Leider nein. Ich habe jetzt so viel rumgespielt, das ich jetzt zwei Widerrufbuttons habe. 1x im Bereich "Mehr über... " (hätte ich gern gelöscht!) Und 1x so wie es gut aus sieht:
Ja, ich bin kein Rechtsanwalt. Aber die Pflichtfelder sind als solches gekennzeichnet und an allen anderen steht "optional".
Ich kann nur das sagen, was die IT-Recht in Ihrer E-Mail geschrieben hat. Das ist nicht meine persönliche Meinung, sondern das was die IT-Recht geschrieben hat.
Hier schön beschrieben Der Widerrufsbutton kommt: Was § 356a BGB ab dem 19.06.2026 von Onlinehändlern verlangt https://www.beckmannundnorda.de/ser...-19.06.2026-von-Onlinehaendlern-verlangt.html
Wisst ihr wie es für uns Shopbetreiber eigentlich hätte laufen sollen? Gambio hält Rücksprache zur IT Recht, lässt alles prüfen und stellt es dann als Modul und Update rechtssicher zur Verfügung. Wir müssen nicht stundenlang diskutieren, suchen, selbst basteln. Das wäre ein Träumchen. Ich warte jetzt einfach ab.
Aus dem Link von Beckmann und Norda: Zitat: Zulässige Pflichtangaben sind ausschließlich der Name des Verbrauchers, Angaben zur Identifizierung des Vertrags sowie ein elektronisches Kommunikationsmittel für die Eingangsbestätigung. Weitergehende Pflichtfelder – etwa Adresse, Kundennummer oder Rückgabegrund – darf der Unternehmer nicht verpflichtend abfragen. Sie können als optionale Felder angeboten werden, müssen aber als solche erkennbar bleiben. So und nichts anderes meint auch IT Kanzlei, wenn auch komplizierter beschrieben. Pflichtangaben und optionales
So ist doch das Formular ab 26.05.0 auch vorhanden. Pflichtfelder was,sein darf und der Rest is optional.
GAMBIO!!! Ist das euer Ernst? Was liefert ihr hier für einen Müll ab? Liest das irgendeiner von euch mit oder kassiert ihr einfach nur Kohle ohne Leistung zu erbringen? In 3 Tagen ist Stichtag und ihr bekommt es nicht hin, ein funktionierendes und rechtssicheres Tool zu programmieren, egal, ob die Leute ihren Shop bei euch in der Cloud haben oder selbst hosten. Eure Kunden müssen hier stundenlang herumdiskutieren und rumfummeln, damit sie ihrer Pflicht nachkommen können und ihr lasst uns alle nur im Regen stehen. Sollte es bei irgend jemandem von euch zu Abmahnungen kommen, nachdem ihr die "Lösung" von Gambio installiert habt, holt euch den Betrag von Gambio zurück. Die Diskussionen hier im Forum beweisen, dass Gambio einfach grob fahrlässig handelt und uns ins offene Messer laufen lässt. Ich erwarte nun ein funktionierendes Tool. Dafür zahlen wir alle unsere Gebühren an euch. Wacht andlich auf, GAMBIO!
Dem ist nichts hinzu zu fügen! Ich bin restlos enttäuscht von dieser Firma. Ein absoluter Wahnsinn. Als Laie kann man sich das gar nicht selbst "bauen" um es irgendwie in sein eigenes Template zu bekommen. Muss ich eigentlich auch nicht! Ich bezahle für eine aktuelle, funktionierende Shopversion! DANKE FÜR NICHTS!
§ 356a Abs. BGB n.F. sieht für die Abgabe der Widerrufserklärung die Abfrage der folgenden Daten vor: Namen des Verbrauchers/der Verbraucherin Angaben zur Identifizierung des zu widerrufenden Vertrags oder der Teile des Vertrags Angaben zum elektronischen Kommunikationsmittel, mit welchem Verbraucher*innen eine Eingangsbestätigung für den Widerruf zu übermitteln ist (z. B. E-Mail-Adresse) Im Fornular ab 26.05.0 zu Punkt 1: Name und Vorname ist Pflichtfeld zu Punkt 2: Bestellnummer ist Pflichtfeld und auch korrekt so da man den Vetrag indentifieren muss zu Punkt 3: Mailadresse ist Pflichtfeld Alle anderen Punkte im Formular sind optional zu befüllen. Was is nun daran falsch ?
Es bringt doch nichts, das HIER zu fragen. Diese Frage muss doch, wenn dann, an die IT-Recht gestellt werden. Denn die E-Mail stammt von der IT-Recht. Was bringt es denn wir hier eine Endlos-Diskussion führen.
Scheinbar wissen IT-Recht und der Händlerbund auch ned was richtig oder falsch ist .... Der Link führt zum Widerrufsformular was IT-Recht macht: https://www.kaladia.de/widerrufsformular Hier is die Auftragsnummer (wie bei uns die Bestellnummer) ein Pflichtfeld und das Kommentarfeld optional Der Screenshot zeigt das Widerrufsformular vom Händlerbund welches Heute vormittag hier gepostet wurde aber wieder gelöscht wurde. Hier ist die Bestellnummer/Auftragsnummer nun OPTIONAL und das Kommentarfeld ein Pflichtfeld....... Ja was is denn nun korrekt ? Die Forumlare sind sehr *schlank* ja und nur auf das Nötigste beschränkt, aber es is dasselbe wie bei Gambio 26.05.0 wo der Rest halt optional ist
Das Widerrufsformular ist für den Kunden im eingeloggten Zustand selbsterklärend und hat alles was es benötigt und weiteres, das freiwillig eingetragen werden kann. Man kann als Kunde auf bestehende Bestellungen zugreifen und Teile daraus an- und abhaken (wichtig für Teilwiderrufe). Zudem steht im Backend an den Bestellungen ein kleines rotes "W", an dem man erkennen kann, dass ein Widerruf für diese Bestellung vorliegt. Ich wüsste nicht, was man an der Version in 26.05.0 verbessern könnte.
Das Ding ist, zum jetzigen Zeitpunkt weis das auch niemand so richtig. Es gibt ja nur den Gesetzes-Text und dieser wird eben interpretiert. Der Ersteller des Gesetzes-Text hat mWn kein Beispiel bereit gestellt, wie es denn aussehen muss. Am Ende wird man erst genaueres wissen, wenn es da zu Rechtssprechungen durch Gerichte kommt.
Wir haben uns unsere Lösung heute von der IT Recht Kanzlei abnehmen lassen. Die separaten Felder Vorname und Nachname werden nicht als problematisch angesehen. Bei kompletten Widerrufen benötigt man als Händler ja die Bestell- oder Rechnungsnummer. Gerade bei Stammkunden wichtig. Auch die Versandkosten müssen ja beim kompletten Widerruf erstattet werden. Da kommt man mit Einzelpositionen nicht immer zum Ziel. Wir werden sehen, was die Zukunft bringt und hoffen, das man nicht selbst für die Rechtstreitigkeiten für unsaubere Gesetzgebung herhalten muss. https://www.hoffhaus24.de/WRButton/
Ich versuche gerade, den neuen Widerrufsbutton „Vertrag widerrufen“ aus Gambio 26.05.x an eine andere Stelle im Footer zu verschieben, komme aber nicht weiter. Zunächst dachte ich, der Button wäre an die Footer-Spalte 4 gekoppelt, da dort im Backend der entsprechende Hinweis angezeigt wird. Allerdings habe ich testweise den gesamten Inhalt von Footer 4 gelöscht und die Spalte sogar komplett deaktiviert. Der Widerrufsbutton wird trotzdem weiterhin angezeigt. Daher gehe ich mittlerweile davon aus, dass der Button nicht über den Content Manager, sondern über ein Modul, einen Hook oder das Template ausgegeben wird. Hat jemand bereits herausgefunden, wo genau die Ausgabe des Buttons definiert wird? Da ich bereits einige Shops gesehen habe, bei denen der Button an anderer Stelle im Footer sitzt, scheint das ja grundsätzlich möglich zu sein. Für eure Hilfe wäre ich dankbar.