Bestellung löschen nicht mehr möglich

Thema wurde von Thomas Reichert, 29. April 2019 erstellt.

  1. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    #21 Anonymous, 25. Juni 2019
    Zuletzt bearbeitet: 25. Juni 2019
    Ist ja witzig. Ich hatte erst kürzlich ein Gespräch mit der hiesigen Finanzbehörde, denen es vollkommen egal ist was ich in Gambio lösche, so lange die Daten der FiBu konsistent sind, die ich an das FA übermittle. Auch im Falle einer Buchprüfung wird der Prüfer die Gambiodaten nicht sehen wollen.

    Ja, für mich verständlich und ich hätte das auch gerne, aus ästhetischen Grunden.
    Ausserdem ist "Ich will aber. Weil! So!" ein absolut valides Argument. Ganz besonders weil es das einzige ist, gegen das es kein legitimes Gegenargument gibt (ausser vielleicht in der Mathematik oder der NW).
     
  2. Dennis (MotivMonster.de)

    Dennis (MotivMonster.de) G-WARD 2013/14/15/16

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    Was wieder auf die Prüfer und das FA ankommt.
    Muss man nur mal bei differenzbesteuerung vom Versand usw. nachlesen. Das eine FA macht stress wenn nicht anteilig Versand die MwSt. ausrechnest und dem anderen is es völlig egal.
    Bei den meisten wird eh nur mal in die Belege geschaut und wer nen Stb. die Buchhaltung machen lässt sieht meist nie die POrüfer weil die beim Stb. im Büro prüfen. - ABER sie könnten wenn sie wollten und wenns dann nicht stimmt bist dran. Is wie nachts die Rote Ampel. Weit und breit keiner, fährst drüber oder wartest?
    Und falls jemand alles nur im Shop erstellt und Steuer nur mittels einfachen Tabellen macht da wird dann vielleicht doch mal geschaut. oder wenn der verdacht vom Schwarzgeld eh da ist. Dann schaut man mal nach verschwundenen Bestellungen die vielleicht schwarz gemacht wurden.
    Alles immer auslegungssache und Sache vom Prüfer und Prüfungsgrund (Routine, oder Verdacht).
    Genauso wie das Gegenargument.
     
  3. Wilken (Gambio)

    Wilken (Gambio) Erfahrener Benutzer

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    Es gibt Orte ausserhalb des Büros, da habe ich genau nix zu sagen, und da lasse ich das auch als völlig legitimes Argument mich zu lenken durchgehen. Im Büro... ;)
     
  4. barbara

    barbara G-WARD 2014-2020

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    Ich hab mal bei meinem FA nachgefragt, wie und wo man das ins Steuerformular einträgt.
    Die Dame am Telefon wusste nicht mal was das ist. Und man bekommt (zumindest hier) ohnehin nur noch die pauschale Antwort "wenden Sie sich mit Fragen an Ihren Steuerberater"
    Die sind echt so was von Hilfsbereit....
     
  5. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    Aber für die (Steuer-)lügner gibt es doch den Lügendetektor ...

     
  6. pema

    pema Erfahrener Benutzer

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    Ich sehe beide Punkte genau so. Bei unserer letzten Prüfung (wir sind in Schwaben ansässig, da will das FA alles ganz genau wissen :D) war das System Gambio völlig irrelevant. Wir haben sogar noch nachgefragt.

    Bisher reden wir über die Vor- und Nachteile. Mich würde jetzt aber mal interessieren, welche Überlegung es seitens Gambio gab die Löschfunktion zu entfernen? Welche Gedanken haben die Entwicklung dazu bewegt zu sagen, ab Version 3.12 fliegt die Funktion raus und wir überlassen den Nutzern nicht die freie Hand zu entscheiden wie sie was organisieren?
    Welchen Nachteil oder Risiko bringt das für Gambio mit sich?
    Die Aussage "Ich will aber. Weil! So!" schwingt für mich da irgendwie mit.
     
  7. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    Wieso kann ich eine Bestellung die "Nicht bestätigt" ist - also für die noch nicht mal eine Bestellbestätigung generiert wurde -geschweige den eine Rechnung erstellt, nicht löschen?

    Das kann mir doch keiner erzählen das es da im Tacka-Tucka Land ein Gesetz gibt welches sowas verbietet....

    Leider kommt es vor allem bei TWINT seltsamerweise sehr oft vor das 3-6x die selbe Bestellung ins System kommt. 4 davon ungültig - eine Zahlung kam durch. Das müllt mir schön regelmässig die Bestellansicht zu :(
     

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  8. Dennis (MotivMonster.de)

    Dennis (MotivMonster.de) G-WARD 2013/14/15/16

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    Weil de Gesetz sagt, das Geschäftsvorfälle egal wo sie anfallen nicht gelöscht werden dürfen und nachvollziehbar bleiben müssen.
    Da Gambio Geschäftsvorfälle erstellt (und die Funktion manchmal unerwartete Folgeprobleme hatte) flog sie raus. godb und co. lassen grüßen.
     
  9. Dennis (MotivMonster.de)

    Dennis (MotivMonster.de) G-WARD 2013/14/15/16

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    nicht bestätigt, bedeutet nur nicht bezahlt. Die Bestellung ansich wurde aber getätigt oder?
    Folglich ist es eine legitime Bestellung. Der Kunde hat seinen Willen erklärt, nur die Bezahlung ging schief. Daher könntest du auch dem Kunden einfach ne Zahlungsaufforderung schicken. Wenn er 5 mal Bestellt und nur eine ging durch, wiederrufst du im Kundeninteresse die anderen 4 durch dein Storno. Normal müsste das der Kunde machen, da er ja 4 Bestellungen abgeschickt hatte die er nciht bezahlt hat. Du erahnst also im Grunde nur das er das alles nur 1x bestellen wollte - rechtlich könntest aber 4 Zahlungsaufforderungen schicken :)
     
  10. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    Nein, das glaube ich nicht.
    TWINT verursacht diese Fehler, nicht der Kunde - der kann da in meinen Augen nix für.
    Habe schon alles mit TWINT erlebt was es gibt.
    Da werden gerne auch mal Bestellung als "Nicht bestätigt" deklariert, obwohl das Geld angekommen ist.

    In diesem aktuellen Fall kam das Geld auch 1x an - trotzdem waren ALLE 5x Bestellungen zunächst als "Nicht bestätigt" im Shop. Der Kunde hat also nichtmal die Bestellbestätigung Mails erhalten.
     
  11. Wilken (Gambio)

    Wilken (Gambio) Erfahrener Benutzer

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    Konkrete Gespräche mit der Finanzverwaltung und die Ergebnisse anwaltlicher Beratung dazu.

    Das machen wir nicht so oft, das wäre dann aber auch so, weil wir auch dann irgendwie zu so einer Auffassung gekommen wären. Wir sind nicht völlig undemokratisch, aber trotzdem in jedem Fall die Hausherren. Das nötige tun damit alles läuft gehört bei uns zum Produktversprechen, wir überlegen uns darum was man dafür tun muss und ziehen das durch. Das erwartet auch am Ende jeder von uns.
     
  12. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    Das kommt aber doch auch immer darauf an, welches Szenario man zu Grunde legt.
    Wenn ich den Shop als Nebengewerbe betreibe oder nur minimalen Umsatz mache und die Daten die ich dem FA vorlege lediglich aus Gambiodaten und Kontoauszügen bestehen, dann kann ich das nachvollziehen.
    Lösche ich einfach mal ein paar Bestellungen aus der DB und buche die entsprechenden Geldeingänge als Privateinlage, dann ist mir klar das dass dem FA nicht gefällt, da hat es Sinn das Löschen zu verhindern.

    Bei vielen anderen (und auch bei mir) hängt eine WaWi und FiBu hintendran, in denen jede Bestellung, jede Rechnung, jeder Geldein- und Ausgang verbucht wird. Wenn ich einen Geldeingang von 5 € habe, dann will das FA die entsprechende Ausgangsrechnung sehen und die kommt eben bei mir nicht aus Gambio.
    Ich kann sämtlichen Dokumantationspflichten den Steuerbehörden gegenüber nachkommen ohne den Namen "Gambio" überhaupt erwähnen zu müssen. Und würde wirklich gerne in der DB löschen können was ich will.

    Beides zusammen geht aber nicht. Also hat man sich für den Weg des geringsten anzunehmenden Problems entschieden und das Löschen unterbunden. Im Zweifel ist das Rumgemoser von ein paar Löschjunkies weniger bedrohlich als eine Klage wegen "Beihilfe zur Steuerhinterziehung".
    Aus Gambiosicht kann ich das nachvollziehen. Ärgern tut es mich trotzdem.
     
  13. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer
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    Nur, um das auch noch mal in die Waagschale zu werfen: Bestellungen zu löschen, die bei ihrer Entstehung irgendeine Verbindung zu externen Diensten (v.a. Zahlungsdienstleister) hergestellt haben, war immer schon richtig doof.
     
  14. Dennis (MotivMonster.de)

    Dennis (MotivMonster.de) G-WARD 2013/14/15/16

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    Was ein Grund wäre das rauszuwerfen oder denen zusammen mit anderen Nutzern der Funktionen mal auf die Füße zu steigen.
    Grundsätzlich hat Kunde aber genau das gemacht was damals bei PP Problemen und so so oft im Shop vorkam. Halbfertige Bestellungen die beim bezahlen abgebrochen wurden und die Bestände usw. durcheinander brachten.

    Wenn es aber importiert / angelegt wurde, war ja ein Vorfall da. Ist im Grunde ein Geschäftlkicher Vorgang, auch wenns Null bringt. Daher dann die Frage, darf man den löschen? Ne Mail mit Druckauftrag brinngt mir am ende auch nix die aufzuheben über 10 Jahre
    Woher kommt die Kundenbestellung fragt dann der Prüfer, und du hast die nicht, oder du importierst einfach mal 10 Bestellungen nicht, löschst die vorm import und lässt das Geld auf anderes Konto laufen. Was dann?
     
  15. Dennis (MotivMonster.de)

    Dennis (MotivMonster.de) G-WARD 2013/14/15/16

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    Es fehlt eine Funktion um nicht mehr relevante Daten (Nach Ablauf der x Jahre, je nach Land evtl.) zu löschen, um die DB aufzuräumen, oder eine Archiv-Funktion mit 2. DB anbindung um die laufende zu entlasten. Das wäre evtl. sinnig, da ja die Hoster heutzutage eh meist ausreichend DB zur Verfügung stellen.
     
  16. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    Es interessiert einen Buchprüfer nicht die Bohne ob eine Bestellung am Telefon, per Mail, Brief, Fax oder persönlich beim Einkaufen reingekommen ist. Der will wissen woher Geld/Ware kommt oder wohin es/sie geht.

    Mit genügend krimineller Energie kann man jedes System austricksen. Es ist je jetzt schon unerträglich wie Millionen ehrlicher Steuerzahler gegängelt und zu schwachsinnigen Dokumentationsplichten genötigt werden, nur weil ein paar Arschlöcher das FA bescheissen.
    Abgesehen davon: Ich hätte wirklich gerne ein Konto von dem das FA nichts weiß. Meines Wissens nach ist man ja jetzt nicht mal mehr auf den Caymans sicher. Wahrscheinlich werde ich ein Konto in Burkina Faso eröffnen und 2-stellige Beträge aus dem Verkauf von Klingelknöpfchen dahin transferieren (abzüglich dem Geld für Koks und Nutten).

    Davon ganz abgesehen:
    So weit ich weiß arbeitest Du mit Orgamax.
    Kann man in Orgamax Rechnungen, Aufträge etc. löschen?
     
  17. Wilken (Gambio)

    Wilken (Gambio) Erfahrener Benutzer

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    Den Case nehmen wir zur Kenntnis, aber sehen keine tiefere Funktion, ausser unbedingtem untechnischem Ordnungswillen. Das reicht nicht die Rechtsrisiken die wir sehen zu entwerten.

    Da gehts dann nicht um eine Fehlfunktion der Bestellspeicherung im Shop, sondern dann hat Twint oder das Modul ne grobe Macke, da ist dann die Baustelle. Die sollte auch jemand lösen.
     
  18. Dennis (MotivMonster.de)

    Dennis (MotivMonster.de) G-WARD 2013/14/15/16

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    Ja kann man mit Warnhinweis, aber wir geben das alles nem STB. der die FA Meldungen macht, also alles prüft und korigiert was ich falsch mache.
    Soweit ich weiß wird das aber intern protokoliert und wenn prüfer diese prüfungssoftare Schnitstelle nutzt wirds ihm angezeigt. Jedenfalls war damals die Tel. Info von deltra so.
    Wir können uns da ja drehen wie wir wollen. Gesetzgeber sagt man hat eine Dokumenten und Geschäftliche Aufbewahrungsfrist. Egal ob der Prüfer deine Papiere sehen will oder nicht. Ich muss trotzdem jeden doofen Brief im Grunde abheften und aufheben, auch wenns kein Geld rein oder raus gibt dazu. Und dann fällt der Shop auch darunter.
    Inwiefern man bei WaWi Anschluss dann Bestellungen löschen kann muss Anwalt und Steuerleute prüfen. Vom Grundsatz her würd ich sagen, ist ein geschäftlicher Ablauf und muss aufbewahrt werden. Selbst beim Storno.
    Aber Wilken sagte ja zu das er das prüfen lässt. Ob das dann erlaubt wäre.

    Ich find es sinniger wenns ne Archiv Funktion gäbe mit 2. DB oder 2. Tabellen-Satz, so wie in Orgamax ja auch archiviert wird damit die Haupt DB schneller bleibt.
     
  19. Anonymous

    Anonymous G-WARD 2015/2016

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    nur mal so: In Orgamax kann ich jeden Auftrag, RG etc. löschen wie ich will.

    Machen die sich damit strafbar? Kann ich mir nicht vorstellen ...........
     
  20. Dennis (MotivMonster.de)

    Dennis (MotivMonster.de) G-WARD 2013/14/15/16

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    Strafbar oder nicht. das löschen wird protokoliert.
    Hier, bekommst einen Hinweis beim Löschen.
    Und die Software protokoliert was du geändert hast und was gelöscht wurde !
    Nach dem Löschen mal unter "Finanzen" Änderungsprotokoll exportieren wählen, dann kommt das alles raus, samt Artikeln, Kundennamen, Änderungen usw. alles wiederherstellbar !!!!

    Du löschst zwar, aber der prüfer sieht das du gelöscht hast wenn er seine Software andockt und das ausliest !
    Es ist also Nachvollziehbar !!! Und das ist das was zählt !
     

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