Firmenname als Pflichtfeld

Thema wurde von Kai Schoelzke, 22. März 2012 erstellt.

  1. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    Hallo "Horst".

    Mir geht es ja nicht um das Feld als solches, sondern um das Ansinnen, daß man in einem B2B-Shop (woanders machts ja keinen Sinn) das Feld "Firma" als Pflichtfeld definieren will/kann.

    Was regelmäßig zur Folge hat, daß ich in beiden Feldern (Firma und Vor-/Nachname) meinen persönlichen Namen eintragen muss und so sieht dann auch der Versandaufkleber bzw. die Rechnung aus, nämlich mit doppeltem Namen.

    Ich wollt jetzt nicht als Klugscheisser auftreten, sondern weil ich davon ausgegangen bin, daß es dem TE (Threaderöffner) schlichtweg nicht bekannt ist, was die "Firma" ist und ob unter diesem Aspekt (doppelter Namen) sein Ansinnen vielleicht überdenken mag.
     
  2. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    Habe ich auch nicht so verstanden. :)
     
  3. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    Personen, die nicht in der Lage sind zu unterscheiden, ob sie sich in einem B2B Shop als privater oder gewerblicher Besteller anmelden sollen ....

    ICH würde die Freischaltung / Kundengruppenzuordnung eines solchen Kundenkontos - wie jeder meiner Distributoren auch - von der Vorlage einer Gewerbeanmeldung anstatt vom Eintrag in ein Feld abhängig machen.
     
  4. lauxdruck

    lauxdruck Aktives Mitglied

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    #24 lauxdruck, 28. März 2018
    Zuletzt bearbeitet: 28. März 2018
    es ist zwar schon eine ganze Weile her, dass ich meine Ausbildung gemacht habe aber diese Aussage wäre damals falsch gewesen und ist es auch heute (zumindest, wenn es nicht um rechtliche sondern um umgangssprachliche Begriffsbestimmungen geht).

    Die Firma ist der Name unter dem ein Gewerbetreibender sein Gewerbe betreibt (und bekannt ist; nach HGB klagen und verklagt werden kann). Das kann auch (und ist es in ganz vielen Fällen) ein Einzelunternehmer sein. Er muss lediglich seinen Namen in der Firma mitführen. Das einfachste Beispiel, dem wohl fast jeder folgen kann, sind Gastronome. Den "Gasthof zur Linde" kennt jeder. Dass Otto Meier, der Wirt ist wissen die wenigsten. Offiziell ist seine Firma dann "Gasthof zur Linde Inh. Otto Meier" - oder so ähnlich. Juristisch heißt das dann zwar nicht mehr "Firma", sondern "Geschäftsbezeichnung" - aber wer kann denn bitte damit etwas anfangen.

    Außerdem geht es hier ja wohl um zweckdienliche Dinge und nicht um juristische Fallstricke.

    auch keine Rechtsberatung ;-)
     
  5. lauxdruck

    lauxdruck Aktives Mitglied

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    Ich denke, das hängt davon ab, was mit der Abfrage bezweckt wird. Wenn es um die Unterscheidung geht ob Verbraucher gem BGB oder nicht, ist die Frage nach dem Gewerbeschein ziemlich sinnfrei.
    Ganz viele sind unter Umständen keine Verbraucher, haben aber auch keinen Gewerbeschein: Vereine, Arbeitsgemeinschaften, BGB-Gesellschaften, Freiberufler, Landwirte ...
     
  6. Dominik Späte

    Dominik Späte Erfahrener Benutzer

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    Offen gestanden finde ich es ziemlich frustrierend, fast 10 Jahre nach @Kai Schoelzke 's m.E. völlig berechtigtem Einwurf immer noch mit Overloads hantieren zu müssen, nur um den Firmennamen zum Pflichtfeld zu machen.
     
  7. Anonymous

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    @Dominik Späte Wir haben das vor 5 Jahren mit unserer Rechtsberatung besprochen und sind zum Ergebnis gekommen, dass es rechtlich problematisch ist und daher haben wir da in den letzten Jahren keinerlei Änderungen vorgenommen. (Link nur für registrierte Nutzer sichtbar.)
     
  8. Dominik Späte

    Dominik Späte Erfahrener Benutzer

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  9. Christian Mueller

    Christian Mueller Beta-Held

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    Wenn "Klaus Meier" Gewerbetreibender ist und als Klaus Meier bestellt, dann muss er das nicht extra ins Feld Firma schreiben.
    Unsinnig ist, aus dem Ausfüllen des Feldes "Firma" eine gewerbliche Tätigkeit abzuleiten, was ja in einigen Fällen so gemacht wird. Bei mir gibt es nicht wenige, die da reinschreiben: "keine" oder "Privat" oder "Privatmann" oder irgendwelche anderen Dinge, die genau das Gegenteil bedeuten. Oft wird das als Zusatzzeile genutzt, da steht dann "5. Stock rechts" oder "in Garage ablegen".