlich aud die Kunden informieren und eine Rekla zulassen
    - und bestimmt noch mehr....

    Und denkt daran, dass dann alles anzugeben bei den Sternen und Bewertungstools, und bei den Bewertungen....

    Ich habe keine Lust auf Abmahnungen....
     
  7. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    #107 Anonymous, 3. Juni 2022
    Zuletzt bearbeitet: 3. Juni 2022
    - Bestellnummer als Grundlage, lesen und freigeben.
    - Datum festhalten, wann die Bewertung freigegeben wurde.
    - Ergebnis ist die Freigabe, wenn man das mit der Bestellnummer abgeglichen hat.
    - Kunde hat willentlich seine Bewertung abgegeben, warum sollte man da eine Rekla zulassen?

    Nicht nur du hast einen Gambioshop und stehst vor diesem Problem. Auch wir haben das Problem und sind traurig weil wir Angst haben, dass unser Umsatz ohne Produktbewertungen nicht mehr der ist, wie er mal war. Also kann "ungeprüft" weil sie ungefiltert erscheinen nicht die Lösung sein. Keiner hat Lust auf Abmahnungen. Aber deswegen jetzt Panik zu schieben halte ich für falsch.

    Ich lese daraus, entweder ungeprüft (schreckt Kunden ab) oder ganz abschaffen. Mach doch mal einen konstruktiven Vorschlag, statt nur Panik zu schieben und uns zu warnen.
     
  8. Martin S.

    Martin S. Neues Mitglied

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    Hallo zusammen,

    kann mich mal bitte jemand abholen und mir erläutern warum auf einmal „geprüfte“ oder „ungeprüfte“ Bewertungen eine Rolle spielen? Ich werde durch die IT-Recht-Kanzlei betreut und nach deren Auffassung ist es nicht notwendig irgendeine bewertungsbezogene Info anzugeben.

    Es soll lediglich informiert werden „ob“ und „wie“ Bewertungen geprüft werden. Es reicht laut Auffassung meiner Kanzlei aus, diese Info im direkten Sichtzusammenhang mit den Bewertungen, also auf der Seite wo Bewertungen angezeigt werden, und auf einer extra Seite auf der Webseite darzustellen.

    Das was ihr hier schreibt, beschreibt und einige vorhaben ist ein einzigartiges Verkünsteln und sich zum Hampelmann eines EU-Gesetzes machen. Sagenhaft. Es wird komplizierter gemacht wie es überhaupt nie sein wird.

    Ich habe gerne ein offenes Ohr für rechtskräftige Aussagen, Ansätze und Lösungen. Alles andere ist nur Forengebabbel und Hörensagen und Vermutungen.
     
  9. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    Ich habe wieder meine eigene selbstgebaute Erweiterung genommen.
    Mir gefällte es auch nicht, dass in der Kachel "ungeprüft" drin steht. Dann lieber keine Sterne zeigen, zumal da auch bei den leeren Sternen der Text erscheint.

    Bei meiner Erweiterung habe ich die Sterne mit css abgestellt und ich habe sogar bei jeder Bewertung den Text drinstehen, dass die nicht geprüft sind.
    Bis es soweit ist und es eine bessere Bearbeitung der Kundenrezessionen gibt, bleibt es erst mal so.
    Ich denke so soll es erst mal reichen.

    screen-23567.png screen-23568.png screen-23569.png
     
  10. barbara

    barbara G-WARD 2014-2020

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    Warum schaltest Du sie nicht nur in der Kachel / Liste aus und zeigst sie nur im Artikel an?
    Das Sternchen an der Stelle stört doch kaum.
     
  11. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    Rechtskräftige Aussagen wirst du hier nicht finden, weil wir alle keine Juristen sind und solche Aussagen gar nicht machen dürfen. Ist doch schön, dass du das anders siehst. Dennoch darf ich in diesem Forum meine Meinung äußern, wenn mir die vorübergehende Lösung nichts bringt oder nur alles schlimmer macht. Auch wurden Vorschläge unterbreitet, wie es aussehen könnte, was du jetzt aber als Forengebrabbel abtust. Schade.
     
  12. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    Lieber @Martin S.

    Forengebabbel! also

    "Es soll lediglich informiert werden „ob“ und „wie“ Bewertungen geprüft werden.... "

    So, du kannst nur bei Gambio schreiben, dass diese Bewertungen nicht geprüft sind oder wie willst du eine Bewertung prüfen, die nachts um halb 3 kommt??
    Ist es toll, wenn alle deine Bewertungen mit dem Status ungeprüft in deinem Shop stehen, auch wenn der Kunde tatsächlich gekauft hat?
    Es ist hier überhaupt nichts kompliziert, es geht darum, eine Lösung zu finden, die man einsetzen kann.

    Das "Forengebabbel" finde ich unverschämt, ich wünsche Dir, dass du das Forum nie brauchst.
     
  13. Martin S.

    Martin S. Neues Mitglied

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    Gegenfrage: Welche Instanz prüft, ob man um 0300 in der Früh seine Bewertungen prüft?

    Die Lösung ist: Die Pferde nicht so wild zu machen. Ich kann mir wirklich nicht erklären warum viele denken, dass ihr Webshop/Webseite 24/7 von irgendwelchen Personen "überwacht" wird.

    Wer die Funktion für Kundenrezension von Gambio nutzt, kann Erstens mit der aktuellen Lage die Kundenbewertungsfunktion NUR für Personen mit Kundenkonto freischalten. Somit kann nicht jeder irgendetwas reinschreiben.
    Zweitens, soweit ich die Einstellungen überblicke, bietet Gambio aktuell nicht die Möglichkeit Kundenbewertungen erst nach Prüfung freizuschalten. Das bedeutet, wenn die Kunden sich mal wieder die Nacht um die Ohren schlagen und eine Bewertung um 0300 abgeben, wird halt am nahenden Morgen die Bewertung durch einen Admiin geprüft. Hat entsprechender Kunde NICHT ein entsprechendes Produkt erworben, wird die Bewertung gelöscht.

    Ich sehe aktuell nicht so viele Herausforderungen, wie die Menschen hier Lösungen haben wollen.

    Konzentriert euch auf euer Tagesgeschäft und lasst die Kirche mal im Dorf.
     
  14. Joachim Schubert

    Joachim Schubert Erfahrener Benutzer

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    Ja ich denke es wird kommen, das Anwälte die Geld wollen die Shop auch dafür überwachen....

    Ich wurde schon wegen Blötsinn abgemahnt, in Nachhinein für einen Artikel der früher mal kurzzeitig aktiv war und nie verkauft wurde.

    Sinnlos aber wahr - denn es geht ja um das Recht ...

    Es geht hier immer nur ums Geld und darum das du eine kleine Firma, ein Freiwild bist....
    Schnelll sind einige 1.000 oder 10.000 EUR weg.


    Daher möchte ich nicht wegen dem nötigen "geprüft" in Langform aber bitte, abgemant werden.

    Denn da wird dann jeder Fehler gesucht.....

    Sollte aber Gambio in deren Hochmotivation, hier eine gute Lösung haben, gerne.
    Aber eben bitte keinen teuren Schnellschuß.

    Wie das Gesetz später ausgelegt wird, wird ja erst in den nächsten Jahren von Gerichten und Abmahnanwälten geklärt werden.
     
  15. Joachim Schubert

    Joachim Schubert Erfahrener Benutzer

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    Und wenn du Bewertungen löscht, musst du eigentlich dem Kunden informieren und dem eine Reklamöglichkeit geben.....
     
  16. timogleinig

    timogleinig Erfahrener Benutzer

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    das ist ein gutes beispiel, genau sowas könnte passieren ^^ Bei der Sache mit den neuen Regelungen zu den Preisermäßigungen ist das ebenso ermittelbar, zwar schwieriger aber nicht unmöglich. Man kann vieles überwachen, sogar automatisiert. Man sollte lieber auf nummer sicher gehen.
     
  17. Joachim Schubert

    Joachim Schubert Erfahrener Benutzer

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    Und genau so meine ich das auch, ich will keine Panik verbreiten, sondern ich will vorsichtig sein und vorbereitet sein....

    Ich weiß wie schnell teuere Abmahnungen und Einstweilige Verfügungen da sind...
     
  18. mmatecki

    mmatecki Erfahrener Benutzer

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    Moin, eventuell hast du da etwas falsch verstanden.
    Deinen Produktrezesionen die du da in deinem Shop sammelst haben nix mit Shopvote zu tun! Da musst was anderes plazieren.
     
  19. timogleinig

    timogleinig Erfahrener Benutzer

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    #119 timogleinig, 4. Juni 2022
    Zuletzt bearbeitet: 4. Juni 2022
    Was meinst du genau? Wir sammeln mit Shopvote nicht nur Shopbewertungen sondern auch Produktbewertungen und die sind alle durch Shopvote geprüft. Die Möglichkeit im Shop Artikel direkt zu bewerten habe ich komplett deaktiviert. Also alles in Ordnung, meiner Meinung nach.
     
  20. mmatecki

    mmatecki Erfahrener Benutzer

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    Wo werden den deine Produktbewertungen von Shopvote angezeigt, bei dir im Shop unter Kundenrenzension zum Artikel oder extern bei Shopvote?

    Ich kann zu diesem Artikel z.B. "Lenovo ThinkVision T24t-20 - LED-Monitor - Full HD (1080p) - 61 cm (24")" zwar bei Shopvote eine Produktbewertung finden nicht aber bei dir im Shop zu dem Artikel!

    Solltest mal drüber nachdencken wer, was, wie, und wo bewertet und sammelt:)

    Produktbewertungen im Shop können nur ungeprüft oder unverfiziert sein, zumal man diese im Nachgang auch im Shop manipulieren kann egal ob die Bewertungen nur von angemeldeten Kunden kommen oder nicht.