Waren Sie zufrieden? – Zur rechtlichen Zulässigkeit von Feedback-Mails – Gastbeitrag von Hans-Christian Widegreen (siehe links) und Philipp Kadelbach, beide Rechtsanwälte bei Wöhlermann, Lorenz & Partner. (Link nur für registrierte Nutzer sichtbar.)
In "noch ruhigen" Zeiten. Wartet mal ab, das wird noch verrückter. Diese Gesellschaft ist sowas von krank. Irgendwann muss man den Kunden noch fragen ob man ihm einen Warenkorb zeigen darf. Man verleitet ihn ja mit dem WK-Bild zum kaufen, was ja wiederum Werbung sein könnte!!!! [Ironie OFF]