Entsorgungspauschale nach ElektoG auf bestimmte Artikel

Thema wurde von Anonymous, 22. Juli 2017 erstellt.

  1. anton_gabriel

    anton_gabriel Erfahrener Benutzer

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    Hallo,

    Wenn die Geraete schon irgendwer bei EAR angemeldet hat und dafuer bezahlt, dann geht es nurmehr um die Lagerflaeche etc. Wenn dem nicht so ist dann:

    Gibt es eine Kleinstmengenregelung?
    Sowohl die Registrierungspflicht als auch die Verpflichtung, eine insolvenzsichere Garantie nachzuweisen (für Hersteller von b2c-Geräten und im Falle der Bevollmächtigung nach § 8 ElektroG deren Bevollmächtigte) bzw. eine Glaubhaftmachung abzugeben (für Hersteller von b2b-Geräten und im Falle der Bevollmächtigung nach § 8 ElektroG deren Bevollmächtigte), bestehen nach den Vorgaben des ElektroG unabhängig von der Menge der in Verkehr zu bringenden Elektro- und Elektronikgeräte. Es besteht jedoch die Möglichkeit einer Gebührenermäßigung oder -befreiung bei Vorliegen der individuellen Voraussetzungen.

    Wenn die Geraete auch ins Ausland gesendet werden muss man sich in jedem Land anmelden.

    mfG
    Anton
     
  2. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    Irgendwie weichen wir hier gerade komplett vom Thema ab... aber tuto kompletto!
     
  3. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    Bedenke das das ElektroG auch in anderen EU Ländern gilt. Lieferst Du innerhalb der EU mußt Du die Ländervorschriften beachten. Österreich ist das zb sehr heikel, die Mahnen schnell ab.

    Ähnliches auch mit der Verpackungsverordnung ;-)
     
  4. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    Hallo. Bitte den ersten Beitrag lesen. Wir sind bei einem anderen Thema. Und ich benötige auch keine Tips zur Verpackungsverordnung oder EAR. Ich bin seit einigen Jahren erfolgreicher Händler. Bitte beim Thema bleiben worum es sich dreht.
     
  5. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    Beantrage ne WEEE Nummer und gut ist, darüber zahlste dann deine Entsorgungskostenpauschale.
    Und man muss nichts gesondert ausweisen.

    Richtig erst ab 400m².
    (Link nur für registrierte Nutzer sichtbar.)

    Du must dich auch in den anderen Ländern Anmelden wenn du über DE hinaus verkaufst.
     
  6. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    Sagt mal Leute. Könnt ihr eigentlich richtig lesen worum es geht? Für was soll ich eine WEEE Nummer registrieren, die ich eh besitze und was hat das mit der Positionseinfügung der Entsorgungspauschale zu tun die ich im Warenkorb einpflegen möchte als einzelne Position? Hier gibt jeder zu jedem seinen Senf dazu ohne zu wissen, dass das Thema komplett verfehlt ist. Lest doch mal richtig von Anfang an ab dem ersten Beitrag. Meine Güte.... Manche sollte man wirklich nochmal in die Schule schicken, dass diese lernen, dass man vorne anfängt zu lesen und nicht Hinten.
     
  7. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    Bleib mal ein wenig geschmeidig, sonst wirst Du hier keine Antwerten mehr bekommen!

    Ich habe mich auf Dein ANFANGSTHEME bezogen, Deine Aussage im 1. Post: "....Auf alle anderen Kunden mit Sitz im Ausland, fällt diese Entsorgungspauschale nach ElektroG jedoch nicht an....."

    Ist absolut Falsch! In jedes Land der EU in das Du lieferst mußt Du entsprechende Gebühren entrichten und Dich anmelden gem der EU WEEE Direktive! Erst wenn es aus der EU raus geht, intressiert es Dich nicht. Mir ist es völlig egal ob Du schon mehrere Jahre in Deutschland registriert bist, die WEEE geht EU-Weit. Mehr wollte ich Dir nicht sagen, und mehr werde ich Dir nach Deinem Verhalten hier auch nicht mehr mitteilen.
     
  8. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    Da liegst du leider im Irrtum. Nur wenn es meine eigenen Produkte sind und wenn diese durch den Hersteller noch nicht gemeldet und registriert sind und ich als Importeur und Wiederverkäufer in dem Fall dann als Hersteller für die . Wir reden hier jedoch von Weltkonzernen wie Ergoline und MegaSun. Die Lampen sind durch die Hersteller in jedem Land (weltweit) gemeldet und registriert. Von daher muss ich diese nicht zusätzlich anmelden. Sämtliche Entsorgungsverträge mit Verbänden und Co. laufen über die Hersteller.
     
  9. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    Oha, da liegst Du aber völlig daneben. Lass dir das genau Schriftlich geben von Deinem Lieferanten inkl Übernahme aller Kosten wenn was passiert, ansonsten kann das Böse nach hinten gehen! Hier liegt dann nicht nur ein Verstoß gegen Landesvorschriften vor, sondern Du zählst auch als Importeur und mußt die Produkthaftplficht übernehmen. Du scheinst hier nicht genau im Bilde zu diesem Thema zu sein. Du weißt schon das es 2015 ein Update gab...

    Schau mal zb Österreich: (Link nur für registrierte Nutzer sichtbar.)
     
  10. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    Ich verstehe deine Besorgnis. Danke dafür! Wir haben bei uns in der Branche keine 20 Händler in Deutschland sitzen. Und diese Konzerne sind in unserer Branche die Größten auf dem Markt (Marktführer weltweit). Da diese Konzerne selbst in alle Länder die Händler beliefern sind diese zur Anmeldung verpflichtet. Und zu 100% handhaben die es auch so. Diese beiden zuvor genannten Unternehmen machen jährlich Umsätze in Milliardenhöhe mit Bräunungslampen und Sonnenbänken (Innland und Export). Und in all den Ländern, sind die Lampen auch gemeldet und registriert. Bei anderen Herstellern wäre ich vorsichtig, aber bei diesen Unternehmen mit einer Weltmacht in unserer Branche, so kann man das nennen, ist diese Ungewissheit ausgechlossen. Wir haben ja als Händler eine Liste der Länder, wo wir problemlos hin liefern können. Die Hersteller wollen ja schließlich auch nicht uns als Händler verlieren. Denn den Support bieten nur wir Händler dem Studiobetreiber, nicht der Hersteller.
     
  11. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    Komisch das Du dann in Deutschland registrieren mußt, aber mach mal, ist nicht mein Geld ;-)
     
  12. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    Natürlich muss ich mich in Deutschland für Marken registrieren, die ich importiere. Ich habe nur eine Marke registriert, da dies kein Deutscher Lampenhersteller ist, sondern aus Ungarn kommt. Ich bin somit Importeur und als Hersteller registriert. Hat alles seine Richtigkeit.
     
  13. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    Und wenn Du Sie wieder Ausführst bist Du Exporteur und in dem EU-Land wo Du Sie wieder an Endkunden direkt verkaufst Importeur und Hersteller. Somit Registrierungspflichtig gem der EU Verordnung. Aber wie schon gesagt...mach mal, ist nicht mein Geld ;-) Österreich ist das sehr schnell beim Abmahnen und andere Länder folgen bereits.
     
  14. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    Diese werden nur in DE verkauft und nicht wieder exportiert. :) Warum? Ich zahle gerade mal im Jahr keine 500 EUR bei der EAR für diese eine Marke einschl. Mengenmeldung etc. Gewinn ist genug. :)
     
  15. Christian Mueller

    Christian Mueller Beta-Held

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    Registrieren muss sich doch der erstmalige Inverkehrbringer in der EU. Wenn der Hersteller in der EU sitzt muss man sich dafür doch nicht selbst registrieren.
     
  16. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    @b2b lese Deinen Einganspost.... da fragst Du aber deutlich was anderes und machst andere Angaben, und genau darauf die entsprechenden Antworten: Auch in die anderen EU Länder entfallen die Länderspezifischen Abgaben, zb Österreich, Belgien, Niederlande, Frankreich usw. Wenn Du dahin lieferst an Endkunden, vorher erkundigen! Wird sonst teuer. Wie ich an Deinen ganzen Antworten aber sehe, scheinst Du Dich damit absolut nicht aus zu kennen. Daher gebe ich Dir einen Tip: Entweder nicht in andere EU Länder liefern, oder aber die Länderspezifischen Regeln beachten! Sonst wird es richtig teuer.

    @Christian Mueller: Nein, der Erstinverkehrbringer im entsprechendem Lande der EU!!! Lieferst Du ein Gerät aus Deutschland nach Österreich was Registrierungspflichtig ist an einen Österreichischen Endkunden, mußt Du Dich in Österreich registrieren, Abgaben abführen, Bevollmächtigten vor Ort ernennen, Produkthaftung übernehmen und und und und. Ist ein feiner Unterschied.

    Herzliche Willkommen in der EU .... ;-)
     
  17. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    @Charon: Da hast du Recht. Aber diese eine bestimmte Marke importiere ich nur nach DE und verkaufe diese auch nur in DE. Alle anderen EU weit.

    @Christian Mueller: Du hast es auf den Punkt gebracht. :);)
     
  18. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    Und nein der Punkt von Chrtistian Mueller ist FALSCH.... Oh man...
     
  19. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    Für Euch zum lesen, hier mal für die faulen PUNKT 3 BEACHTEN:


    ZITAT ......
    Hersteller nach dem Elektrogesetz ist jeder, gewerbsmäßig

    1. Geräte unter seinem Markennamen herstellt und erstmals in Deutschland in Verkehr bringt,

    2. Elektro- und Elektronikgeräte anderer Anbieter unter seinem Markennamen in Deutschland weiterverkauft

    3. Geräte erstmals in Deutschland einführt und in Verkehr bringt oder in einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union ausführt und dort unmittelbar an einen Nutzer abgibt.

    ZITAT ENDE.....

    Und weiter geht es:

    ZITAT ...

    Für den Versandhandel nach Österreich gilt daher aktuell schon folgende Rechtslage: Durch die österreichische Novelle zur Elektroaltgeräte-Verordnung (EAG-VO) wurde festgelegt, dass Versandhändler aus dem Ausland, die nach Österreich Elektro- und Elektronikgeräte versenden, dort einen Bevollmächtigten benennen müssen, der deren Pflichten aus der Altgeräte-Entsorgung in Österreich für sie übernimmt. Italien, Niederlande, Dänemark und etliche andere Länder haben die Richtlinie ebenfalls umgesetzt und hierzu bereits entsprechende Regelungen erlassen.

    ZITAT ENDE ....

    Ich wünsche Euch weiterhin viel Glück ;-)
     
  20. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    Die gleiche Aussage wie von Christian und mir die ganze Zeit... :)