Emailadresse an Paketdienst übermitteln?

Thema wurde von saschadd, 2. Dezember 2015 erstellt.

  1. saschadd

    saschadd Erfahrener Benutzer

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    Hallo,

    wir haben aktuell ein Schreiben bekommen, dass wir ab Januar gewisse Preise nur noch bekommen, wenn wir die Emailadresse des Kunden mit angeben.
    Ich versteh zwar den Hintergrund, Serviceverbesserung durch automatische Benachrichtigung direkt vom Paketdienst, was mir aber auf Anhieb in den Sinn kommt sind datenschutzrechtliche Belange.

    Ich find das als Kunde, wenn ich selber irgendwo bestelle toll, wenn ich Infos bekomme wann mein Paket zugestellt wird oder bei wem es hinterlegt wurde.
    Aber es finden möglicherweise nicht alle Kunden toll, wenn ihre Emailadresse weitergegeben wird.

    Hat das jemand schon in Benutzung?
    Wie ist die Erfahrung damit?
    Wie habt ihr euch rechtlich abgesichert? Hinweis in den AGBs oder ein Häkchen im Bestellvorgang?

    Letzte, aber nicht ganz triviale Frage, ist es rechtlich sauber, gewisse Konditionen an die Herausgabe von bestimmten Kundendaten zu knüpfen?
     
  2. barbara

    barbara G-WARD 2014-2020

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    Hallo Sascha,

    wenn ich mich nicht irre, muss man das Einverständnis des Kunden dafür haben.
    Da solltest Du einmal bei Deinem Anwalt nachfragen.
     
  3. Heinz aus Monheim

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    da kommt die Vermutung auf, dass man Kunden abgewinnen will !!
     
  4. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    #4 Anonymous, 3. Dezember 2015
    Zuletzt bearbeitet: 3. Dezember 2015
    Nein nicht ganz....

    Es geht darum das Tools wie Intraship, EasyLog die Email Adresse brauchen um automatisiert deren die Paket Tracking Nummer zu schicken.
    DPD und Hermes haben sowas auch.

    Ein Passus in den AGB und Datenschutz mit dem Hinweis:

    Weitergabe personenbezogener Daten

    Die von uns erhobenen personenbezogenen Daten werden im Rahmen der Vertragsabwicklung an das mit der Lieferung beauftragte Transportunternehmen weitergegeben, soweit dies zur Lieferung der Ware erforderlich ist.

    Allein schon beim Eintrage der Adress Daten bei den jeweiligen
    Transportunternehmen werden Kundendaten weitergegeben.

    Ne Email Adresse ist doch heute wie ein Briefkasten.
    Man(n) hat eine Email für den ganzen Schund und eine rein Private.

    Irgendwo hatte ich mal gelesen das es dafür eigentlich eine gesonderte Abfrage geben soll/muss.
    Aber es soll ausreichen wenn ein Passus in den AGB hinterlegt ist, die der Kunde ja sowieso einwilligen muss.

    PS:
    Viel schlimmer ist die Geschichte mit der Telefonnummer auf dem Paketschein aufkleber.
    Da kann echt jeder popel in der Kette diese Nummer abgreifen.




    Aber das man jetzt das schon so fordert über einen besseren Preis find ich auch grenzwertig !
    Vielleicht übern wechsel nach denken.
     
  5. Dennis (MotivMonster.de)

    Dennis (MotivMonster.de) G-WARD 2013/14/15/16

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    Ja Adresse und E-Mail Adresse sind getrennt behandelt von den Datendoofschützern. Als ob die Versandunternehmen die nciht eh schon kennen würden. Man bestellt ja öfter und wenn einer mal was weitergegeben hat wissen die es wenn die wollen eh.
    *bertriebener Schwachsinn das alles
     
  6. saschadd

    saschadd Erfahrener Benutzer

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    Das mit dem Kunden abgewinnen kam mir auch mal in den Sinn, ist aber an der Stelle eigentlich Quatsch, glaube ich.
    Inwiefern sollte ein Versanddienstleister Kunden eines Einzelhändlers abwerben, bzw. was soll er den Kunden bieten.
    Also das ist glaub ich nicht bedenklich.

    Ich finde die Idee dahinter wie gesagt persönlich nicht schlecht, möchte aber natürlich rechtlich auf der sicheren Seite sein.
    Wir sind erstmal mit dem Dienstleister in Kontakt getreten, dass wir die Bindung der Preise an die Herausgabe der Emailadressen etwas eigenartig finden.
    Mal sehen was dabei rauskommt.
     
  7. Spritonline

    Spritonline Erfahrener Benutzer

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    Hallo!

    Ich bin da auch gerade bei DPD von betroffen.
    Aber es reicht nicht aus die Weitergabe der Kunden Mailadresse an das Transportunternehmen in den AGBs oder Datenschutzerklärung einzufügen.

    It Kanzlei Recht schreibt das dazu:

    Hinweis
    Änderung im Rahmen des Shop-Bestellvorgangs:

    Sie dürfen die vom Kunden erhobene E-Mail-Adresse bzw. Telefonnummer nur dann an einen Dritten (hier DPD) weitergeben, wenn Sie die ausdrückliche Einwilligung des betroffenen Kunden in die Weitergabe seiner E-Mail-Adresse eingeholt haben!
    Diese Einwilligung des Kunden kann durch einen entsprechenden Erklärungstext bewerkstelligt werden, den der Kunde im Verlauf des Bestellprozesses in Ihrem Online-Shop durch Setzen eines Häkchens mittels Opt-In Checkbox ausdrücklich bestätigt.
    - Bitte fügen Sie daher im Bestellvorgang folgenden Einwilligungstext (inkl. Check-Box) ein:
    „ Ich bin damit einverstanden, dass meine E-Mail-Adresse sowie meine Telefonnummer an DPD (DPD Dynamic Parcel Distribution GmbH & Co. KG, Wailandtstraße 1, 63741 Aschaffenburg) weitergegeben wird, damit DPD vor der Zustellung der Ware zum Zwecke der Abstimmung eines Liefertermins per E-Mail oder Telefon Kontakt mit mir aufnehmen kann. Meine diesbezüglich erteilte Einwilligung kann ich jederzeit widerrufen, kontaktieren Sie uns hierzu unter den im Impressum enthaltenen Kontaktdaten.“
    Bitte beachten Sie, dass die Check-Box nicht vorangecheckt sein darf! Grund: Der Kunde muss seine Einwilligung in die Weitergabe seiner E-Mail-Adresse freiwillig und selbstständig erteilen!


    Gruß Jörg