Herstelleradressen müssen beim Produkt genannt werden.

Thema wurde von Anonymous, 10. April 2024 erstellt.

  1. schmuckbeere
    schmuckbeere Erfahrener Benutzer
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    Das hier ist aus dem Link des Händlerbundes von weiter oben:

    1. Das Produkt muss bereits vor dem 13. Dezember 2024 in Verkehr gebracht worden sein.
    Das bedeutet, dass Produkte, die vor dem 13. Dezember hergestellt, aber erst danach zum Vertrieb abgegeben werden, unter die neue Verordnung fallen und somit die GPSR-Anforderungen erfüllen müssen.
    --------------------------------------------------------------------------------------------------

    Mir ging es jetzt "nur" darum, wie beweise ich das, daß der Artikel schon vor dem 13.12. im Shop war.
     
  2. Anonymous
    Anonymous Erfahrener Benutzer
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    Anhand deiner Rechnung die belegt, wann du den Artikel gekauft hast und ihn somit an diesem Datum in dein Lager gelegt hast.
     
  3. schmuckbeere
    schmuckbeere Erfahrener Benutzer
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    Das hatte ich ja weiter oben schon geschrieben: Wer hat denn noch alle Rechnungen und kann sagen, wann er was wann gekauft hat. Das ist doch illusorisch.

    Mir ging es darum, ob es eine Möglichkeit gibt, es im Shop darzustellen. Eigentlich müsste das möglich sein, wenn man anzeigt, wann der Artikel in den Shop eingefügt wurde.
     
  4. Anonymous
    Anonymous Erfahrener Benutzer
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    #304 Anonymous, 27. September 2024
    Zuletzt bearbeitet: 27. September 2024
    in der Artikelbearbeitung:

    upload_2024-9-27_13-26-55.png

    Nachtrag: Sorry, dass nimmt glaube nur das Datum aus dem Feld "Erscheinungsdatum" und das muss in der Zukunft liegen. Erschließt sich mir noch nicht so ganz... Muss ich mir nachher nochmal anschauen...
     
  5. schmuckbeere
    schmuckbeere Erfahrener Benutzer
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    Ich drücke mich wahrscheinlich nicht klar genug aus (liegt wahrscheinlich an meiner mangelhaften Kommunikationsfähigkeit). Ich weiß, daß es die Möglichkeit gibt, das Veröffentlichungsdatum anzuzeigen. Mich würde "nur" interessieren, ob das als Beweis ausreichen würde, damit mir die Abmahnanwälte nicht auf den Pelz rücken. Oder ob es vielleicht von Gambio etwas geben wird, damit ganz klar ist, daß Artikel "X" vor dem 13.12. im Shop war.
     
  6. schmuckbeere
    schmuckbeere Erfahrener Benutzer
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    Den Anhang 39737 betrachten

    Nachtrag: Sorry, dass nimmt glaube nur das Datum aus dem Feld "Erscheinungsdatum" und das muss in der Zukunft liegen. Erschließt sich mir noch nicht so ganz... Muss ich mir nachher nochmal anschauen...[/QUOTE]

    Nein, nein, das ist das Datum, in dem der Artikel in den Shop aufgenommen wurde. Das mit "in der Zukunft liegen" gilt sicherlich für Angebote usw.

    Ich müsste dafür aber jeden einzelnen Artikel anklicken.........
     
  7. barbara
    barbara G-WARD 2014-2020
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    die muss man 10Jahre aufheben. (Keine Rechtsberatung, keine Steuerberatung)
    Meiner Meinung nach nicht, denn da kann jeder irgend etwas hinschreiben.
    Ich glaube nicht dass da einfach einer Abmahnen kann, zumindest nicht bei Produkten die es schon länger auf dem Markt gibt.
    Es kann keiner von außen wissen wann Du den gekauft hast. Bei Produkten die neu auf den Markt kommen sieht das anders aus.

    Nachtrag:
    es kann natürlich jemand das Amt einschalten, die müssen das dann aber erst Prüfen.
     
  8. schmuckbeere
    schmuckbeere Erfahrener Benutzer
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    Das ist mir klar - ich habe aber Artikel, die schon länger im Shop sind und diese Rechnungen sind nicht mehr da.

    Ich wüsste nicht, wie ich den Kalender von Gambio manipulieren könnte - dazu gehört ja schon was. Das Datum ist ja vom System vorgegeben.

    Ich verkaufe Stein-, Silber- und Bernsteinschmuck - das ist ziemlich zeitlos.
     
  9. IX99
    IX99 Aktives Mitglied
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    Das sehe ich eigentlich auch so. Im Prinzip hat der Shop-Betreiber ja zwei, ich nenne es mal "Risiko-Gegner".
    Den Gesetzgeber und Abmahnanwälte. (Evtl. noch Wettbewerber die einem an die Karre fahren wollen, die würd ich mal bei den Abmahnanwälten mit reinzählen).

    1. Der Gesetzgeber hat gar nicht die Kapazitäten die Einhaltung irgendwie zu prüfen. Vielleicht machen Sie das bei den Big Playern und Plattformen wie Amazon und ebay, aber eine Prüfung aller Shops ist gar nicht möglich. Hat schon mal irgendjemand von einer offiziellen Behörde etwas zum Nachweis bzgl. Verpackungsverordnung gehört? Also sind Fälle bekannt wo die Einhaltung überprüft wurde oder Nachweise vorgelegt werden mussten?

    2. Abmahnanwälte - Ich denke die gehen erstmal weiter auf die sicheren Sachen wie Fehler bei Impressum, AGB, Widerrufsrecht, Preisangaben usw. Da machen die doch viel leichter Geld als auf gut Glück jemanden Abzumahnen wo dann irgendwelche Belege geprüft werden müssen usw. Wenn man erstmal "irgendwelche Angaben" zur Produktsicherheit im Shop stehen hat, sollte man eigentlich sicher sein, denn welcher Anwalt will denn prüfen ob die Angaben alle korrekt sind. Wieviele werden da wirklich Testkäufe machen um Leuten ans Bein zu pinkeln, wenn es nicht gerade offensichtliche Falschangaben sind?
    Vielleicht bin ich da zu blauäugig, aber die schiere Masse an Online-Shops mit unendlich nischigen und speziellen Produkten, wo erstmal Fachwissen oder Brachenwissen voraussgesetzt ist, kann doch gar keiner so einfach überwachen.
     
  10. mmatecki
    mmatecki Erfahrener Benutzer
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    #310 mmatecki, 27. September 2024
    Zuletzt bearbeitet: 27. September 2024
    Du hast den 3ten Gegner vergessen, der Shop Betreiber selber, der in einer Helikoptermanier versucht auf Teufel komm raus alles sofort irgendwie umzusetzen ohne sich überhaupt nur einen Hauch mit der Materie auseinander zusetzten.


    Alles, was vor dem 12.12.2024 bereits irgendwo in der EU erstmals in den Verkehr gebracht wurde hat Schonfrist! Hier sollte wenigsten der in EU ansässige Wirtschaftsbeteiligte, der sicherstellt, dass das Produkt den erforderlichen Vorschriften entspricht benannt werden.

    Alles, was ab dem 13.12.2024 erstmals in der EU in den Verkehr gebracht wird (Zukunft) muss angegeben werden!
     
  11. Anonymous
    Anonymous G-WARD 2015/2016
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    hmm, die Rechnungen sollten aber schon noch vorhanden sein, oder.......
     
  12. schmuckbeere
    schmuckbeere Erfahrener Benutzer
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    Sind sie ja auch, aber eben nicht alle. Ich habe meinen Shop seit 2010. Wo soll ich das denn alles lagern?
     
  13. Anonymous
    Anonymous Erfahrener Benutzer
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    Wieso lagern?
    Digitalisieren!
     
  14. schmuckbeere
    schmuckbeere Erfahrener Benutzer
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    Ich digitalisiere Rechnungen noch nicht so lange - habe also noch einige hier herumliegen und nicht jeder Händler hat mir in der Vergangenheit eine PDF-Datei geschickt, sondern die Rechnung beigelegt, so daß ich alles einscannen muß.

    Ich bin halt nicht so toll.

    MannMannMann
     
  15. Anonymous
    Anonymous Erfahrener Benutzer
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    Kauf dir einen günstigen Dokumentenscanner und jage alle Rechnungen durch.
     
  16. Dennis (MotivMonster.de)
    Dennis (MotivMonster.de) G-WARD 2013/14/15/16
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    Also wenn du noch Ware lagernd hast von 2010-2014 (vor den 10 Jahre Fristen) dann sieht man das sicherlich auch dem Artikel an das er ein Ladenhüter ist und man sieht ja auch an den Verkäufen das der nicht wirklich oft verkauft wurde und daher seit 10 Jahren auf Lager liegt ohne neubestellt worden zu sein. - Das wird dann sicher keiner anzweifeln.
     
  17. frauke
    frauke Mitglied
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    Ich muss hier doch nochmal nachfragen: Gibt es inzwischen von Gambio eine Lösung für die Darstellung der Herstellerangaben, die auch für Cloud-Shops funktioniert?
     
  18. Anonymous
    Anonymous Erfahrener Benutzer
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    OT:
    Oho, Scholzi hat gemerkt dass das Bockmist war:
    "Scholz will Lieferkettengesetz noch 2024 abschaffen"
    (Link nur für registrierte Nutzer sichtbar.)

    Jetzt noch diesen Unsinn weg, dann sprechen wir langsam von Bürokratieabbau.
     
  19. semmelweis
    semmelweis Erfahrener Benutzer
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    Das würde uns auch sehr interessieren.
     
  20. Robert Robl
    Robert Robl Erfahrener Benutzer
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    Habe Heute mal in nem Ticket be Gambio gefragt wegen der Sache !

    Das kam als Antwort:
    Hallo,
    aktuell prüfen die Produktverantwortlichen zusammen mit den Entwicklern ob
    hierzu ggf. eine Lösung bereitgestellt werden kann und wie diese eventuell
    aussehen könnte. Leider können wir zum aktuellen Zeitpunkt jedoch noch
    nicht sagen ob, bzw. wenn ja, in welcher Form, diese umgesetzt wird.
    Bei weiteren Fragen stehen wir dir gerne zur Verfügung. Bitte behalte bei
    Antworten auf diese Nachricht die Ticket-ID mit den eckigen Klammern im
    Betreff.
    Viele Grüße

    Da die Shops rechtssicher sein müssen sehe ich Gambio hier schon in der Pflicht schnellst möglich hier was zu machen bzw anzubieten in einem kostenlosen Update.