[Frage] Abmahnung bei nicht bestellbaren Artikelvarianten?

Thema wurde von Anonymous, 5. Februar 2016 erstellt.

  1. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    Ich bearbeite aktuell Artikeleigenschaften. Hier haben wir bei unseren Artikeln bei jedem einzelnen Artikel über 400 Wahlmöglichkeiten (Größe, Farbe, etc.). Nach und nach werden also die Lagerbestände, Lieferzeiten und Artikelbilder für jede einzelne Kombination manuell bearbeitet.

    Wir haben den Shop so eingestellt, dass Artikelkombinationen bei denen kein Lagerbestand vorhanden ist, zwar zur Auswahl angezeigt werden, aber eben nicht bestellt werden können. Im Shop erscheint folgender Hinweis:

    Jetzt meinte ein Kollege, dass dies unter Umständen abmahngefährdet sein könnte.

    Gibt es dafür eine rechtliche Grundlage?
     
  2. Günter M.

    Günter M. Erfahrener Benutzer

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    #2 Günter M., 5. Februar 2016
    Zuletzt bearbeitet: 6. Februar 2016
    Kommt wahrscheinlich auf den Richter an . Stell Dir folgendes vor; ein Kunde will genau diesen Artikel bei Dir kaufen, gut und günstig. Das war also genau der grund seines Besuchs bei dir im Shop. Absoluter Hammerpreis. Er konnte vorher nicht sehen das er nicht mehr verfügbar ist. Erst im Warenkorb und erst dort sieht er es. Ein Mitanbieter der diesen Artikel jetzt auch anbietet aber zu einem höheren Preis könnte dies als Wettbewerbsnachteil ansehen.Anders wäre es wenn Du den Artikel im LAger hast , der Kunde aber mehr als deinen Bestand kaufen will.Er reduziert die Menge und gut ist. Bei Null Bestand würde ich Dir raten diesen auch nicht anzubieten. Ärgert den Kunden und kann ggf. Wettbewerber zur Abmahnung anstiften.Ist ja ähnlich wie mit den Lieferzeiten, wenn man sagt man kann binnen 5 TAgen liefern muss es auch klappen. Dann erst nachzuordern und den Kunden eine längere Lieferzeit zu nennen ist auch Abmahnfähig. Ok, diu lässt es erst gar nicht bis zur Bestellung kommen, frage wäre aber warum du aus Sicht des Mitwerbers es dann machst , das anbieten? Stell Dir einfach die andere Seite vor. Sprech das am besten mit deinem rechtsberater mal durch oder Google intensiver im Netz danach. Alternativ auch justanswer.



    Hier auch mal ein Link der deinem Thema ähnelt:http://www.jurablogs.com/go/aktualitaet-von-angaben-zur-verfuegbarkeit-im-online-shophttp://

    Hallo zusammen
    Es freut mich riesig das so viele auf meine Antwort reagieren.Und es freut mich noch mehr das meine Vermutung ggf. falsch ist. Ich finde es klasse das Torsula seinen Rechtsberater hierzu befragt. Denn das ist eigentlich die einzige Möglichkeit sicherheit zu bekommen. Eine Abmahnung ist teuer und am Ende kann man sich nicht dahinter "verstecken" weil man was in einem Forum gelsen hat. Sorry Torsula falls ich Dich hier mehr verwirrt als geholfen habe.
     
  3. heimtex-direkt

    heimtex-direkt Erfahrener Benutzer

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    mach dir keine Sorgen.
     
  4. Rico

    Rico Erfahrener Benutzer

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    Dann könnte ich dir 1000 Shops nennen, bei denen Artikel zu sehen sind, wo aber eine Auswahl nicht lieferbar ist. Und dazu zähle ich alle Mode-Shops !!! Ergo: Das ist m.E. nicht abmahnfähig !!!
     
  5. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    Denke auch eher nicht, weil:

    "Tatbestand" des Lockpreises ist nicht gegeben:
    Es wird bei den Variationskombinationen ja nicht der günstigste Preis einer möglicherweise ausverkauften Variation angeboten, sondern immer nur der Preis der günstigsten VERFÜGBAREN Variation, d.h. du lockst auf jeden Fall schonmal nicht mit günstigeren Preisen als du geben kannst (im Gegensatz zur Funktionsweise der alten Variationen - da muss man dann immer die billigste ausverkaufte Variation offline setzen und den Produktpreis oder Sonderpreis um den Aufpreis der billigsten Variante erhöhen - uff, was ein Krampf).

    "Tatbestand" der Irreführung ist auch nicht geben:
    Der Kunde hat keinen Anlass dazu, davon ausgehen zu können, dass er die ausverkaufte Variante ausgerechnet bei dir WOHL noch bekommt - Es sei denn, deine Kurzbeschreibung enthält dazu was, z.B. "Jetzt neu bei uns auch in rot!" und rot ist ausverkauft. Dein Angebot macht ja ganz klare Angaben zur Verfügbarkeit und Lieferzeit: Variation ist grau, gar nicht käuflich.

    Nur meine subjektive Einschätzung, keine Rechtsberatung.
     
  6. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    Das würde ja sonst im Umkehrschluss auch heißen, ich darf ein Produkt nur so lange online verkaufen, wie ich noch alle Variationen anbieten kann! Richter sind manchmal seltsam, aber SO seltsam verdreht wohl auch nicht...
     
  7. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    #7 Anonymous, 6. Februar 2016
    Zuletzt bearbeitet: 6. Februar 2016
    #Günter M.

    Warum erst im Warenkorb? Es kommt doch vorher schon die Meldung "Diese Kombination ist nicht möglich" oder halt so ähnlich. Man kann das dann doch gar nicht in den Warenkorb legen. Anders ist es, wenn einer davon noch da ist und man dann sagt man möchte 2. Dann sieht man es erst im Warenkorb.

    Gruß Maja
     
  8. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    Danke für die zahlreichen Beiträge.
    Wir verkaufen sehr exklusive Produkte, bei denen der Kunde zwischen zahlreichen Varianten (pro Artikel ca. 400 Varianten) sein "Wunschprodukt" selbst zusammen stellen kann. Bei den noch nicht von uns bearbeiteten Varianten kann der Kunde diese nicht in den Warenkorb legen. Er bekommt beim Versuch den Hinweis "Die gewählte Kombination wird momentan nicht angeboten und kann daher auch nicht bestellt werden. Bitte kontaktieren Sie uns"

    Wir werden diese Angelegenheit am Montag mit unserem Anwalt klären.
     
  9. Günter M.

    Günter M. Erfahrener Benutzer

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    Hallo zusammen
    Bin ja kein Rechtsanwalt nur etwas von nAbhmanhungen und Streitereien vor Gericht genervt. Wenn alles gut ist freut es mich riesig!!
    Schönen Karneval zusammen.
     
  10. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    Laut Auskunft vom Anwalt ist das rechtlich in Ordnung. Allerdings darf es dem Kunden nicht möglich sein, die nicht vorrätige Kombination in den Warenkorb zu legen.

    Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar.
     
  11. Günter M.

    Günter M. Erfahrener Benutzer

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    Hi Tosula. Danke für das Feedback. Wie verhindert man denn das die nicht vorrätige Kombination nicht in den Warenkorb zu legen ist. Erscheint nicht dort erst der Hinweis (Beispiel aus dem Gambio Testshop)
    ?
     
  12. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    Shop Einstellungen/Lager-Verwaltungsoptionen/Einkaufen nicht vorrätiger Artikel erlauben -> Deaktivieren
     
  13. Günter M.

    Günter M. Erfahrener Benutzer

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    Steht bei mir so. Kaufen kann er die Ware nicht , sie kommt aber in den Warenkorb. Will er dann weiter gehen, klappt es nicht. Aber im Warenkorb gelangt sie ;-)
     
  14. Rico

    Rico Erfahrener Benutzer

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    Wird auch dein Bestand überprüft?
     
  15. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    Bei uns wird der Artikel/Kombinationsbestand geprüft und wenn kein Lagerbestand vorhanden ist, kann die Artikelkombination nicht in den Warenkorb gelegt werden.
     
  16. Günter M.

    Günter M. Erfahrener Benutzer

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    Ja;-)
    Die Einstellung ist bei mir : Nein,Nein;nein, JA,JA JA, Nein.
     
  17. barbara

    barbara G-WARD 2014-2020

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    Ich glaube bei Artikeln ohne Attribute / Eigenschaften und bei Artikeln mit Attributen findet die Prüfung erst im Warenkorb statt.
    Bei Eigenschaften / Eigenschaften-Kombinationen wird bereits im Artikel geprüft, wenn das in den Eigenschaften so festgelegt wird.
     
  18. Günter M.

    Günter M. Erfahrener Benutzer

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    Hallo Barbara. Ich habe es in meinem Testshop auch einmal probiert, aber auch da , wem wunderts gelangt die Ware in den WArenkorb. Man kommt aber nicht bis zur Kasse und der **** Hinweis steht dort auch. Ist das nun ein Bug von Gambio? So wie ich jetzt hier wieder lese darf die Ware ja nicht in den Warenkorb gelangen;-) Zumindest nicht wenn Sie zur zeit ausverkauft ist. Der Artikel müsste dann auf Inaktiv gehen. Verstehe ich das so richtig?Ist ja immer das gleiche Thema,setzt man die Artikel auf inaktiv weiß der Kunde nicht das wir dies auch anbieten könnten aber eben nur im Moment nicht .
     
  19. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    Wir arbeiten mit Eigenschaftskombinationen und nicht mit Attributen
     
  20. barbara

    barbara G-WARD 2014-2020

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    Wenn Du den Artikel auf "Inaktiv" setzt, ist er aus dem Shop.
    Du könntest (allerdings immer manuell) den Artikel auf "nicht käuflich" stellen und den Text ändern.
    Dann gibt es im Artikel keinen Button "in den Warenkorb" mehr.