Hallo, folgendes Problem: Wir haben Ware, die wird vom Hersteller als z.B. 10 Liter Inhalt deklariert. Gewogen habe ich diesen Eimer mit ca. 6 kg. Gebe ich also für die korrekte Ermittlung der Frachtkosten das Gewicht 6 kg ein, ermittelt mir das VPE Feld einen falschen Wert. Oder anders herum, ich gebe 10 Liter ein, erhalte einen korrekten Grundpreis, aber einen falschen Frachttarif. Da die Grundpreisangabe gerne abgemahnt wird, erhält sie den Vorzug. Dennoch bedauerlich, dass es nicht möglich ist, den VPE Bezug anders darzustellen, als über das Gewicht. Es gibt ja auch Grundpreise auf Meterware o.ä. Jemand zufällig eine Idee, das hier sauber (= kaufmännisch korrekt, abmahnsicher) aufzulosen?
Als erstes müsstest Du "sachlich" die richtige Mengenangabe feststellen. Ist z.Bsp. die Fütterungsempfehlung in VOLUMEN (Liter) oder in GEWICHT (kg). Auf dieser Basis würde ich den Artikel anbieten und beschreiben. Daraus ergibt sich dann eigentlich der Rest. Die Mengendiskrepanz zwischen Liter und Gewicht würde ich im Text entsprechend hervorheben.
Was hat eigentlich der Verkaufspreis und damit die VPE mit dem Gewicht zu tun? Du verkaufst 10 Liter zum Preis von 10€, das ergibt eine VPE von 1€ pro Liter. Das der Artikel nur 6kg wiegt ist bzgl. der VPE nicht von Belang.
Bei mir sind das zwei verschiedene Felder. Das Gewicht, nachdem sich das Gewicht für den Versand definiert, ist das hier: Das Feld, das für die Grundpreisberechnung hergenommen wird, ist das hier: Probier da mal unterschiedliche Werte einzutragen ;-)