Hinweistexte für Produktbewertungen

Thema wurde von Lennard (Gambio), 24. Mai 2022 erstellt.

  1. ingo_scharp

    ingo_scharp Erfahrener Benutzer

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    Danke für den Hinweis. Hab das erst einmal so eingepflegt und die Produktbewertungen deaktiviert, bis der Zusatztext nur bei bewerteten Produkten auftaucht. Jetzt geht's weiter an die Aktionsware, denn hier gibt es ja zeitgleich Änderungen in den Vorgaben der EU
     
  2. Wilken (Gambio)

    Wilken (Gambio) Erfahrener Benutzer

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    Nein, ab 3.13. Der Support für 3.12 oder älter ist komplett vorbei, siehe auch hier:
    https://www.gambio.de/forum/threads...shops-bis-gx3-v3-12-3-0-zum-31-08-2021.45776/

    Sicherheitshalber: Es gibt aktuell keinen festgezurrten Plan die Ansicht dem Wunsch entsprechend abzuändern. Es gibt auch Gründe dagegen, wie anführbare Eindeutigskeitsgründe und juristische Fragen, die gerade noch kein Jurist beantwortet hätte. Das kommt also höchstens vielleicht und wenn dann keinesfalls schnell.
     
  3. Anonymous

    Anonymous Mitglied

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    Funktioniert das bei Dir? Bei mir nicht. Aussage Gambio: "ein Link ist dort nicht vorgesehen, da die ganze Produktkachel schon mit der Artikelseite verlinkt ist."
     
  4. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    Also bei mir Funktioniert das Prima, ich habe den kompletten Link eingefügt und eben mit meinen Daten ergänzt.
     
  5. Joachim Schubert

    Joachim Schubert Erfahrener Benutzer

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    Äh und was soll da rein?

    Wie soll der Text lauten?

    z.B. Bewertung von angemeldeten oder ehemalig angeledeten Kunden

    Hey, gibt da eine Info zu.....
     
  6. barbara

    barbara G-WARD 2014-2020

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    Bist Du bei der IT-Recht? Wenn ja, da findest Du Textvorlagen.
     
  7. Joachim Schubert

    Joachim Schubert Erfahrener Benutzer

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    ne beim Händlerbund, habe was gefunden und weiß jetzt das es nicht gesetzeskonform geht, super....

    Lasse mir gerade was austellen von denen.

    ABER auf der Übersichtsseite hätte ich mir auch ein Stern mit Weiterleitung gewünscht.
    Sonnst ist der Preis des Artikels nicht mehr zu sehen, weil er 10 Zeilen unter der Anzeigekapazität steht....


    Hat mich leider völlig überrollt das ganze, wusste nicht, das auch Bewertungen Komentiert werden müssen.

    Hat aber nun den Vorteil, dass mann wohl einfach jede Bewertung die nicht gefällt löschen kann, denn ich muss es ja überprüfen und welche die komisch sind dann löschen.

    Auch nicht sinnig so.

    War vorher eher eine Freie und ehrliche Welt bei mir.
    Bei Amazon verstehe ich dass natürlich...
     
  8. barbara

    barbara G-WARD 2014-2020

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    Deshalb sollte in die Übersicht auch eher nur ein "geprüft" bzw. "ungeprüft" stehen.
    Alles andere dann in einer eigenen Content-Seite.

    Eher nicht.
    Du musst nicht den Inhalt prüfen, sondern nur ob der Kunde den Artikel bei Dir gekauft hat.

    Man kann auch einfach "ungeprüft" hinschreiben und auf der zusätzlichen Content-Seite erklären, dass jeder Besucher eine Bewertung abgeben kann.

    Was übrigens schon deshalb sinnvoll ist, weil die Produkt-Bewertungen gleich sichtbar sind und nicht erst vom Admin frei gegeben werden.

    Wie immer keine Rechtsberatung, nur meine Meinung.
     
  9. Joachim Schubert

    Joachim Schubert Erfahrener Benutzer

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    Die Bewertungen müssen stimmen, natürlich nicht nur wegen der O. Richtlinie.

    Komentar zum Beispiel:

    Kann den Artikel nicht bewerten, weil ich Ihn noch nicht habe.

    oder

    Bewerte den Artikel schon mal, obwohl er erst in 5 Monaten auf den Markt kommt und gebe dann noch Details an

    oder

    heilt den Krebs innerhalb sekunden


    sind wohl nicht mehr zulässig. Sagte mann mir.....
    Aber das war nur scherzhaft erwähnt, ist ja auch so zu löschen


    Der Hinweis geprüft langt nicht
    , weil du viel mehr schreiben musst.
    Zum Beispiel welche Leute da Bewerten.

    Sind es Mitarbeiter oder bezahlt du dafür oder sind es nur Kunden.
    Und sind es Kunden die nur so bewerten oder welche die den Artikel auch bestellt haben.

    Bei Gambio kann ja grundsätzlich jeder bewerten auch Leute die den Artikel nicht gekauft haben.

    Anscheinend ein Chaos.

    Aber ich habe schon beim Hänndlerbund einen "sicheren" Text geordert.
    Mal sehen was kommt....

    Erst Info war: die Rechtstexte sind nicht für die Kunden, sondern für die Abmahnanwälte...


    ABER schön, das Gambio mitgedacht hat und ein Tool gebaut hat !!!
     
  10. guenter_baeumler

    guenter_baeumler Erfahrener Benutzer

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    Das würde mich auch interessieren.
     
  11. barbara

    barbara G-WARD 2014-2020

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    Ja, das muss dann auf die Seite.
    Es gibt im Modul ja 2 Texte, einen kurzen für die Kachel und Liste und einen Langen für die Artikelseite.
    Dann muss man meines Wissens noch eine Content Seite mit genauen Hinweisen was wie geprüft wird anlegen und
    Darauf kann man dann verlinken.
    So ist zumindest mein derzeitiger Wissensstand. - Aber es kann natürlich sein, dass der HB das mal wieder völlig anders sieht, als die anderen Rechtsverdreher. Wäre ja nicht das erste mal :)

    Bei der IT-Recht musste ich jedenfalls nicht nach einem Text fragen, der dann erst extra geschrieben werden muss. Da kam die Info per E-Mail und nach Login im Kundenportal auch eine Vorlage für die Texte.

    P.S. so Schwachsinns-Bewertungen haben definitiv keine Daseinsberechtigung :D
     
  12. Joachim Schubert

    Joachim Schubert Erfahrener Benutzer

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    Ja, ich habe komische Kunden....

    Und ich habe einigen Sonderheiten, daher die Problematik.
    Der Händlerbund hat auch Kurztexte (=lange Texte) angeboten.

    Das ist mir aber zu unsicher, weil ich halt nicht erst durch ne Abmahnung wissen will wie es geht.
    Das Gambio hier nichts vorgibt vertehe ich gut.

    Bei mir ist halt auch die Frage was die Kunden davon halten, gerade in der Übersicht.
    Hier ist ja nur die Sternezahl zu sehen und keine Bewertungstexte der Kunden.
    Vielleicht bleibt mit das erspart.
    Sonst hätte ich in der Übersicht 20 cm Texte zu jedem Artikel, das wäre halt auch nicht gut und übersichtlich.

    Wenn was vom HB kommt gebe ich Bescheid wie die das sehen...

    Und wenn dann alles zuviel ist, lasse ich mich in die Politik wählen und quäle dann euch alle mit sinnlosen Vorgaben ;)
     
  13. mmatecki

    mmatecki Erfahrener Benutzer

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    Hä?

    Produktrezesionen im Gambio können nicht verifizert werden sind also immer ungeprüft Bewertung oder kein verfizierter Kauf! Oder kannst du zu jeder Produktrezesion den Käufer verifizieren? Wird schwer wenn die Bewertung von einem Gast kommt? Noch ein bisschen ausformulieren fertig.

    Steh doch alles beim HB. Was willst da noch machen?
     
  14. Joachim Schubert

    Joachim Schubert Erfahrener Benutzer

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    Gibt keine Gastbewertungen, denn jede Gastbestellung die Bewertet wird gelöscht wenn das Kundenkonto gelöscht wird.
    Daher können nur aktive Kunden bewerten.

    Und JA ich kann auch die Bewertungen zu Bestellung zuordnen.


    Das muss ich auch bei meinen Kunden...

    Aber mehr weiß ich wenn ich Antwort vom HB habe.
     
  15. Anonymous

    Anonymous Mitglied

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    Guten Morgen liebes Gambio-Team,
    guten Morgen liebes Forum,

    wir würden gerne das Thema noch einmal aufgreifen. Vorab: Uns ist bewusst, dass Gambio nichts für Sinn oder Unsinn dieser Verordnung und den damit einhergehenden Folgen kann. Wir wollen auch niemanden den schwarzen Peter zuschieben, sondern gemeinsam und konstruktiv nach einer Lösung suchen.

    Wir haben große Bauchschmerzen mit der derzeitig angebotenen Lösung. Dass die Bewertungen quasi schon immer ohne jeden Kontrollmechanismus in den Shop gelangten rächt sich nun. Defacto muss man überall "ungeprüft" hinschreiben. Was auf der Artikeldetailseite vielleicht in ein paar Sätzen zumindest noch erklärbar ist, ist in der Artikelübersicht eine Katastrophe. Dort stünde überall z.B. "ungeprüfte Bewertung". Da kann man auch gleich "bitte nicht kaufen" dran schreiben.

    Leider lässt sich in der Kachelansicht noch nicht einmal ein Sternchen mit Link platzieren. Dies funktioniert nur in der Listenansicht.
    Kachel.JPG

    Zudem funktioniert mobil das obere Sternchen neben den Bewertungssternen nicht. Gar nicht gut! (Ticket ist seit 01.06. erstellt).
    Sternchen.JPG

    Das Thema Bewertungen ist besonders für die vielen kleinen Handmadeshops sehr wichtig. Wäre es daher seitens Gambio denkbar den Workflow für eingehende Bewertungen zu ändern um uns ShopbetreiberInnen wenigstens die Möglichkeit z.B. "verifizierte Bewertung" schreiben zu können? Von schicken Siegeln oder Häkchen spreche ich da ja noch gar nicht.

    Vielen lieben Dank.
    Gruß Christian
     
  16. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    #96 Anonymous, 3. Juni 2022
    Zuletzt bearbeitet: 3. Juni 2022
    ... ich bin nicht erschrocken wegen dieser Verordnung, das war ich wegen der DGSVO auch nicht. Meine persönliche Überzeugung ist stets, dass erst ein Schaden entstanden sein muss, damit auch ein Schaden beklagt werden kann. Weiterhin, kann nur Derjenige/Diejenige sich beklagen, der/die auch geschädigt wurde (oder es meint geworden zu sein), nicht irgendwelche Juristen auf Halde. Theoretische Schäden gehören in den Bereich Science Fiction. Das ist meine Überzeugung, dazu stehe ich auch.

    Was die Bewertungen angeht, habe ich den Extra-Stern nicht aktiv.
    Wer sich dafür interessiert, der scrollt etwas runter und kann den Hinweis sehen, dass die Bewertungen ungeprüft sind.
    Und nein: Scrollen ist keine Extrahürde oder Beschränkung.
    Wer Bewertungen sieht, der scrollt eh dahin um sich zu informieren.

    Wer soweit geht auf jeden Pups zu achten, der müsste auch den Hinweis beim Autoverkauf mit Begeisterung akzeptieren, dass die Batterieflüssigkeit nicht getrunken werden sollte.

    Weil das alle brav schreiben: Das ist keine Rechtsberatung. :D
     
  17. Lennard (Gambio)

    Lennard (Gambio) Gambio GmbH

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    Das kommt ein wenig darauf an, was "funktionieren" hier bedeutet. Das Sternchen ist sichtbar, insofern funktioniert ist. Es ist mobil nicht klickbar, das liegt aber nicht am Sternchen. Wir haben im Zuge des Moduls festgestellt, dass die Bewertungssterne an sich auf der Detailseite nicht klickbar sind. Das Sternchen verhält sich analog. Das ist ein Bug, den wir zur 4.6 beheben werden. Allerdings hat Peter schon richtig gesagt, dass es kein Problem darstellt, wenn das Sternchen nicht klickbar ist. Nirgends wird vorgeschrieben, dass Kund:innen mit einem Klick vom Sternchen zur Sternchenerklärung springen können müssen. Sie können die Erklärung dazu auch ohne diese Funktionalität finden. Aber wie gesagt, dass sich die Bewertungssteren mobil anders verhalten als am Desktop, ist ein Bug, den wir beheben werden.
     
  18. Lennard (Gambio)

    Lennard (Gambio) Gambio GmbH

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    Das ist jetzt natürlich Thema geworden, ist in der Umsetzung allerdings einige Nummern größer als das Textmodul. Deshalb haben wir erstmal einen kleinen Schritt gemacht, um dann irgendwann den größeren zu machen. Da gibt es allerdings noch keinen konkreten Zeitrahmen, den wir da nennen können.
     
  19. Anonymous

    Anonymous Mitglied

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    Ich bleib einfach mal sachlich und sage nicht, dass dein Kommentar "Quark" ist ;-) Sehe ich (und Gambio) anders. Das Sternchen ist zwar da, klickbar ist es aber nicht. Man kommt dann auf die Artikeldetailseite. Hatte dazu ursprünglich ein Ticket gemacht und da wurde mir erklärt, dass dies nicht geht. Wäre interessant, wenn es bei Dir nun doch funktioniert. Würde ich mir gerne mal ansehen.

    Weil die Produktbewertungen (meines Wissens nach) eben nicht im kostenlosen Paket enthalten sind. Shop- und Produktbewertungen sind zwei paar Schuhe. Mir erschließt sich aber auch der Argumentationsfaden nicht, warum ich immer gleich auf andere Module zurückgreifen muss, wenn etwas im Gambio nicht funktioniert oder es nicht angeboten wird? Ich höre dann bei jedem Fehler schon die Antwort: "Liegt vermutlich am externen Modul xy"
     
  20. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    #100 Anonymous, 3. Juni 2022
    Zuletzt bearbeitet: 3. Juni 2022
    Kann @christian_heller nur zustimmen. Habe das jetzt bei mir im Shop ausgeschaltet, weil ein "ungeprüft" Kunden eher abschreckt als zu einem Kauf zu bewegen.

    Wenn man Produkte verkauft, die es in vielen anderen Shops gibt, sieht man hier wahrscheinlich kein großes Problem. Aber bei einem Handmadeshop sind die Produktbewertungen fast schon existenziell. Weil man als Kunde nicht wissen kann, ob das Produkt nicht nur auf dem Foto gut aussieht, da möchte man schon eine Einschätzung von anderen haben. Und weil es keine wirklichen Vergleichsseiten (andere Shops mit gleichen Produkten) gibt, wo man das Produkt vergleichen könnte.

    Jetzt haben wir nur die Möglichkeit zwischen "ungeprüft" oder "geprüft" zu wählen, oder eben das, was man dort reinschreibt. Aber da man die Rezensionen erst im Nachhinein prüfen kann, also der Text erstmal ungefiltert hochgeladen wird, kommt eigentlich nur "ungeprüft" in Frage.

    Aus Sicht eines Kunden, wenn bei allen Produkten "ungeprüfte Bewertung" steht, wäre ich weg. Hätte auch den Eindruck vielleicht an einen Fakeshop geraten zu sein. Deshalb blieb mir nur die Option das ganz auszuschalten.

    Ich hätte auch kein Problem noch ein Fremdmodul zu installieren, aber wenn man schon ein paar davon hat, kann es schnell passieren, dass man bei einem Fehler lange suchen muss, weil mehrere Faktoren in Frage kommen. Deshalb möchte ich eigentlich, bis auf nur notwendige Fremdmodule (Produktdesigner), die Menge an Fremdmodulen kleinhalten. Auch um Gambio das Leben nicht unnötig schwer zu machen, wenn mal ein Fehler auftritt.

    Ich kann auch verstehen, dass Gambio an dieser Stelle keine Mannpower in etwas stecken möchte, was nur vom Gesetzgeber gefordert wurde. Aber ich würde mir einfach wünschen, dass Gambio vielleicht auch mal käufliche Module ins Leben ruft, wie jetzt die Produktbewertung mit unterschiedlichen Texten, die man sich dazukaufen kann und wenn was nicht stimmt, dass man dazu dann Gambio fragen kann. Statt dann immer zu anderen Anbietern wechseln zu müssen.

    Ergänzt: Da Kunden nicht mal 5 Sek. abwarten können bis sich eine Seite öffnet und dann gleich weiter surfen aus Ungeduld, diese Kunden werden sich nicht die Mühe machen und auf ein Sternchen klicken, was hinter "ungeprüfte Bewertung" steht. Weil ungeprüfte Bewertung ist eineindeutig, da brauche ich als Kunde keine weitere Erläuterung.