Hallo, wir vertreiben Artikel die der Regelbesteuerung (19%) und teilweise auch der Differenzbesteuerung unterliegen. Als Shopversion nutzen wir die Version 4.9.4.1 Ist dieses Szenario irgendwie umsetzbar, so das am Artikel §25A ausgewiesen wird und fast noch wichtiger die korrekte Rechnung ausgegeben werden kann? Oder hat man nur die Chance die Rechnung im Fakturierungsprogramm händisch anzulegen? Vielen Dank
Hallo, ich musste vor Jahren einen eigenen Programmierer an den Shop lassen, der mir die Differenzbesteuerung eingerichtet hat.
Ich habe das schon bei einigen Kunden umgesetzt. Allerdings ist dies mit den Bordmitteln nicht umsetzbar, so dass einige Anpassungen notwendig sind. Bei Interesse kannst Du dich gerne melden. Viele Grüße
Wir haben fast nur gebrauchte Artikel mit Differenzbesteuerung. Die sind alle mit Steuerklasse "keine" angelegt (Neuware dann natürlich mit "Standardsatz"). Auf der Rechnung steht dann als Hinweis: "Wenn nicht anders vermerkt handelt es sich um Gebrauchtware. Gemäß § 25a wird die Umsatzsteuer nicht ausgewiesen (Differenzbesteuerung)." Ist vom Steuerberater so abgesegnet.
Ich verkaufe auch viele Artikel, die ich von gewerbetreibenden Handwerkern beziehe, die vom Ausweis der MwSt. befreit sind. Bei mir haut es hin.
@Tappzeit: bei Artikel/Preisoptionen kannst du ganz unten die Steuerklasse auswählen. Wenn du auswählst "--keine--" ist netto=brutto.
Keine steuerliche und juristische Beratung, nur meine Meinung: Eine saubere Lösung inkludiert eine indivduelle Programmierung. Alles andere ist in meinen Augen nicht richtig. Das muss man dann in allen Ansichten im Front- und Backend umsetzen. Gerade, wenn es um das Rechnungsformular geht. Ist aber nur ein Beispiel. Anlagegold ist zum Beispiel 0% MwSt-frei. Hat erstmal nichts mit Differenzbesteuerung zu tun. Wie sieht es mit einer innergemeinschaftlichen und Drittland Lieferung aus? Hier muss eine Abgrenzung zur Differenzbesteuerung stattfinden, so dass das auch erkennbar ist. Einfach einen Steuersatz dem Artikel zuzuordnen, wäre einfach. Viele Grüße
Vielen Dank aber das ist mir ehrlich gesagt zu heikel. Wobei das mit der Artikelbeschreibung lasse ich mir nochmal durch den Kopf gehen. Siehe auch: https://www.it-recht-kanzlei.de/olg-hamburg-differenzbesteuerung-hinweis.html Update vom 14.10.2020: Auch das LG Hamburg hat entschieden (Beschluss vom 30.03.2020, Az.: 327 O 84/20), dass ein der Differenzbesteuerung unterliegender Online-Händler verpflichtet ist, den nach der Preisangabenverordnung vorgeschriebenen Hinweis aufzunehmen, wonach der Artikelpreis die gesetzliche Umsatzsteuer enthält.