USt. Nummer erneut prüfen lassen

Thema wurde von Jan Brodowsky, 7. Januar 2025 erstellt.

  1. Jan Brodowsky
    Jan Brodowsky Erfahrener Benutzer
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    Hallo zusammen,
    wir haben intern einiges umgestellt und u.a. unsere Kundengruppen reformiert.
    Nun habe ich einen Kunden aus Italien mit korrekter USt. Nummer (wurde geprüft auf der EU Seite), die in seinem Kundenprofil auch hinterlegt ist, allerdings in grau und mit dem Vermerk "USt. IdNr. nicht geprüft" und natürlich wird die USt. bei ihm im Checkout berechnet.
    Früher hatten wir eine Kundengruppe, bei der die MwSt. nicht angezeigt wurde und daher fiel dieser Fehler nicht auf.
    Gibt es eine Möglichkeit die USt. Nummer nochmal prüfen zu lassen, damit die MwSt. richtig berechnet wird?
     
  2. Jan Brodowsky
    Jan Brodowsky Erfahrener Benutzer
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    Danke für den Hinweis.
    Neu eingegeben habe ich schon, leider ohne Erfolg und ich möchte nur ungern eine Datei aus 2020 nutzen.
     
  3. christinaR
    christinaR Erfahrener Benutzer
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    Huhu,

    nach meinem Kenntnisstand wird von GAMBIO nur bei dem erstmaligen Anlegen des Kundenkontos geprüft, ob die USt.-Id.-Nr. gültig ist. Dann nie wieder. Wenn der Kunde dann wieder bestellt, aber die USt.-Id.-Nr. inzwischen ungültig geworden ist (und das kommt häufiger vor), wird eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung generiert, obwohl die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sind. Wenn dann eine Betriebsprüfung beim Shopbetreiber durchgeführt wird, hat man den Schaden und muss die Umsatzsteuer zahlen. Ob man diese vom Kunden wiederbekommt, ist fraglich. Zumindest hat man Arbeitsaufwand. Wir hatten einen finnischen Stammkunden und da ging es um 5.000,00 €. Seit dem nutzen wir das Xycons-Modul

    BZSt-Prüfverfahren für EU-Steuer-IDs (B2B)
    https://www.xycons.de/modulerweiterungen/bzst-verfahren.html

    Hier wird bei jeder Bestellung nicht nur die einfache Prüfung, also ob die angegebene USt.-Id.-Nr. gültig ist, sondern auch die qualifizierte Prüfung, also ob die USt.-Id.-Nr. auch zu dem Kunden gehört, der diese angegeben hat.

    Nur ein Tip.

    Beste Grüße

    Gerd
     
  4. Jan Brodowsky
    Jan Brodowsky Erfahrener Benutzer
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    Vielleicht bringt auch das etwas Licht ins dunkle:
    Prüfe ich die besagte UID Nummer auf der Seite der EU ist sie korrekt, prüfe ich die Nummer auf der Seite des Bundesamt ist sie nicht korrekt.
    Da wir mit dem Kunden bereits seit vielen Jahren zusammen arbeiten und seine UID mehrfach geprüft wurde bei Monats/Quartals/Jahresabschlüssen, wird sie korrekt sein.
     
  5. Christian Mueller
    Christian Mueller Beta-Held
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    Ich habe mir das Modul mal genauer angeschaut. Da ist für mich nicht ersichtlich, daß die Prüfung bei jeder Bestellung erfolgt sondern vom Shopbetreiber bei der Rechnungserstellung vorgenommen werden kann. Das setzt für mich zu spät ein.

    Die Logik, die bei der Kontoerstellung ausgeführt wird, sollte bei jeder BESTELLUNG greifen. Wenn die UStID nicht positiv geprüft wird, dann muss auch die Kundengruppe zurückgesetzt werden und der Kunde im Checkout informiert werden, daß die UStID-Prüfung fehlgeschlagen ist. Sonst kann der Kunde umsatzsteuerfrei bestellen und wird dann auch so zahlen und man muss das ganze dann hinterher wieder stornieren etc.