Endlich dreht mal einer den Spieß um

Thema wurde von Buggycity, 1. August 2013 erstellt.

  1. Buggycity

    Buggycity Erfahrener Benutzer

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    Kam vorhin im TV:

    Amazon schmeisst Dauerzurückschicker raus :)

    Jawohl so muß das!
    Endlich hat mal einer der großen den Mut den Parasiten unter den Onlineshopern den Kampf anzusagen.
    Wäre natürlich recht wenn sich das genauso herumspricht wie die leidige Zalandooffensive.

    Vielleicht geht solchen Leuten mal ein Licht auf welchen Schaden sie anrichten, spätestens dann wenn sie nirgendwo mehr kaufen können.

    Praktizier ich genauso, die können dann schauen wo sie bleiben, zumeist kaufen sie dann über Strohmänner und da sind sie vorsichtiger.

    Gruß
    Walter
     
  2. Dennis (MotivMonster.de)

    Dennis (MotivMonster.de) G-WARD 2013/14/15/16

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    Ja habs gestern bei der WELT gelesen.
    Hoffe nur die BErichterstatter sehen das auch immer aus Händlersicht. Den ich befürchte das die sich eher mit den verbrauchern identifizieren.
     
  3. Danny

    Danny Erfahrener Benutzer

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    Korrekt Dennis,

    derzeit prüft man bereits rechtliche Schritte gegen amazon.... Ich verstehe das nicht. Natürlich weis derzeuit niemand, nach welchen Kriterien amazon.de hier die Kunden verbannt, jedoch finde ich es grundsätzlich richtig, sein System nach Kunden zu filtern, welche ein enorm hohes Bestellvolumen in Verbindung mit dessen Retourenaufkommen haben.
     
  4. Dennis (MotivMonster.de)

    Dennis (MotivMonster.de) G-WARD 2013/14/15/16

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    Ja und da kommt auch noch mehr
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    interesanter Ansatz für KlamottenHändler :)

    Haben wohl schon mehr erkannt das das auf Dauer schädlich ist und die Kunden mit Fakten zu überzeugen es sein zu lassen :)
     
  5. C h r i s t i a n

    C h r i s t i a n G-WARD 2012

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    Wir haben das ja auch recht oft, aber die Geschichte würde uns nichts bringen. Diese Art Kunden kannst du nur versuchen zu identifizieren und zukünftige Käufe abzulehnen. Ist in der Praxis "noch" recht schwierig aber teilweise erkennen wir Diese Kunden und können so alles stornieren.

    Wie ticken diese Leute? 1 Sie bezahlen vornehmlich per Rechnung, Sie bestellen mehrere Identische Klamotten bewusst, sodass sie über die 40€ Klausel kommen für den Fall, daß sie eine andere Zahlungsweise nutzen.

    Wir haben hier noch ein paar andere Prüfmuster, könnte man sowas mit einer Shopsoftware definieren wenn mehrere Kriterien zutreffen, dann hätten wir mit Sicherheit wesentlich weniger Retouren.

    bei diesen Chips denke ich wird es eher dazu kommen, daß Ottonormalverbraucher abgeschreckt werden und man sich als Händler schlechtere Bewertungen einholt. Zudem wird das auch wieder Kosten und Arbeit verursachen sich mit diesen Kunden zu streiten. Es gilt diese Kunden komplett auszusperren - das wäre superschön.....
     
  6. Guerhan Oezoguz

    Guerhan Oezoguz Erfahrener Benutzer

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    Das allgemeine Problem verstehe ich natürlich aus Händlersicht sehr gut. Aber da wir in unserem Shop 0,0% Rücksender haben (liegt vermutlich am Produkt, aber genau weiß ich es nicht), erlaube ich mir, das Ganze auch aus Kundensicht zu sehen :)

    Ich finde, bei so einem quasi-Monopolisten wie Amazon, sollte es juristisch Pflicht sein, dass die Kriterien zum Kundenausschluss öffentlich feststehen. Sonst hat man Ungleichbehandlung, reine Willkür und letztlich Diskriminierung. Aber das werden sowieso wieder Gerichte zu entscheiden haben, wobei die ja meistens nichts konkret festlegen.
     
  7. wurmi023

    wurmi023 Erfahrener Benutzer

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    Ich hatte mal irgendwo gelesen, dass die 40€ je Produkt gelten...
     
  8. Dennis (MotivMonster.de)

    Dennis (MotivMonster.de) G-WARD 2013/14/15/16

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    Amazon hat das recht sich seine Kunden auszusuchen. DIe können genau wie wir entscheiden einen Kunden abzulehnen.
    Man informiert den Kunden das man ihn aufgrund von blablabla nicht als Kunde möchte und fertig.
    LAMY hatte mir das auch gesagt. Halten sie sich an unsere UVP oder wir möchten sie nicht als Kunden. Punkt. Da kannst nix machen.
     
  9. Avenger

    Avenger G-WARD 2012/13/14/15

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    Da könnte man schon was machen, weill das gegen das Kartellrecht verstösst...

    Aber dann bekommst Du halt von denen nichts mehr.
     
  10. Dennis (MotivMonster.de)

    Dennis (MotivMonster.de) G-WARD 2013/14/15/16

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    Kartellrecht kann denen nix. Den die verbieten dir ja nciht unter dem UVP zu verkaufen. die sagen nur das dann keine Ware mehr bekommst. Da die nur direktvertrieb machen - dumm gelaufen. Die sagen aber das es eh besser ist Gratis was dazuzugeben statt die Preisspirale zu drehen. Bringt am Ende auch dem Kunden mehr und da stimme ich denen zu.
     
  11. Andreas H.

    Andreas H. Erfahrener Benutzer

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    Hi Dennis,

    da muss ich Avenger aber schon recht geben, denn LAMY versucht mit sowas ja nur, die Preise hoch zu halten. Ich finde das zwar auch nicht verwerflich und unterstütze sowas, aber im Grunde ist es schon ein Fall für die Kartellbehörden.

    Was Amazon macht, finde ich AUSNAHMSWEISE mal in Ordnung, denn jedem Händler steht es frei, einen Kunden zu beliefern oder auch nicht. Stichwort hierfür lautet Privatautonomie. Jeder kann selbst entscheiden, wer beliefert.....

    Dieses Widerrufsrecht in der aktuellen Form ist schlicht genommen einfach ein Witz, denn ich betreibe ein Unternehmen nach ökonomischen Grundsätzen und kann nicht verstehen, wieso der Gesetzgeber hier ewig nicht eingeschritten ist. Aber das neue Widerrufsrecht kommt ja bald.....
     
  12. Dennis (MotivMonster.de)

    Dennis (MotivMonster.de) G-WARD 2013/14/15/16

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    LAMY verbietet mir ja nicht unter UVP zu verkaufen, das wäre verboten. aber wenn ich das mache möchten sie mich nicht mehr als Kunden. Da kann das Kartellamt nix machen. Ich bekomm nur keinen Nachschub mehr.

    Diesesn Rat das man bei Amazon aber nun sein Geld zurückfordern soll weil der Button falsch benannt war. Mein Gott. Das auch wieder so ein unsinn. die Leute wussten und wollten zu 99% ja den Prime Service.

    Was die beim Sperren machen muss nur rechtlich richtig ablaufen. Info an den Kunden und dann sperren. nicht sperren und nix sagen. :)
     
  13. Schnapp

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    Ich finde, dass die Gesetze von den Kunden schon übertrieben ausgenutzt werden.
    Die großen Shops sind hauptsächlich daran Schuld, dass sich schon bald jeder alles in drei Größen und drei Farben bestellt. Dafür ist aber das Rückgaberecht oder Widerrufsrecht eigentlich nicht gedacht.
    Ohne jetzt eine Minderheit ansprechen zu wollen: Es sind meist Hausfrauen oder untätige Personen, die sich dafür die Zeit gönnen. Angeblich sparen sie aber viel Zeit, da nicht mit Kind und Kegel in den Kaufhäusern herumgezogen werden muss.

    Mir persönlich ist schon die Rücksendung zu aufwändig. :(
    Klamotten kauf ich nach wie vor lieber im "echten" Laden.
     
  14. Anonymous

    Anonymous G-WARD 2015/2016

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    So, ich habe jetzt einen Trackball an Amazon zurück gesendet, weil der Lieferant nicht in der Lage war mir innerhalb von 3 Wochen eine Rechnung zu senden! Sowas gibt es auch.
    Artikelpreis war 49,49 EUR. Jetzt bekomme ich aber nur 45,99 EUR erstattet weil Amazon mir 3,50 EUR Rücksendekosten abzieht.
    He? Gibt es da nicht eine 40 EUR Klausel?
     
  15. Schnapp

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    Ich würde auch gern was an Amazon zurücksenden, aber ich krieg ja nix! :mad:
    Email vom 03.08.13: "Guten Tag, wir bedauern, dass wir eine Verzögerung bei Ihrer Amazon.de-Bestellung ankuendigen müssen. Leider können wir den oder die folgenden Artikel aus Ihrer Amazon.de-Bestellung (# xxx-xxxxxxx-xxxxxxx) vom 02. Juli 2013 nicht wie vorgesehen verschicken: Schwarzkopf Blabla 1100, 3er Pack (3 x 1 Stück)" Voraussichtliches Lieferdatum: 03. September 2013 - 11. September 2013

    Stellt euch mal vor, Ihr würdet eure Kunden mal so 2 Monate auf die Ware warten lassen...
     
  16. Anonymous

    Anonymous G-WARD 2015/2016

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    Wollte mir jetzt mal die AGB anschauen, geht aber nicht :).

    Versucht es doch mal auf dieser Seite: (Link nur für registrierte Nutzer sichtbar.)

    Also ich kann mit Chrome dort unten auf AGB, Impressum etc rum klicken so viel ich will, nix passiert..........
     
  17. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    AGB:

    (Link nur für registrierte Nutzer sichtbar.)
     
  18. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    tja Achim wer lesen kann ist klar im Vorteil:

    WIDERRUFSBELEHRUNG
    Widerrufsrecht
    Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in beliebiger Form (z.B. per Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - auch durch Rücksendung der Sache widerrufen.




    wenn du erst nach 3 Wochen reagierst
     
  19. Anonymous

    Anonymous G-WARD 2015/2016

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    waren das bei Amazon nicht mal 4 Wochen (oder war das als ich noch PRIME-Kunde war???).

    jetzt kostet es mich auch noch Geld, dass dieser blöde Lieferant TAKE A BITE keine Rechnungen versendet.

    Naja hab mich wenigstens bei der Bewertung gerächt :)
     
  20. Schnapp

    Schnapp Aktives Mitglied

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    Hi Uwe!
    Das mag schon sein, aber dort steht auch:
    UNSERE FREIWILLIGE RÜCKGABEGARANTIE:
    Unabhängig von den Ihnen gesetzlich zustehenden Rechten bietet Ihnen Amazon.de die folgende freiwillige Rücknahmegarantie an:
    Sämtliche Produkte von Amazon.de können Sie innerhalb von 30 Tagen ab Erhalt der Ware an Amazon.de zurücksenden, sofern die Ware vollständig ist und sich in ungebrauchtem und unbeschädigtem Zustand befindet. Für eingeschweißte und/oder versiegelte Datenträger (zum Beispiel CDs, Audiokassetten, VHS-Videos, DVDs, PC- und Videospiele und Software) bedeutet dies, dass wir die Ware nur in der ungeöffneten Einschweißfolie bzw. mit unbeschädigtem Siegel zurücknehmen. :D

    aber auch:
    Wenn Sie Ihren Vertrag nicht in Übereinstimmung mit Ihrem Widerrufsrecht widerrufen können und Produkte in Übereinstimmung mit dieser freiwilligen Rücksendegarantie zurückgegeben werden, erstatten wir Ihnen den von Ihnen schon geleisteten Kaufpreis, nicht jedoch die Versandkosten. Die Versandkosten werden nur für Rücksendungen von Kleidung oder Schuhen aus unserem Shop erstattet. Sie tragen die Transportgefahr. Diese Rücknahmegarantie beschränkt nicht Ihre gesetzlichen Rechte und somit auch nicht Ihr Widerrufsrecht wie oben beschrieben. :p