Eventuelle rechtliche Risiken der neuen Google-Bildersuche

Thema wurde von barbara, 14. August 2019 erstellt.

  1. Wilken (Gambio)

    Wilken (Gambio) Erfahrener Benutzer

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    So krass ist es nicht.

    Das halte ich nicht für sicher. Wenn du sicher bist, hätte ich gerne den nachlesbaren Bezug.

    Vorsicht, das ist ein anderes Thema.
     
  2. barbara

    barbara G-WARD 2014-2020

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    #42 barbara, 27. August 2019
    Zuletzt bearbeitet: 27. August 2019
    Sorry, ich wollte mir die neue Anzeige nur mal genauer ansehen und bin darüber gestolpert. Ich mache aber besser ein eigenes Thema dazu auf.

    Habe ein neues Thema dazu erstellt:
    (Link nur für registrierte Nutzer sichtbar.)
     
  3. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    Damit meinte ich das hier.
    Und @barbara hat festgestellt:
    Was ja dann eine Vereinbarung wäre. Zur Übernahme und Verarbeitung der Daten.

    Den nachlesbaren Bezug werden Onlinehändler wohl leider bald in in den Händen halten, sollte Google hier nicht nachbessern.
     
  4. Wilken (Gambio)

    Wilken (Gambio) Erfahrener Benutzer

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    Das sehe ich persönlich aus vielen Gründen nicht so, ich kenne auch kein Indiz das besagt, dass die Gerichtsbarkeit das so sehen würden. Kennst du eins? Dann bitte belegen.

    Daraus leite ich ab du hast vermutlich keinen. Dann wäre das simple unangebrachte Schwarzmalerei, mit der ich 0 anfangen kann.
     
  5. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    Gut, dann wurde das in (Link nur für registrierte Nutzer sichtbar.) von der ITRK heute gepostet, weil sie Langeweile und Spaß daran haben, Leute zu verunsichern.
     
  6. Wilken (Gambio)

    Wilken (Gambio) Erfahrener Benutzer

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    Ich weiss nicht ob du den Artikel der ITRK gelesen hast, aber sicher scheint mir da noch realtiv wenig. Ich habe darum auch einfach mal frech Rückfragen gestellt, und hoffe die Kollegen antworten da vielleicht noch.

    Was aber gilt:
    Ich habe immer und grundsätzlich etwas dagegen etwas, was Interpretationsspielräume aufweist, die es zweifelsohne hier gibt, sofort ins Extrem der maximal schlimmsten Richtung für alle zu interpretieren, und das Ergebnis als die Wahrheit und die einzige Wahrheit zu stempeln. So ist es sehr oft nicht, damit ist das kein sinnvolles Verhalten und wird meine empfindliche Gegenwehr hervorrufen. Es macht Sinn am Ball zu bleiben, aber es macht keinen Sinn all deine Händlerkollegen unbegründet zu ängstigen, damit lasse ich niemanden durch.
     
  7. Wilken (Gambio)

    Wilken (Gambio) Erfahrener Benutzer

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    Was übrigens auch ginge:
    https://support.google.com/webmasters/answer/35308?hl=en

    Man könnte also in der Robots.txt den Google Bildercrawler aussperren. Unmittelbares Problem gelöst.

    Das ist aber eine Scheinlösung:
    Dinge wie Seiteninhalte, eine XML-Sitemap, eine Robots Datei dazu, das alles wird auch von anderen Crawlern gelesen. Es gibt nicht nur Google, es gib auch Bing, Yandex und viele andere. Wenn man Google aussperrt könnte trotzdem ein anderer Crawler ohne explizite Beauftragung auf deine Seite kommen, zum Beispiel weil er irgendwo im Web einen Link darauf findet. Der crawled dann deine Seite, macht daraus Ergebnisseiten und die vielleicht wiederum ohne Grundpreise darzustellen. Dagegen kann sich niemand schützen, es ginge nicht. Du würdest relativ sicher nichtmal wissen, dass das existiert. Und nun?
     
  8. IT-Recht Kanzlei

    IT-Recht Kanzlei Mitglied

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    Der Händler.

    Anhand der Rechtsprechung aus der Vergangenheit (z.B. BGH zur Haftung des Amazon-Verkäufers für alleine von Amazon falsch hinterlegte UVP) ist zu befürchten, dass ein Gericht hier zu der Auffassung gelangt, ein Shopbetreiber setze hier (mit dem Betrieb seines Shops als Gefahrenquelle) die Ursache für diese „fehlerhafte“ Werbung, was letztlich zu einer wettbewerbsrechtlichen Verantwortlichkeit des Händlers führen könnte.
     
  9. Wilken (Gambio)

    Wilken (Gambio) Erfahrener Benutzer

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    Hach, ich mag den anwaltlichen Konjunktiv ;)
     
  10. barbara

    barbara G-WARD 2014-2020

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    Es ist meiner Meinung nach ein Unterschied, ob ich Produkte gezielt und aktiv (also selber) auf einer Plattform anbiete, oder ob Google sich meine Daten unvollständig aus meinem Shop holt.
    Ich stelle als Händler meine Daten komplett zur Verfügung.
    Im Gunde erteile ich bestenfalls durch das Einreichen der Sitemap meine Erlaubnis alle notwendigen Daten aus meinem Shop abrufen zu dürfen.
    Man kann dem ja nicht mal wirklich widersprechen, außer wenn man Google gezielt vom Shop aussperrt.

    Wenn das so geht, suche ich mir einen Strohmann, lasse den eine neue SuMa gründen und nur die Hälfte der relevanten Daten anzeigen und dann versende ich anschließend Abmahnungen. ;)
     
  11. Dennis (MotivMonster.de)

    Dennis (MotivMonster.de) G-WARD 2013/14/15/16

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    So isses. Wenn jemand falsch bei mir abschreibt bin ich nicht Schuld.
    bei AMZ oder ebay und Co. sende ich die Daten AKTIV - Mega Unterschied.