Dreamrobot Vertrag

Thema wurde von Totti-Amun, 7. August 2024 erstellt.

  1. Mac
    Mac Mitglied
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    Also ... jetzt mal ganz normal ...

    Wer als Unternehmer; Geschäftsführer, Shopbetreiber usw. dennoch da draufklickt ist dafür selbst verantwortlich.
    Klickt Ihr bei eingehenden Phishing E-Mails auch sofort auf jeden Link?

    Was soll das ?

    Wenn eine Person, ein Mitarbeiter oder ein Auszubildender auf unsere info@xxxxx.de klickt
    kommt dadurch ein Vertrag zustande?

    Und, wenn wir dann einen Vertrag sofort widerrufen und der Dreambot darauf nicht reagiert:

    Ist das noch ein normales B2B-Geschäftsverhältnis?

    Was ist das für eine Geschäftidee ?
    Ein Geschäftspartner "gambio.de" sendet mir eine Email mit einem Angebot

    Wenn man darauf klickt, werden Daten vom Geschäftspartner an eine neue Firma übertragen.
    Ohne unser Einverständnis
    und dann Erfolgt ein sofortiger Vertragsabschluss...

    Und wir wollen das nicht ...
    Was macht das für einen Sinn, wenn ich das Produkt widerufe und keine Antwort vom Unternehmen bekomme.

    Das wäre ja so ... als wenn mir die Volksbank ein Mailing sendet für eine Angebot für einen Kredit.
    Ich klicke auf diesen LINK und ich muss dann bei den Vertrag [x} zustimmen ...
    ... was hier nicht möglich war ....

    KLICK = VERTRAG


    Ich muss mich echt Fragen ob das diese Verträge ala von 90er Busfahrten Vertäge sind ...
    wo man Kopfkissen und Messerset verkauft hat sind ...

    Und alles wegen 12 Euro ?
    dann bin ich echt gespannt, was da die Gerichte und der Verbraucherschutz sagt...
     
  2. mmatecki
    mmatecki Erfahrener Benutzer
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    Es ist eigentlich zu dem Thema alles gesagt/ geschrieben worden!;)
     
  3. Dennis (MotivMonster.de)
    Dennis (MotivMonster.de) G-WARD 2013/14/15/16
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    Kann ich nix zu sagen, und hab ich auch moniert. Also überflüssig nochmal darüber zu schreiben. - Andererseits, warum sollten sie? Ihr regt euch auf über einen Fehler den IHR begangen habt. OK, man hätte es Kundenfreundlicher gestalten und Formulieren können und ggf. nochmal ne Vorschaltseite machen oder einen 2. Button mit Infoseite aufrufen. ABER es war alles da was musste. Ihr diskutiert doch auch nicht mit euren Kunden wenn die bestellen Wiederrufsfrist abgelaufen und die dann blöde kommen und Geld zurück wollen, oder? Ausser die schreiben freundlich warum sie erst jetzt wiederrufen wollten. Dann überlegst ob Kulanz machst.

    Und genau das ist das kinidische extrem jammern und typische Drohen von neg. Bewertungen weil man selbst nicht zu seinem Bockmist steht. Gesteh dir ein dass du einen Fehler gemacht hast, dann haben wir ne Sachliche Grundlage auf der wir reden können. Solange du denkst die anderen sind schuld bist du der Forentroll der jammert.
    Das stimmt doch nicht, es stand ganz glar da. JETZT LOSLEGEN und was es kostet. SOll ein Blink Blink und Warnton kommen wie für dumme Verbraucher die nicht wissen was sie tun?
    UND es gibt kein Wiederrufen im B2B - Das höchstens kulanz sache. aber wärst du kullant wenn du nicht musst und dann noch jemand unterstellt du hättest ihn abgezogen oder betrogen?
    Ja dem hatte ich auch zugestimmt, das ist mies gelaufen und hab auch geschrieben dazu. Deswegen machst jetzt so ein Faß auf? Vom eingestehen deines Fehlers ist das auch noch weit weg. Nur andere haben Fehler gemacht.
    Ja
    Falsch. Ersten Innerhalb des Konzerns und 2. Stand es in dem Angebot das du mit Klick damit einverstanden bist.
    Weil du keinen Wiederruf hast - Raff es doch endlich mal ! Bist ja schlimmer wie dinkeldörte (@Achim Marmorless - Das ist was ich meinte mit kleinkind statt Unternehmen getue)
    DU bist kein Verbraucher - Wie oft noch? Du bist ein Firmenkunde ! Du hast ein Angebot bekommen und es akzeptiert - Ende der Geschichte.
    Solange du als weiter denkst du hättest die selben Rechte wie ein Customer Endkunde - Wirst du nie verstehen was du falsch machst !


    Und ja ich darf im Forum meine Meinung sagen, denke das hab ich mir in den vielen Jahren verdient :) Auch wenn ich sehr direkt, Klugscheisserich und arogant rüberkomme (was ich eigentlich so nicht bin, aber beim schreiben irgendwie immer so rüberkomme, sry. ist nie pers. gemeint).
    GENAU SO FUNKTIONIERT DAS :)
     
  4. Anonymous
    Anonymous Erfahrener Benutzer
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    Findet ihr nicht, dass es langsam reicht?
    Man muss sich gegenseitig nicht so angehen.

    Die die auf den Link geklickt haben, erwarten eine Reaktion seitens DR und Gambio. Das ist ihr gutes Recht.
    Fertig. Und nur darum sollte es hier gehen.
     
  5. Anonymous
    Anonymous G-WARD 2015/2016
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    bekommt ihr eigentlich auch immer noch Mails von denen mit Link zu Rechnungen?
     
  6. Stefan80
    Stefan80 Aktives Mitglied
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    ja, ich bekomme die auch immer noch,

    Wir haben schon zig versuche den Dreamrobot Support telefonisch oder per Mail zu erreichen ohne Erfolg.
    Es wird ein Ticket angelegt aber niemand reagiert.

    Selbst wenn ich den Betrag überweisen möchte, kann ich das ja nicht, da ich nichtmal den Betrag kenne, da man ja die Rechnung nur mit Account öffnen kann und da auch die Bankdaten hinterlegt sind, da wir gar keinen Account besitzen, funktioniert das ja nicht.
    auch darauf reagiert der Support nicht.

    Alles sehr sehr dubios,
    Die versprochene Antwort von Gambio steht ja auch noch aus..
     
  7. Anonymous
    Anonymous G-WARD 2015/2016
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    ja, alles sehr seltsam. Ich ignoriere die Mails. Und wenn dann mal was kommen sollte, werde ich dagegen angehen.
    Schönes WE.
     
  8. MWVAT
    MWVAT Erfahrener Benutzer
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    #108 MWVAT, 8. März 2025
    Zuletzt bearbeitet: 8. März 2025
    Also der versprochene Gutschein für zB. Amazon fehlt mir auch noch, den sollte man eigentlich nach dem ersten bezahlten Monat (1 Euro) erhalten. Ich klage das dann einfach ein würde ich sagen - so extrem seriös wie es Dreamrobot auch macht.
     
  9. thomasgussmack
    thomasgussmack Mitglied
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    Ich versuche auch schon seit ewigkeiten Kontakt aufzunehmen. Es bleibt alles unbeantwortet. Von Seiten Dreamrobot und Gambio.
     
  10. TobiasBerben
    TobiasBerben Erfahrener Benutzer
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    Frage an ChatGTP: "Ist 'jetzt loslegen' als Button in einem Onlineshop für einen Vertragsabschluss seriös?"

    Antwort: "Der Button-Text 'jetzt loslegen' in einem Onlineshop für einen Vertragsabschluss kann als weniger seriös wahrgenommen werden, weil er eher informell und motivierend klingt. In Deutschland gibt es zudem rechtliche Anforderungen an die Beschriftung von Buttons bei kostenpflichtigen Verträgen (gemäß § 312j Abs. 3 BGB). Die Beschriftung muss klar und unmissverständlich auf die Kostenpflicht hinweisen.
    Empfohlene Alternativen, die seriöser wirken und rechtlich sicherer sind:
    • "Jetzt kaufen"
    • "Zahlungspflichtig bestellen" (rechtlich besonders sicher)
    • "Kostenpflichtig abonnieren" (bei Abos)
    • "Kostenpflichtig buchen" (bei Dienstleistungen)
    Diese Formulierungen sind präziser und vermitteln klar, dass mit dem Klick Kosten verbunden sind. 'Jetzt loslegen' könnte hingegen missverständlich sein und als Einladung verstanden werden, ohne dass unmittelbar Kosten entstehen."

    Gambio sollte sich, wenn sie "Jetzt loslegen" als angemessen und hinreichend ersachten, aus dem seriösen ONline-Shop-Geschäft zurückziehen - wenn sie nicht ohnehin schon dabei sind.
     
  11. Anonymous
    Anonymous Erfahrener Benutzer
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    Nun, die Chat-Antworten betreffen nur Privatkunden. Im Business-Verkehr könnte der Button heissen wie der will.
     
  12. MWVAT
    MWVAT Erfahrener Benutzer
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    So einfach ist das aber nicht - ich zitiere auf die Frage, ob diese Art des Vertragabschlusses legal ist bzw. was dort stehen müsste:

    Die Formulierung "JETZT LOSLEGEN" als Button für einen Vertragsabschluss über 12 Monate ist rechtlich problematisch, da sie nicht eindeutig darauf hinweist, dass mit dem Klick ein kostenpflichtiger Vertrag eingegangen wird.

    Rechtliche Einordnung (B2B)
    Grundsätzlich gelten im B2B-Bereich weniger strenge Vorschriften als im B2C-Bereich (z. B. die Button-Lösung nach § 312j BGB). Dennoch sind Transparenz und Klarheit auch im Geschäftsverkehr erforderlich, um eine wirksame Vertragsbindung sicherzustellen.

    Probleme mit der aktuellen Gestaltung:
    1. Button-Beschriftung ("JETZT LOSLEGEN") ist nicht eindeutig
      • Nutzer könnten annehmen, dass sie nur eine Testversion starten oder eine unverbindliche Anmeldung vornehmen.
      • Eine klare Bezeichnung wie "Jetzt kostenpflichtig buchen" wäre transparenter.
    2. Fehlender eindeutiger Hinweis direkt beim Button
      • Der Vertrag wird in der E-Mail zwar erklärt, aber beim Klick auf den Button sollte unmissverständlich klar sein, dass ein kostenpflichtiger 12-Monats-Vertrag abgeschlossen wird.
      • Ein Zusatz direkt in der Nähe des Buttons wäre sinnvoll:
        • "Mit Klick auf 'Jetzt loslegen' schließt ihr einen 12-monatigen Vertrag für 1€/Monat ab."
    3. Mögliche Irreführung durch die Gutschein-Aktion
      • Das Angebot mit dem 100€-Gutschein könnte als Anreiz zur schnellen Entscheidung dienen, wodurch Nutzer übersehen könnten, dass sie sich vertraglich binden.
      • Hier könnte es zu einer Anfechtung wegen Irrtums oder arglistiger Täuschung (§ 123 BGB, § 119 BGB) kommen, falls jemand behauptet, er habe den kostenpflichtigen Vertrag nicht bewusst abgeschlossen.
    Fazit: Ist es legal?
    • Es gibt eine Grauzone. Im B2B-Bereich gibt es keine ausdrückliche gesetzliche Pflicht zur Button-Beschriftung, aber die Gestaltung könnte als irreführend angesehen werden, wenn jemand nachweisen kann, dass er nicht klar erkennen konnte, dass er einen kostenpflichtigen Vertrag eingeht.
    • Falls sich ein Kunde getäuscht fühlt, könnte er den Vertrag anfechten oder sich auf eine unzulässige geschäftliche Handlung (§ 5 UWG – Irreführung über wesentliche Merkmale des Angebots) berufen.
    • Empfohlene Verbesserung:
      • Die Button-Beschriftung sollte geändert werden in „Jetzt kostenpflichtig starten“ oder „Jetzt buchen – 12 Monate für 1€/Monat“.
      • Ein zusätzlicher Hinweis direkt neben dem Button sollte unmissverständlich auf den Vertragsabschluss hinweisen.
    Praktische Konsequenz
    Wenn jemand klagt oder den Vertrag anfechtet, könnte ein Gericht im Einzelfall entscheiden, ob die Gestaltung irreführend war. Rechtlich wasserdicht ist die aktuelle Umsetzung nicht.


    Und was noch viel schlimmer ist, es wird explizit versprochen:
    Ihr erhaltet nach der ersten Abrechnung einen Wunschgutschein (www.wunschgutschein.de) über 100 Euro. Diesen könnt ihr z. B. für Amazon, Zalando, iTunes und 500 weitere Online-Shops verwenden

    Den Gutschein habe ich aber nie erhalten - laut ChatGPT:
    Das klingt nach irreführender Werbung und möglicher Nichterfüllung vertraglicher Pflichten. Hier sind die möglichen rechtlichen Schritte:

    1. Irreführende Werbung (§ 5 UWG) – Unlauterer Wettbewerb
    Falls der 100€-Gutschein versprochen, aber nicht ausgestellt wurde, könnte es sich um eine irreführende geschäftliche Handlung nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) handeln.

    • Wichtige Fragen:
      • Stand irgendwo im Kleingedruckten eine Einschränkung für den Gutschein?
      • Wurde die Bedingung (12 Monate Vertrag) erfüllt?
      • Gibt es andere Betroffene?
    Falls ja, wäre das eine Täuschung von Geschäftskunden und könnte bei der zuständigen Wettbewerbszentrale oder der Verbraucherzentrale (auch wenn B2B) gemeldet werden.

    2. Vertragsverletzung – Nichterfüllung der Leistung
    • Der Vertragspartner hat sich verpflichtet, nach der ersten Abrechnung einen Gutschein auszustellen.
    • Da das nicht passiert ist, liegt eine Pflichtverletzung vor (§ 280 BGB).
    • Falls der Vertragspartner nicht erreichbar ist, könnte es sich auch um eine vorsätzliche Täuschung (arglistige Täuschung, § 123 BGB) handeln.