Anforderungen an Rechnungen und Schnittstellen für Exportsendungen

Thema wurde von Christian Mueller, 22. März 2017 erstellt.

  1. Christian Mueller
    Christian Mueller Beta-Held
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    Ich hab heute mit Marco etwas über Versandschnittstellen und Anforderungen für Exportsendungen gefachsimpelt, dabei kam heraus, daß die Anforderungen dafür nicht so ganz klar sind.

    Fangen wir mal an mit den Exportrechnungen, was muss da alles enthalten sein?

    Zu allen Artikelpositionen muss es Angaben über die Art der Ware und die Herkunft geben.
    Sinnvoll wäre es deshalb, im Artikelstamm (Tabelle products) die sog. Warentarifnummer und die Herkunft angeben zu können, damit die später sowohl bei der Rechnung als auch bei der Erstellung der Versandetiketten an den Versanddienstleister zur Erstellung der Zollanmeldung übermittelt werden können.

    Ferner benötigt man eine Usprungserklärung

    Bis zu einer Warenwertgrenze von 6.000 EUR genügt i.d.R. ein vereinfachter Präferenznachweis in Form einer Ursprungserklärung. Diese wird direkt auf der Handelsrechnung abgegeben. Die Ursprungserklärung muss im Original unterschrieben werden (inklusive Klarschrift, Ort und Datum), wenn der Ausführer kein "ermächtigter Ausführer" ist.

    Der verbindliche Text für präferenzbegünstigte Waren lautet wie folgt.

    Ursprungserklärung auf Deutsch:
    „Der Ausführer (bzw. Bewilligungsnummer des ermächtigten Ausführers ...) der Waren, auf die sich dieses Handelspapier bezieht, erklärt, dass diese Waren, soweit nicht anders angegeben, präferenzbegünstigte ............[Land]-Ursprungswaren sind.”

    Ursprungserklärung auf Englisch:
    „The exporter of the products covered by this document (customs authorization No. ...) declares that, except where otherwise clearly indicated, these products are of ............[country] preferential origin.”

    Hinweis:
    Es gibt Versandunternehmen, die die Ursprungserklärung grundsätzlich auf der Rechnung sehen wollen (DPD zum Beispiel), völlig egal ob die Waren nun präferenzbegünstigt sind oder nicht.
    Wenn nur Waren ohne Präferenzursprung auf der Rechnung stehen und über die Herkunft klar ist, daß sie nicht aus einem präferenzbegünstigtem Land kommen, dann ist alles in Ordnung und wird vom Zoll nicht bemängelt, weil in er ursprungserklärung ja steht "soweit nicht anders angegeben".

    Begründung für Umsatzsteuerfreiheit
    Dazu kommt noch daß man auf der Rechnung erklären muss, warum dort keine Umsatzsteuern ausgewiesen sind. Dazu muss der Passus: "Umsatzsteuerfreie Ausfuhrlieferung" in der unmittelbaren Nähe zur Rechnungssumme angebracht werden. (analog zur umsatzteuerfreien innergemeinsschaftlichen Lieferung)

    Bis zu einem Warenwert von 1000 EUR reichen die Angaben oben aus und man muss keine Ausfuhranmeldung beim Zoll machen. Für Sendungen über 1000 EUR benötigt man dann die elektronische Zollanmeldung und muss noch zusätzlich Genehmigungsnummer und Einlieferungsstelle angeben.

    In der Versandschnittstelle kommt es jetzt darauf an, wie das die Versanddienstleister verarbeiten können.
    Wichtig für Exporte sind aber die zusätzlichen Artikelfelder Warentarifnummer und Herkunft. (tariff, origin) und zusätzlich die Frankatur (Kostenaufteilung für Versandkosten, Versicherung, Steuern und Zollgebühren).
    Sinnvoll wäre evtl wenn der Shopbetreiber hierzu eine Standardeinstellung vorbelegen könnte.

    Habe ich noch etwas vergessen?
    Ich freue mich auf eine rege Diskussion