Ups - habe eben Multi-Zitat geklickt, hat auch was gemacht, hm weiß garnicht .. . Nun, was mich stutzig gemacht hatte bei der Frage nach Angabe der WEEE Nummer. Ich schau mir im Internet viele Seiten an, um Ideen zu bekommen, was das Layout und auch noch zusätzliche Funktionalitäten betrifft, auch das textliche betreffend schaue ich über den Tellerrand. Mir ist bei den vielen Seiten noch nie aufgefallen, dass jemand diese WEEE Nummer angegeben hat. Es kann natürlich sein, da ich darauf nicht geachtet hatte, das jemand die vielleicht mal gehabt hat, aber da der Termin ja nun sehr nahe ist (01.07.2023) hätte mir das eigentlich auffallen müssen.
Seien wir gespannt. Ich werde erstmal abwarten und im Shop nichts machen. (die Nummern habe ich ja) Eine Abmahnung wird in den ersten Monat nicht stattfinden....
Ich weiß zB. von meinem Lieferanten, da die auch einiges importieren, dass die dann für die jeweiligen Marken selbst bei der ear registriert sind und mir die Nummer weitergeben bzw. diese auf der Rechnung steht. Hersteller/Lieferant/Importeur = Nummer auf der Rng., fertig. Wie UuSK schon mitgeteilt hat, wichtig ist der Hersteller und die korrekte Registrierung bei der EAR. Außerdem ist das Thema nicht neu, hier geht es grundsätzlich um die Frist bei Marktplätzen wie Ebay/Amazon, das Gesetz selbst gibt es seit vielen Jahren und nicht erst ab 1. Juli. Auch ich kann bestätigen, dass sowohl die ear als auch eine entsprechende Drittfirma (ich nenne keinen Namen), gerne ein paar tausend Euro im Jahr mit dir machen wollen, obwohl man am Ende durch eigene Recherche mitbekommt, dass man sich gar nicht bei der EAR registrieren muss. Im übrigen ist das die absolute Abzocke für Ausländer - alleine für Bürokratiearbeit wird in DE etwa 1500 Euro im Jahr fällig, ohne dass noch ein Cent für die Entpflichtung bezahlt wurde.
Das wissen wir. Hier geht's ja darum ob ich die Hersteller WEEE Nummer am Artikel und in der Rechnung angeben muss, wenn ich nicht der Hersteller bin. Hmmm. kann es sein, dass ich mit einer "Mütze" telefoniert habe....? Sie sagte nicht, dass ich meine Artikel neu registrieren muss. Sie sagte nur, dass ich die WEEE Nummern der Hersteller angegeben muss. Die WEEE Nummern der Hersteller habe ich ja, nur eben nie öffentlich am Artikel oder Rechnung angegeben. Morgen werde ich nochmal anrufen
Michaela, am Telefon ist man schnell mit einer Antwort - das kenne ich aus der Erfahrung. In solchen Fällen, wenn es um Wichtiges geht, bespreche ich mit meinem Gegenüber, dass ich meine Frage nochmal per E-Mail einreichen werde, und er oder sie mir dann die Antwort nochmal schriftlich gibt. Meistens spreche ich dann noch die gesetzliche, oder was auch immer, Grundlage an, auf der sich die Antwort begründet, die man mir dann doch bitte noch per Link oder auch Textauszug mit der E-Mail mitsendet. Wichtig bei solchen E-Mail Anfragen ist immer die Eindeutigkeit der Frage. Die Frage eingrenzen, also so gut es geht präzisieren, sodass für den Antwortenden kein großer Spielraum für schwammige Antworten bleibt. Mit diesem Vorgehen habe ich schon einiges an Überraschungen erlebt. Lieben Gruß Bernd
Hersteller nützt bei uns nix. wir haben pro Hersteller mehrere Nummern, je nach Produktkategorie. Prinzipiell muss ich manuell in der Datenbank schauen und das nachtragen. Ob das einer kontrolliert, das die Nummer statt Kleingeräte zu Großgeräte gehört, keine Ahnung.
Da steht nichts von Händlern oder Wiederverkäufern. Nur Hersteller. Hersteller im Sinne des Gesetzes ist auch ein Erstinverkehrbringer, wenn sich der Hersteller im Ausland befindet. Man spricht dann auch von Quasi-Herstellern oder Importeuren. Das steht übrigens auch in dem bereits vor ettlichen Artikeln geposteten Link der IT-Rechtskanzlei: https://www.it-recht-kanzlei.de/registrierungsnummer-weee-online-shop.html#abschnitt_13 Die Betonung liegt auf dem ersten Wort in dem Absatz: "Hersteller"
Das habe ich alles gelesen. Ich möchte hier betonen, dass ich tatsächlich davon ausgegangen bin, dass ich, wenn ich direkt dort anrufe, eine sichere Aussage bekomme. (scheint aber durch eure deutlich zu sein, dass der Anruf für die Katz war). Somit: sorry, mein Fehler. War durch diesen Anruf wohl zu sicher, dass ich auch die Wahrheit erfahren habe. Da du aber geschrieben hast, dass man im Shop am Artikel die WEEE Nummer des Herstellers schreiben soll, war ich neugierig.
so ihr Lieben. Im Moment habe ich Rückmeldung bekommen: ... Wenn für Ihre Ware eine WEEE Nummer vom Hersteller existiert, müssen Sie als Händler diese WEEE Nummer nirgends in Ihrem Online-Shop oder auf Ihren Rechnungen angeben. Allerdings ist es auch nicht verboten. Sie dürfen die WEEE Nummer Ihres Herstellers angeben, aber mit dem Hinweis, dass dies die Nummer des Hersteller ist. .... Am Telefon meinte sie, dass sie es gestern nicht als MUSS sondern als EMPFEHLUNG aussprechen wollte. Da es mittlerweile viele Anwälte gibt, die gezielt nach den fehlenden Nummern suchen und dann abmahnen. Den Ärgern mit der Abmahnung könnte man sich dadurch sparen. Aber daraufhin sagte sie gleich wieder: aber es ist wie gesagt kein MUSS. Gesetzlich vorgeschrieben ist es nur für den Hersteller. Ich entschuldige mich nochmals für meine Euphorie gestern.
Wenn es keine Verpflichtung als Händler gibt, würde ich die Nummern persönlich nirgendwo anführen - dann kommt jemand noch auf die Idee, er mahnt dich ab, weil unter der Registrierung nicht du, sondern wer anderer sichtbar ist, weil du nicht verpflichtet bist es anzugeben....Schwachsinn lässt sich immer vor und zurück drehen.
da hast du absolut Recht. Ich bin euch auf jeden Fall dankbar, dass ihr mir so vehement Gegenwind gegeben habt. Ich habe (wie ihr deutlich gemerkt habt), meinem ersten Telefonat tatsächlich vertraut. Nun wissen wir auf jeden Fall Bescheid. . . . Und alle profitieren von unseren intensiven Recherchen.