Herstelleradressen müssen beim Produkt genannt werden.

Thema wurde von Anonymous, 10. April 2024 erstellt.

  1. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    Klugscheisser :D
     
  2. mmatecki

    mmatecki Erfahrener Benutzer

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    aber sowas von:cool:
     
  3. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    Wenn man das durchliest müsste man ab 13. Dezember 2024 nur den Hinweis bringen:
    Nur bei Produkten die man neu danach im Shop aufnimmt müssen die neuen Informationen rein.
    -Keine Rechtsberatung, nur meine Meinung-
     

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  4. Anonymous

    Anonymous G-WARD 2015/2016

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    Das Modul von Gerd funktioniert super und sollte den Anforderungen genügen.
    Diese Angaben müssen aber erst ab Dezember bei den Produkten stehen, wenn ich das richtig verstanden habe?!
    Dann nehme ich es erst mal wieder raus und werde die Herstellerangaben vorbereiten. Dann ist das später ruckzuck aktiviert.
    Danke Gerd!
     
  5. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    Ich habe es so verstanden, das es nicht um Ware geht die neu ins Programm aufgenommen wird, sondern auch wenn vorhandene Ware nach dem 13.12 wieder aufgefüllt wird.

    das Eingelagert wird interpretiert für Lagerware. Wenn aber neue Ware kommt, gälte das nicht mehr ..?!
     
  6. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    Ich habe das so verstanden, wenn der Hersteller ein Produkt schon lange auf den Markt hat und das gleiche nochmal nachliefert bzw. das gleiche Produkt nochmal unverändert herstellen muss um liefern zu können, ist das immer noch vor dem 13. Dezember 2024 vom Hersteller auf den Markt gebracht wurden.
    Nur wenn er ein ähnliches Produkt komplett neu auf den Markt bringt und/oder das Produkt erst nach dem 13. Dezember 2024 vom Shopbetreiber auf den Markt gebracht wird, müssen die neuen Angaben gemacht werden.
    -Keine Rechtsberatung, nur meine Meinung-
     
  7. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    Ich denke da genauso
     
  8. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    Habe mal Modul zur Anzeige der Produktsicherheitsverordnung (GPSR) hochgeladen
    (Link nur für registrierte Nutzer sichtbar.)
     
  9. Totti-Amun

    Totti-Amun Erfahrener Benutzer

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  10. Christian Mueller

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    Schau mal:

     
  11. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    Was hat denn Bootstrap damit zu tun? Verstehe den Sinn nicht!
     
  12. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    Es wäre einfach mal schön, wenn sich Gambio dazu äußern würde. Die Kommunikation ist mal wieder komplett null. Wäre mal interessant zu wissen, ob Gambio an einer Lösung arbeitet. Dann kann man sich die ganze Diskussion sparen.
     
  13. FlorianR

    FlorianR Erfahrener Benutzer

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    Shop(s) zu verkaufen! Bitte Angebote per PN.

    Ich hab nämlich auf diesen ganzen Irrsinn so langsam echt keine Lust mehr.
     
  14. barbara

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    Wenn Du mal den Beitrag von Christian Müller, gleich über Deinen, ansiehst, dann steht da ein Zitat von Hilke (Gambio)

    Da aber nicht mal die Rechtsverdreher im Augenblick wissen wie und wo das angezeigt werden muss oder kann (deshalb gibt es die Prüfung von der IT auch erst ab 13.12.), wird da vermutlich nicht gleich im August eine Lösung kommen.
    Gambio hat bisher immer rechtzeitig geliefert, wenn es alle Shops betroffen hat.
     
  15. Anonymous

    Anonymous G-WARD 2015/2016

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    geht mir genau so :(
     
  16. Christian Mueller

    Christian Mueller Beta-Held

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    Schau doch einfach mal zwei Kommentare über deinem. Da habe ich nochmal Hilkes Statement dazu gepostet.
    Gras wächst nicht schneller, wenn man drann zieht.
     
  17. Christian Mueller

    Christian Mueller Beta-Held

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    Mir auch...

    Ernsthaft: Ich arbeite bereits seit zwei Monaten Vollzeit anderswo und möchte den Shop bis zum Ende des Jahres verkaufen. Mietverträge sind bereits gekündigt. Bei Interesse: PN

    https://www.redozone.de
     
  18. MTG_Gewürze

    MTG_Gewürze Mitglied

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    Florian,
    ich verstehe deine Aufregung nicht. Du vertreibst überwiegend Lebensmittel und da kann dir der ganze Mist egal sein. Lebensmittel sind nicht betroffen!
    Die anderen weinigen Produkte sollten doch kein Problem sein. ;-)
     
  19. FlorianR

    FlorianR Erfahrener Benutzer

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    Wenn's so einfach wäre.... neben dem Thema, dass Hersteller an den Produkten genannt sein müssen, betrifft mich noch zusätzlich die Lebensmittelbedarfsgegenständeverordnung. Auch so'n Blödsinn, mit dem ich mich rumschlagen muss.

    Es wird nicht einfacher, nur weil ich Lebensmittel habe. Ganz im Gegenteil.

    Mal ein anderes Beispiel aus meiner Praxis: Ich vertreibe Tee aus Japan. In Japan gelten minimal andere (=höhere) Grenzwerte für bestimmte Rückstände von Pestiziden in Lebensmitteln. Minimal höhere Grenzwerte. Jetzt darf ich als Händler diese Tees nicht importieren und weiterverkaufen. Ein Endkunde kann aber selbst problemlos direkt in Japan genau diesen Tee bestellen. Nur ich darf das nicht importieren und verkaufen. Was ist da der Sinn? Ob der Kunde sich selbst vergiftet oder durch mich vergiftet wird, ist doch völlig schnuppe (überspitzt ausgedrückt).
     
  20. Kai Stejuhn

    Kai Stejuhn Beta-Held

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    Eben nicht. Wenn der Kunde das selbst macht, dann hat er die Verantwortung und muss mit den Folgen leben. Hat er bei Dir gekauft, dann bist Du schuld und musst die folgen abmildern (Schmerzensgeld usw.).

    Selbstmord ist nicht strafbar, Mord hingegen schon (auch mal etwas überspitzt verglichen).