Hallo Alex, ja das wird hier auf Seite 1 schon beschrieben und ist einfach zu machen https://www.gambio.de/forum/threads/gesetzliches-gewaehrleistungslabel.52717/#post-438175
Also ich habe jetzt den Haken raus genommen damit das Label nicht bei den Artikeln gezeigt wird und das Label in die Bestellzusammenfassung eingebaut. Sollte ok sein, bis die sich wieder was Neues einfallen lassen........
Wir haben das Gewährleistungslabel bereits, nach den EU-Vorgaben, schon eingebunden. Tatsächlich ist es -selbst auf den EU Kommissionsseite, so undruchsichtig, daß man eigentlich nicht weiß, wohin und wann wo sichtbar . Wir haben es so verstanden, dass ... Die Pflicht ist: * es muss ständig sichtbar (Grafik im Footer) oder ständig erreichbar sein (als Link) * es darf nicht versteckt werden (d.h. kein rumklicken, bis man es findet) * es muss farbig sein Quelle: https://europa.eu/youreurope/busine...ran-label/index_en.htm?utm_source=copilot.com https://commission.europa.eu/public...-notice-and-label-product-guarantees_en#files Empfohlende Platzierung im Shop (Die EU nennt Beispiele, die als „gut sichtbar“ gelten): * Footer * eigene Info-Seite "Gewährleistungsrecht" mit Link im Footer - ggfs. unter den eigentlichen Pflichtangaben * Kundenservice / Rechttextbereich (in AGB und in der automatischen Bestellbestätigung Quelle: https://europa.eu/youreurope/busine...ran-label/index_en.htm?utm_source=copilot.com https://commission.europa.eu/public...-notice-and-label-product-guarantees_en#files Was nicht reicht: * einfach nur auf der Startseite * einfach nur auf den Produktseiten * im Checkout Quelle: https://europa.eu/youreurope/busine...ran-label/index_en.htm?utm_source=copilot.com https://commission.europa.eu/public...-notice-and-label-product-guarantees_en#files
Bist du dir da sicher, dass das so klein sein darf? Bei der IT-Recht stand, dass es so groß sein muss, damit der QR Code funktioniert. Bei dir erkennt mein QR Code Scanner nichts.
Gefunden und auf der EU Commission steht: 2.1.2. Minimum size, and proportions The minimum size of the harmonised notice is A4 format, but sizes are available in larger formats (A3, A2, A1) in order to ensure the harmonised notice will be provided in a prominent manner, depending for example on the size of the shop and display location. Consider the Viewing Distance available in your shop to guide you in selecting the right format. Viewing Distance refers to the optimal distance between a viewer and a visual display (such as a poster, screen, or artwork) at which the content can be comfortably read or visually appreciated without straining the eyes. • A1 (594 x 841 mm): o Recommended Viewing Distance: 2–3 meters. o A1 posters are large and designed for spaces where users can view them from a moderate distance, suited for large shops or retail spaces with expansive floor areas and high walls. • A2 (420 x 594 mm): o Recommended Viewing Distance: 1–2 meters. o A2 posters are smaller than A1 but still suitable for spaces where viewers can stand close, such as medium-sized shops with moderate floor space and standard wall heights. • A3 (297 x 420 mm): o Recommended Viewing Distance: 0.5–1 meter. o A3 posters are often used for detailed content that viewers can approach closely, suited for small shops with limited floor space and compact wall areas. • A4 (210 x 297 mm): o Recommended Viewing Distance: 0.3–0.5 meters. o A4 is similar to a standard sheet of paper and is intended for very close viewing, suited for very small shops or spaces with minimal wall area, such as kiosks or compact interiors. When the harmonised notice is displayed in a larger size, the entire notice must be displayed without distorting, modifying or separating its component elements. The QR code shall be scannable under normal lighting conditions using a standard mobile device Quelle: https://commission.europa.eu/public...-notice-and-label-product-guarantees_en#files
OK. habe bei dem Label in die Formatvorlagenklasse "img-responsive" eingesetzt. Jetzt passt sich die Ansicht nach Endgerätbildschirm an. Ist zwar überdimensional auf dem PC-Bildschirm, aber via Laptop, Tablet und Mobilphone echt eine lesbare Lösung...
Irgendwie ist deine Ausführung das komplette Gegenteil von dem was die IT-Recht in ihrer FAQ zum Label schreibt: https://www.it-recht-kanzlei.de/faq-gewaehrleistunglabel-garantielabel.html EDIT: Ich habe gerade gesehen dass deine Links zum Garantie-Label führen und nicht zum Gewährleistungs-Label. Das sind zwei unterschiedliche Sachen. Du hast deine Ausführungen aber auf das Gewährleistungslabel bezogen. Prüf das nochmal.
Das sind ja diese Leitlinien denen keiner Glauben schenken will. (Außer ich) Denn darin steht auch, dass man es als nested Link einbinden darf. Dort sind 3 Beispiele zu Einbindung. Aber anscheinend sagen alle RA, dass man das nicht glauben darf. (Deine Größenangaben beziehen sich auf den stationären Handel.)
In dem Link geht es aber doch um das Garantielabel (GARAN) nicht um das Gewährleistungs-Label. Oder sehe ich das falsch?
Wie ich schon geschrieben habe: Tatsächlich ist es -selbst auf den EU Kommissionsseite, so undruchsichtig, daß man eigentlich nicht weiß, wohin und wann wo sichtbar ... Habe ich auch schon gelesen, daß man dem keinen Glauben schenken darf. Aber man liest aktuell so viel Unsicherheit, da weiß man doch gar nicht, wie man dann rechtssicher ab 27.09. sein soll. Selbst Trusted Shop schreibt mit dem letzten Satz als Fazit / Zitat: "Mit den neuen Gewährleistungs‑ und Garantie‑Labels setzt die EU ihre Linie immer neuer Informations‑ und Kennzeichnungspflichten fort. Statt für mehr Übersicht zu sorgen, könnte die immer größere Zahl an Symbolen mittlerweile das Gegenteil bewirken. Besonders problematisch ist, dass dasselbe Symbol sowohl für Hinweise auf die gesetzlichen Gewährleistungsrechte als auch für die Kennzeichnung einer Haltbarkeitsgarantie eingesetzt wird. Dadurch steigt die Wahrscheinlichkeit, dass Verbraucher*innen diese beiden völlig unterschiedlichen Informationsarten nicht mehr auseinanderhalten können. Quelle: https://business.trustedshops.de/bl...s-kennzeichnung-gewaehrleistung-und-garantien
Das ist die Leitlinie der EU-Kommission. Bis Seite 20 = Gewährleistungslabel Und ab Seite 21 = Garantielabel
Brauche deine/eure Hilfe: gibt es eine Lösung den "img-responsive" so für die PC-Seite einzustellen, daß man zum einen das Label nicht verändert und zum anderen das nicht so groß wirkel lässt. Eigentlich wollen wir das nicht so überdimensional zeigen - sieht ja schlimm aus! https://www.treffpunkt-citron.de/de/info/gewaehrleistungslabel.html
Also unter dem ersten Link kommt bei mir das Dokument: "Practical guidelines for sellers and producers on the EU harmonised notice on the legal guarantee of conformity and on the EU harmonised label for the commercial guarantee of durability" Auf Seite 5 ist dann das Garantie-Label abgebildet. Das Dokument hat 39 Seiten, hab nur durchgescrollt und auf die Bilder geachtet und auf allen Bildern ist nur das Garantie-Label. ???
Dann schau nochmal genau. Auf Seite 5 ist das Garantielabel und das Gewährleistungslabel. Legal Guarantee ist das Gewährleistungslabel. ;-)
Ah ok, dann ziehe ich alle Aussagen zurück. Dann hatte ich das nicht richtig gesehen weil da unten auch noch GARAN drauf steht.
Gibt es seitens Gambio eine Anpassung bezüglich des Gewährleistungslabel? Ich habe die Shopversion 4.8.0.2. Müssen nun alle, die nicht die aktuellste Shopversion haben, sich nun selbst darum kümmern? Oder gibt es schon eine Anleitung, wie man das Label im Checkout oder alternativ in den Produktseiten einbaut?