Differenzbesteuerung

Thema wurde von Tappzeit, 9. November 2024 erstellt.

  1. Tappzeit
    Tappzeit Erfahrener Benutzer
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    Hallo,

    wir vertreiben Artikel die der Regelbesteuerung (19%) und teilweise auch der Differenzbesteuerung unterliegen.
    Als Shopversion nutzen wir die Version 4.9.4.1

    Ist dieses Szenario irgendwie umsetzbar, so das am Artikel §25A ausgewiesen wird und fast noch wichtiger die korrekte Rechnung ausgegeben werden kann?

    Oder hat man nur die Chance die Rechnung im Fakturierungsprogramm händisch anzulegen?

    Vielen Dank
     
  2. scp06
    scp06 Erfahrener Benutzer
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    Hallo,
    ich musste vor Jahren einen eigenen Programmierer an den Shop lassen, der mir die Differenzbesteuerung eingerichtet hat.
     
  3. Developer
    Developer Erfahrener Benutzer
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    Ich habe das schon bei einigen Kunden umgesetzt. Allerdings ist dies mit den Bordmitteln nicht umsetzbar, so dass einige Anpassungen notwendig sind. Bei Interesse kannst Du dich gerne melden.

    Viele Grüße
     
  4. NorbertM
    NorbertM Aktives Mitglied
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    Wir haben fast nur gebrauchte Artikel mit Differenzbesteuerung. Die sind alle mit Steuerklasse "keine" angelegt (Neuware dann natürlich mit "Standardsatz").
    Auf der Rechnung steht dann als Hinweis: "Wenn nicht anders vermerkt handelt es sich um Gebrauchtware. Gemäß § 25a wird die Umsatzsteuer nicht ausgewiesen (Differenzbesteuerung)."
    Ist vom Steuerberater so abgesegnet.
     
  5. Anonymous
    Anonymous Erfahrener Benutzer
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    Ich verkaufe auch viele Artikel, die ich von gewerbetreibenden Handwerkern beziehe, die vom Ausweis der MwSt. befreit sind.
    Bei mir haut es hin.
     
  6. Tappzeit
    Tappzeit Erfahrener Benutzer
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    Könnt ihr mir auf die Sprünge helfen und mal erklären wie genau ihr das umgesetzt habt?
     
  7. NorbertM
    NorbertM Aktives Mitglied
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    @Tappzeit: bei Artikel/Preisoptionen kannst du ganz unten die Steuerklasse auswählen. Wenn du auswählst "--keine--" ist netto=brutto.
     
  8. Tappzeit
    Tappzeit Erfahrener Benutzer
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    Ja aber das hilft doch nicht? Man muss doch auch noch erkennbar machen das es sich um §25a handelt?
     
  9. Developer
    Developer Erfahrener Benutzer
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    Keine steuerliche und juristische Beratung, nur meine Meinung:

    Eine saubere Lösung inkludiert eine indivduelle Programmierung. Alles andere ist in meinen Augen nicht richtig.

    Das muss man dann in allen Ansichten im Front- und Backend umsetzen. Gerade, wenn es um das Rechnungsformular geht. Ist aber nur ein Beispiel.

    Anlagegold ist zum Beispiel 0% MwSt-frei. Hat erstmal nichts mit Differenzbesteuerung zu tun.

    Wie sieht es mit einer innergemeinschaftlichen und Drittland Lieferung aus? Hier muss eine Abgrenzung zur Differenzbesteuerung stattfinden, so dass das auch erkennbar ist.

    Einfach einen Steuersatz dem Artikel zuzuordnen, wäre einfach.

    Viele Grüße
     
  10. NorbertM
    NorbertM Aktives Mitglied
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    Kannst du ja mit in die Artikelbeschreibung nehmen. Ansonsten siehe oben #4
     
  11. mumus-1
    mumus-1 Erfahrener Benutzer
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    ..oder in der Artikelbeschreibung unter "Zusatzfelder"
     
  12. Tappzeit
    Tappzeit Erfahrener Benutzer
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    Vielen Dank aber das ist mir ehrlich gesagt zu heikel. Wobei das mit der Artikelbeschreibung lasse ich mir nochmal durch den Kopf gehen.

    Siehe auch:
    https://www.it-recht-kanzlei.de/olg-hamburg-differenzbesteuerung-hinweis.html

    Update vom 14.10.2020: Auch das LG Hamburg hat entschieden (Beschluss vom 30.03.2020, Az.: 327 O 84/20), dass ein der Differenzbesteuerung unterliegender Online-Händler verpflichtet ist, den nach der Preisangabenverordnung vorgeschriebenen Hinweis aufzunehmen, wonach der Artikelpreis die gesetzliche Umsatzsteuer enthält.
     
  13. Anonymous
    Anonymous Erfahrener Benutzer
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    Kannst du dir bei mir im Shop ansehen, wie es aussieht.