Der Update Assistent wird derzeit überarbeitet, wie es in der Meldung steht, und mit der neuen Version bestückt. Sobald dies erledigt wurde, wird dieser wieder zur Verfügung stehen.
Danke an Till, mir wurde schnell und unkompliziert mit dem Widerrufs-Button geholfen. Ein eigenes Theme, vor vielen Jahren erstellt war die Ursache für die Blockade. Danke an Gambio!
Runtergeladen, nach Vorgabe installiert bei uns erstmal im Testshop. Design bearbeitet, Fertig. Alles Bestens, Danke.
Shopversion 4.95, das Widerrufs Modul heute installiert und aktiviert. Bisher hatte ich in Footer 1, 2 und 4 jeweils Text und ein paar Bildchen hinterlegt. Nach Installation und Aktivierung des "Widerruf-Button im Footer" ist nun der Button unterhalb meiner Footer sichtbar. Mit Links und Rechts kann er leicht angepasst werden. Harmonisch einfügen tut er sich nicht. Da ist er zu weit von den vorhandenen Footern entfernt. Nach Deaktivieren ist zwar der Button nicht mehr sichtbar, gleichwohl der Text "Vertrag wiederrufen" samt Link auf die withdrawal.php. Durch testweises deaktivieren von Footer 3 und 4 in Themes rückt er auf Höhe der Überschriften der beiden Footer 1 und 2. Kann man so einigermaßen akzeptieren. Verliere halt einen Footer. 1) Welchen Mehrwert bringt der Button (aktiviert als "Widerruf-Button") im Vergleich zu einem Link auf die withdrawl.php in einem der Footer? (Logo: farblich hervorgehoben) 2) Kann ich ohne Deinstallation des Moduls den Button (bzw. den Text "Vertrag widerrufen") wieder entfernen? 3) Der Button ergänzt bei mir ferner den Footer um Text und Link "Onlineshop Software by Gambio.de © 2023". Das Stand vorher nicht dort. Wo passe ich dies an. Unter Texte nicht zu finden 4) Wie bekomme ich das vom Kunden einzutragende "Widerrufsdatum" aus der withdrawl.php heraus
Vielleicht hatte ich mich falsch ausgedrückt: wie passe ich die withdrawl.php so an, dass der Kunde das Datum erst gar nicht eingeben kann (Abfragefeld heraus nehmen). Braucht es nicht
ich will das so flach wie irgend möglich machen. Bei der Gelegenheit auch gleich noch die Anrede mit raus..... Herr, Frau oder Keine. Was ich nicht brauche mag ich nicht haben. btw. die jetzige Diskussion hat auch eher nichts mit meinen Fragen zu tun
Im Testshop installiert und läuft. Allerdings stimmt hier wohl was mit den Texten nicht?! Text-Cache habe ich geleert.
@Till (Gambio) Wird es in den Einstellungen möglich sein, im Widerrufs-Formular die Sicherheitsabfrage zu aktvieren?
Bitte passt auf, das Formular, das nach Klick auf den Widerrufsbutton erscheint darf keinerlei weitere Daten enthalten, keine Felder zu Adresse, Widerrufsgründen etc. nur Name, Email-Adresse und Bestell- und Rechnungsnummer (zur eindeutigen Idetifizierung der Bestellung, aber das Feld kann alles enthalten und darf nicht eingeschränkt werden), auch darf ein Kommentarfeld vorhanden sein, in dem der Nutzer seine Artikel und Anmerkundgen eingeben kann. Mehr nicht. Unten muss der Datenschutzhinweis rein, idealerweise als Link unterlegt. Das gilt nur für den Widerrufsbutton, nicht für den "normalen" Widerruf. Jeglicher Abgleich mit bestehenden Daten ist verboten! (Also auch eine Liste mit Vorauswahl ist untersagt.). Nochmal: Mir könnte es egal sein, wer das falsch umsetzt, ist es mir aber nicht. Am 19.06.2026 werden die Abmahnanwälte aktiv, die stehen in den Startlöchern, das ist für die eine Geldsegen und das was ich hier lesen macht mir wirklich Sorgen. Bitte prüft die genauen Vorgaben - das ist nicht mal eben nebenbei gemacht. Beachtet unbedingt auch die neue "EU-Verpackungsverordnung" wenn Ihr in EU-Länder B2C Verkäufe tätigt. Da seid Ihr ganz schnell als Hersteller / "Inverkehrbringer" eingestuft, was sehr teuer werden kann.Achtet auf die Volumenberechnungen, nehmt keine zu großen Transport- Versnadkartons etc. etc. etc. Diese Verordnung ist ein echter "Brocken"! Für Verkäufe ins EU-Ausland benötigt Ihr für jedes einzelne EU-Land einen "EPR-Bevollmächtigten" und in eineigen Ländern wie Österreich muss der notariell bestätigt werden. Diese Verordnung ist ein "Killer" für viele Händler, passt auf! Danach steht zum 27. September 2026 auch noch das Gewährleistungslabel (Harmonisierte Mitteilung) an: Nur beim Verkauf an Endverbraucher (B2C) im Onlineshop oder Ladengeschäft. Verkäufe in die Schweiz und UK z.B. betrifft es nicht, nur Verkäufe an Verbraucher in EU Ländern.
Atme einmal tief durch. Es ist wahnsinnig positiv von dir gemeint. Aber nichts wird so heiß gegessen, wie es gekocht wird. Ich hatte sehr oft und sehr lange Kontakt zur IT-Recht bzgl. dem Widerrufsbutton. Ich empfehle dringend nicht alles der KI zu glauben. Manche meinen echt, dass die KI allwissend ist. Das ist sie nicht! Kurze Zusammenfassung aus Gesprächen mit der IT-Recht: Man darf auch andere Dinge im Formular abfragen, aber nicht als Pflichtfelder. Pflichtfelder dürfen nur "Bestellnummer (Rechnungsnummer) o.ä., Name und E-Mailadresse sein. Im Herbst sagte man mir, dass ein Abgleich mit einer Bestellung vor Absenden des Formulars NICHT erfolgen darf. Erst jetzt vor 3 Wochen ungefähr, wurde dies nun von der IT-Recht widerlegt. Aus ihrer Sicht, darf ein Abgleich stattfinden. Aber ich habe auch einen sehr wichtigen Satz von ihm erhalten: "Letztlich kann hier, da es sich um eine völlig neue Gesetzespflicht handelt, zu der sich im gegenständlichen Punkt auch der Gesetzgeber in der Gesetzesbegründung nicht äußert, aber nur gemutmaßt werden, bis sich einzelne Gerichte mit dem Widerrufsbutton befassen und die Anforderungen konkretisieren."
Ja, ich weiß, und ich habe mich nicht auf die KI verlassen. Dort nur allgemein recherchiert. KI ist grundsätzlich eher "dumm" (lügt sogar) und man muss x-mal nachfragen. Aber am Ende haben wir es anwaltlich prüfen lassen und ich gehe nach dem Motto vor "sicher ist sicher". Wer mal eine Abmahnung - wegen Pippifax - hatte, will das nie mehr haben. Dieser Button ist kompletter Blödsinn. Wir bekommen schon Widerrufe von allen möglichen Kunden, die nie bei uns gekauft haben. Wir sind auch Hersteller und haben über 3.500 Händler, kannst Dir vorstelen, mit was wir jetzt beschäftigt sind... Am Ende ist jeder für sich selbst verantwortlich, ich wollte nur sensibilisieren. Das deutlich größere Problem ist ohnehin die Verpackungsverordnung.
Das hört sich ja tatsächlich schon nach Missbrauch des Buttons an. Sind das wirklich Kunden oder Spam? Nimm den Button raus. So lange er nicht da ist, kann ihn niemand verwenden. Ich setze ihn erst am 19.6. rein. (Vor allem müssen die Rechtstexte dbzl. noch angepasst werden)
Das ist bei uns eine "Sondersituation" und es wird sich auch nach dem 19.06. nicht ändern. Die Rechtstexte sind für den jetzigen Stand schon angepasst in AGB, Widerrufsbelehrung usw. und müssen am 19.06. minimal nochmal geändert werden. Wir haben das schon live geschaltet um eben zu sehen, was passiert. So können wir uns vorbereiten und die Prozesse schon erarbeiten. Spam oder Bots hatten wir noch keine, die Kunden kaufen halt in einem der zahlreichen Shops, die meine Händler sind, suchen dann über z.B. Google nach "masalo", finden uns und widerrufen halt bei uns. Wir haben Vorlagen dafür, es nervt ein bisschen, ist aber zu schaffen. Wir haben extrem niedrige Retourenquoten. Dieser "Widerrufsbutton" ist einfach nur Unfug, eine einfache Antwort auf z.B. die Bestellbestätigung reicht doch schon immer völlig aus um zu widerrufen. Egal, wir sind in der EU und müssen uns einfach beugen. Sinn und Verstand fehlen leider oft in der "Gesetzgebung" zu solchen Punkten. Das sind Gesetze zu Dingen die seit gefühlten Ewigkeiten geregelt sind und funktioniert haben. Eigentlich sollen Abo-Fallen dadurch vermieden werden und Abos einfacher gekündigt werden können, was aber eben auch schon über den bereits aktiven "Kündigungsbutton" längst geregelt ist. Egal, man kann nichts dagegen tun und ob eine Abmahnung gerechtfertigt ist oder nicht ist erst einmal egal. Momentan ist es "Auslegungssache", die Arbeit und Kosten zur Abwehr einer Abmahnung hat man aber dennoch an der Backe. Deshalb lieber so gestalten, dass es erst gar keine Angriffsfläche gibt, das ist unsere Arbeitsweise. Das ist aber wirklich nur eine Kleinigkeit gegenüber der "EU-Verpackungsverordnung" die die sog. "Wirtschaftgemeinschaft" ad absurdum führt. Wir liefern nicht mehr B2C ins Ausland nur noch an B2B Händler und das auch nur noch nach FCA Incoterms 2020, damit wir nicht als Exporteur gelten, sonder der Händler als Importeur gilt. Neue Verträge sind bereits unterschrieben. Das völlig irre daran ist dann das verbotene "EU Geoblocking" wegen möglicher Diskriminierungen muss man Rechnungsadressen (Bestellungen) aus allen EU-Ländern zulassen, darf aber alle Lieferanschriften, außer innerhalb Deutschlands, sperren. Das macht halt auch keinen Sinn, aber zum Glück haben wir Händler für jedes EU-Land. Wo der Nutzen dieser neuen "Verordnungen" liegen sollte, erschließt sich mir einfach nicht.
@Gambio Der Widerruf wird an die Email-Adresse des Shop-Betreibers geschickt? Diese wird auch im Widerrufsformular ganz oben unter "An" angezeigt? Das ist sehr ungünstig. Wir würden gerne die Email-Adresse, die unter "Einstellungen" bei "Kontakt-Email-Adresse" eingetragen ist, für die Widerrufserklärung verwenden. Kann man das so einstellen? Shopversion 26.04.1