Liebe Mitforisten! Eine Kundin hatte bei uns Süßwaren bestellt. Wir verschickten diese daraufhin per DHL. Offensichtlich hatte die Kundin mit DHL einen Ablageort vereinbart, wohin das Paket gemäß Tracking auch geliefert wurde. Irgendwann meldete sich die Kundin bei uns, da das Paket dort nicht auffindbar war. Wir haben aufgrund dessen einen Nachforschungsauftrag bei DHL gestellt. DHL wollte im Rahmen dessen auch eine von der Kundin unterschriebene Verlusterklärung. Heute teilte uns DHL mit, dass sie wohl nicht haften würden, da eine Zustellung am Ablageort erfolgte (zumindest gemäß Tracking). Zwar hatten wir der Kundin zwischenzeitlich Ersatz geliefert, vor allem, da wir von einem Ersatz durch DHL ausgingen. Jetzt hinterlässt das Ganze schon ein wenig schalen Geschmack, da wir natürlich nicht dafür haften wollen, wenn unser Paket am zwischen DHL und dem Kunden vereinbarten Ablageort Paket gestohlen wurde. Wie handhabt Ihr denn dies? Für jegliche Rückmeldung im Voraus vielen Dank. Viele Grüße Bernd
Vielleicht noch eine Ergänzung und Präzisierung: https://www.it-recht-kanzlei.de/rueckzahlung-kaufpreis-paketverlust-abgabe-wunschort.html Wie handhabt Ihr dies in der Kommunikation mit dem Kunden? Gebt Ihr dies irgendwo explizit an?
Blöde Situation, das ist richtig. Ich würde der Kundin sagen das du aus der Haftung raus bist. DHL hat soweit ich weiß in der Abstellgenehmigung drin stehen das sie für Schäden und Verluste nach dem Abstellen NICHT haften. Der Kunde willigt also mit einer Abstellgenehmigung ein das er nach dem Abstellen die Haftung übernimmt. AUF KEINEN FALL würde ich als Händler in Haftung gehen. Das muss der Kunde mit DHL ausmachen. LG Thomas
@Thomas_F: Besten Dank für Deinen Beitrag. Ja, generell wollen wir auch nicht haften. Allerdings möchten wir aber auch keinen langjährigen Bestandskunden verprellen und dann, wenn's mal passiert ist, "plötzlich" sagen, dass keine Haftung durch uns erfolgt. Ich würde mich wohlfühlen, wenn diese Information irgendwo bei der Auswahl der Versandart "DHL" oder bei der Angabe der Lieferadresse zu sehen wäre. Möglicherweise könnte ich das dort "einbauen". Eine Überlegung wert.
Mh? Das Würde ich bei meinen Versandbedingungen mit unterbringen. Nicht im Bestellprozess. Dort kannst du auch reinschreiben das wenn die Ware gerade jetzt im Sommer stundenlang in der Prallen Sonne liegt und dadurch ein Schaden an deinem Produkt passiert, du dafür nicht haftest. Oder du schreibst es in die Bestellbestätigungsmail mit rein, dann bekommt es auch jeder Kunde der Bestellt nochmal gesagt.
Hallo Bernd, ich sehe es genau wie @Thomas_F. Du bist aus der Haftung raus. Der Kunde bestätigt bei einem Ablagevertrag mit DHL, dass er das Risiko bei Verlust übernimmt. Ich würde mich als Händler dieser Sache dann nicht annehmen. Der Kunde muss das mit DHL selbst klären. Viele Grüße, Manja