Hallo Community, wir wollen B2B Gewerbekunden wenn Sie PayPal als Zahlungsmethode verwenden einen prozentualen Gebührenaufschlag verrechnen. Finde aber keine Lösung dazu in Gambio. Über die Zusammenfassungsseite Rabatt könnte man das glaube ich negativ als z.B. -2% machen und die Texte dazu angpassen, jedoch haben wir die Rabatt-Funktion bereits in Verwendung da wir bei Vorkassezahlungen Nachlass gewähren. Hat einer eine Idee von Euch, ausser wieder ein seperates Modul wie das von Xycons zu installieren? Danke für Eure Hilfe Michael
Hallo Michael! Ja, erfahrungsgemäß funktioniert das mit dem negativem Rabatt. In dem Fall müsste man das ot_payment-Modul klonen, damit es einmal für Vorkasse-Rabatt und einmal für PayPal-Aufschlag verwendbar ist. Ggf. wäre zu prüfen, inwieweit der Aufschlag mit z.B. den AGB des besagten Online-Bezahldienstes in Einklang steht. Aber rein technisch ist Dein Ansatz völlig richtig.
Soweit ich weiß steht in den AGBs von Paypal, das keine Zahlungsgebühren aufgeschlagen werden dürfen. EDIT: da war ich zu langsam
In Gambio habe ich bisher keine Option gefunden in der "Zusammenfassungs-Seite" Kundengruppen-Einstellen zu können, gibt es da eine Möglichkeit für? Transaktionsgebührenaufschläge für PayPal im B2B Gewerbekundenbereich sind heute normal. Wir haben festgestellt, dass mittlerweile auch unsere Gewerbekunden die natürlich Händlerpreise bekommen, immer mehr PayPal nutzen. Ein sehr seltsamer Trend, dass immer mehr Gewerbetreibende sogar PayPal Ratenzahlung verwenden. Da dies mitlerweile nicht mehr in die Händlermargen mit rein geht, wollen wir die Händlerkonditionen natürlich nicht ändern, sondern die PayPal Gebühren an den B2B Partner weitergeben. Dazu habe ich aber noch keine praktikable Lösung gefunden.
über ot_payment geht das ja, aber man kann da ja nicht die Kundengruppe eingrenzen oder? Wir wollen den Aufschlag ja nur den Merchant-Kundengruppe zuweisen, nicht allen Kundengruppen. Wie hast Du das gelöst wenn ich fragen darf?
Das ist EU Gesetztechnisch nicht zulässig, dem Endverbraucher dürfen keine zusätzlichen Kosten für die Bezahlung / Bezahlart auferlegt werden. Im B2B Bereich hingegen kann das jeder Unternehmer selbst handhaben.
Schwarmwissen? Mit BGH Urteil vom 25. März 2021 - I ZR 203/19 erlaubt. Aber Achtung bei PayPal unbedingt die AGB beachten!
Ich verkaufe B2B und B2C. Für Händler habe ich 3 verschiedene Kundengruppen angelegt. Vorab müssen sich die Händler entscheiden wie sie bezahlen möchten. Dementsprechend sind Zahlungsmöglichkeiten alle offen (geringster Rabatt) oder teilweise (Paypal) nicht möglich (höchster Rabatt). Bei Schweizer Händlern habe ich Paypal sowieso gesperrt. Da werden sonst ca. 5 % einbehalten. Ah... fällt mir gerade noch ein: Im meinem anderen Shop (nurB2C) gibt es für alle Kunden 2% Rabatt bei Vorkasse per Überweisung. Das wird ihm schon automatisch angezeigt. Dann müsste man die Marge für Händler nicht noch unterteilen, sondern die niedrigste Rabattstufe auswählen. Wenn er dann sieht das es per Vorkasse nochmal Rabatt gibt, kann er sich ja entscheiden.
Keine Ahnung ob es mit ot_payment geht, aber man kann in den Kundengruppen Zahlungsmodule ausschließen.