Eventuelle rechtliche Risiken der neuen Google-Bildersuche

Thema wurde von barbara, 14. August 2019 erstellt.

  1. barbara

    barbara G-WARD 2014-2020

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    Nö, finde ich gar nciht logisch.
    Es gibt ja nicht nur Google. Wenn Du danach gehst musst Du alle popeligen Sumas kennen und im Auge haben, ob die nicht Deine Daten ohne Grundpreis anzeigen.

    Und in dem Beitrag steht auch, dass der Grundpreis im Artikelnamen nicht ausreichend ist
    Das einzige was da hilft ist die Seite offline stellen - nur verkauft es sich da so schlecht.
     
  2. Dennis (MotivMonster.de)

    Dennis (MotivMonster.de) G-WARD 2013/14/15/16

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    Die gabs für die Leistungsschutzrechte befürworter Verlage auch. Eintrag in Robots.txt das sie nicht auf google News stehen sollen und gut wäre es. ABER wir wissen ja wie es ausgegangen ist.
    Es kann sich keiner leisten auf google zu verzichten. Es ist in Deutschland nun mal der Grundstein da es das meistgenutzte ist für suchen. Ich muss auch keinen Firmennamen an die Tür kleben und keine werbung machen und kann hoffen das ich gefunden werde, durch zufall.
    Die Richter sind hoffentlich heute auch weiter als 2011
    Wenn jemand falsch bei mir abschreibt bin ich nicht dafür haftbar. Sonst verklag ich meine lehrer das ich bessere Noten bekomme wenn ich abgeschrieben hae :)
     
  3. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    Ich finde das auch nicht schön, aber wenn ich mir überlege das ein Richter mit 60+ darüber entscheiden soll, dann wird der sicher den Weg des geringsten Widerstandes gehen. Mir ist auch klar, dass ein Onlineshop ohne Suchmaschinen dicht machen kann. Es sei denn, er hat das Geld, anderwärtig Werbung zu machen. Warten wir doch erstmal das erste Urteil ab, denn bis jetzt sind es nur Spektulationen ;)
     
  4. Anonymous

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    Nicht, dass dazu in irgendeiner AGB oder Nutzungserklärung oder anderen Vereinbarung zur Nutzung der Dienste eine entsprechende Erlaubnis oder Duldung vorhanden ist oder auftaucht, die zB Google das erlaubt ... und der Zustimmende zB Google von der Haftung freistellt, sofern dieser die Dienste von zB Google in Anspruch nimmt.
     
  5. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    Ich glaube, dass Verbände wie z.Bsp. der Händlerbund, immer wieder solche Themen aufgreifen und massiv aufbauschen und pushen müssen damit jedem Onlineshop Angst und Bange wird ...

    ... denn wenn alles Easy Peasy ist, bekommen die keine Mitglieder.
     
  6. Dennis (MotivMonster.de)

    Dennis (MotivMonster.de) G-WARD 2013/14/15/16

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    Dem stimme ich zu. Sah man bei vielen größeren Themen der letzten Jahre. Und dann werden 0815 Ratgeber für 100 EUR verkauft nachdem man die Panik geschürt hatte.
     
  7. IT-Recht Kanzlei

    IT-Recht Kanzlei Mitglied

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  8. Wilken (Gambio)

    Wilken (Gambio) Erfahrener Benutzer

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    Wer ist denn aus eurer Sicht der "jeweilige Anbieter", Google dass den Inhalt unbeauftragt und selbsttätig holt und bei sich auf der Seite in einem Google eigenen Sichtelement darstellt, oder der Händler, dessen Seite unbeauftragt durchsucht und dessen Inhalte in einem Fremddatenbank übernommen werden?

    Was leider nicht zu helfen scheint:
    Den Preis des Artikels holt Google aus in den Seiten integrierten Daten (RichSnippets/Structured Data) der Seiten, also standardisierten, quasi genormtem Datenfeldern, definiert nach schema.org.

    Schema.org beherrscht auch Grundpreisdarstellung, der Shop gibt in aktuellen Versionen Grundpreise nach schema.org in den Metadaten aus, die Google aktuell für die Bildersuche nicht zu greifen scheint.
     
  9. Dennis (MotivMonster.de)

    Dennis (MotivMonster.de) G-WARD 2013/14/15/16

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    Ich finde es nach wie vor Schwachsinnig dort als Händler haftbar zu sein.
    Ich schalte keine aktive Werbung in der Bildersuche sondern dort werden Ergebnisse einer Suche bereitgestellt.
    Vergleiche ich das mal mit der Real Live:
    Ich sage zu einem Bekannten: Suche mir mal Produkt XY.
    Er macht nun aus den versch. Angebots Zeitungen lauter mit der Schere ausgeschnittene Bildchen auf ein Blatt Papier und schreibt den einfachen Preis daneben. - Dann ist der Händler haftbar weil der Bekannte die Grundpreise nciht dabeigeschrieben hatte ?

    Ja, ich könnte Google verbieten meine Bilder darzustellen, aber mal ehrlich, da steht ja sopgar beim Sternchen text das aktuelle Preise usw. auf der Anbieterseite stehen.
    Die Bildersuche ist kein Preisvergleichsportal. Und auch keine aktive Werbeseite.

    Marktplätze, Preisportale usw. wo ich als Händler AKTIV meine Daten und Preise übermittle, UND für Bezahle (z.B. Google Shopping). Okay, gerechtfertigt. Aber bei Snippets und Bildern die kostenlos als Suchauftrag des Suchenden gemacht werden und diverse Daten rund um Das FOTO dargestellt werden, da die Grundpreisangabe zu bemängeln oder gar abzumahnen - das wäre echt das allerletzte und völlig Weltfremder Unsinn.
    Grundpreise sind praktisch, keine Frage. Aber Kunden die aktiv Preise suchen / vergleichen machen das sicher nicht in der Bildersuche. Und ausser Juristen vermisst sicher keiner dort einen Grundpreis.
     
  10. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    Der Lösungsansatz mit dem Grundpreis im Artikelnamen ist ja wohl mehr als schlecht.
    Bei Preisänderungen müsstest du dann jeden Artikel einzeln im Titel abändern, bullshit
     
  11. Dennis (MotivMonster.de)

    Dennis (MotivMonster.de) G-WARD 2013/14/15/16

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    Sprich - aus Händlersicht übergibt man alle Daten die nötig sind.
    Schreibt der mit der suche bauftrage die Grundpreise nicht auf sondern nur den Endpreis.
    Kann der Anbieter der Produkte ja wohl kaum dafür verantwortlich gemacht werden.
    Den der Suchende (Google) hat ja den Grundpreis vergessen, nicht der Anbieter !
    Damit würde man ja für Fehler Dritter haften weil die was vergessen haben.
     
  12. barbara

    barbara G-WARD 2014-2020

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    vor allem sieht das im Shop doch mehr als bescheiden aus - wie gewollt und nciht gekonnt.

    Ich würde eher den Preis aus den Snippets nehmen, dann sollte google den nicht bekommen - oder?
     
  13. Wilken (Gambio)

    Wilken (Gambio) Erfahrener Benutzer

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    ja, aber das macht dir Sachen wie Google Shopping, etc. leicht mal etwas kaputt. Google Shopping finde ich auch vergleichend anders, weil der Händler hier den Listungsauftrag gibt, damit aktiv in der Veröffentlichungskette ist. Bei der Google Bildersuche sehe ich die Welt - naiv wie ich bin - etwas anders.
     
  14. barbara

    barbara G-WARD 2014-2020

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    Das Problem ist, in dem Moment wo man Google die sitemap einreicht bittet man ja quasi um Aufnahme in die Suche.
    Und wenn Google den Grundpreis da alleine nicht so hin bekommt, bleiben ja nicht allzu viele alternativen.

    Möglichkeit 1: Grundpreis neben den Artikelnamen - was machen die, mit Eigenschaften und Abweichungen?
    Schreiben die dann 5 Grundpreise neben den Namen?

    Möglichkeit 2: mal löscht das Snippet für den Preis - O.K. dann geht auch kein Google Shopping und anderes mehr - auch blöd.

    Möglichkeit 3: man fügt das Snippet für den Grundpreis an den Namen an und übergibt das als eins.
    Ist vermutlich eine Herausforderung an die Programmierer und kurzfristig nicht machbar.

    Möglichkeit 4: Sammelklage aller Händler auf Unterlassung der Preisanzeige, solange kein Grundpreis dabei steht.
    (Abmahnung gegen google wegen nicht rechtskonformer Bewerbung unserer Produkte.)
    Gefällt mir am Besten ;)
     
  15. Dennis (MotivMonster.de)

    Dennis (MotivMonster.de) G-WARD 2013/14/15/16

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    Wir stellen alle Infos bereit.
    Nun kommt einer und schreibt nur die Hälfte ab und zeigt es jemand anderem.
    Und dafür soll der Händler haften?

    Dann müsste ja jeder Ladenbesitzer verbieten das jemand sich für jemand anderen Preise aufschribt, oder drauf achten dass er auch immer Grundpreis dazu schreibt. - Das doch völlig am Leben vorbei. Und nur weil es online automatisiert ist, ist die Grundlegende Funktion nicht anders.
    Google Bildersuche SUCHT sich Infos und zeigt sie jemandem. Ohne das ich als Händler einfluss nehmen kann, obwohl ich alle Daten bereitstelle. Es schreibt also jemand falsch bei mir ab und dafür kann man ja wohl nicht haftbar sein.
     
  16. barbara

    barbara G-WARD 2014-2020

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    Sage das den Richtern. :D
    Da gilt keine Logik, sondern das Alter und die Interneterfahrung (wenn überhaupt vorhanden) des Richters.
     
  17. Wilken (Gambio)

    Wilken (Gambio) Erfahrener Benutzer

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    Das geht auch nicht, das ist kein lesbarer Langtext.
     
  18. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    Google Shopping funktioniert auch ohne Preis im Snippet. Hatten wir schon mal ne zeitlang so.
     
  19. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    @Dennis (Print-Weilburg.de)
    Du bist intelligent. Du kannst logisch denken und machst dir Gedanken. Das kann man aber weder von Rechtsprechung, sich mit Abmahnungen die Taschen vollmachenden Abmahnvereinen noch von Richtern erwarten.

    Also so, wie ich es bereits in (Link nur für registrierte Nutzer sichtbar.) vermutet habe.
     
  20. barbara

    barbara G-WARD 2014-2020

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    #40 barbara, 27. August 2019
    Zuletzt bearbeitet: 27. August 2019
    Jetzt habe ich gerade mal einen Suchbegriff bei Google eingegeben und....das richtige Bild, der falsche Titel, Preis und Text :(
    Da wurde das Bild offenbar aus dem Cross-Stelling gezogen.

    Noch einen Artikel gesucht, das selbe .
    Da muss ich mich dann nicht wundern, wenn über die Google-Sucher keiner mehr kommt :(

    Ich kann doch jetzt nciht das Cross-Selling deaktivieren, weil Google zu blöd ist.

    Das geht bitte hier weiter:
    (Link nur für registrierte Nutzer sichtbar.)