Fragen zu den Verkaufsschnittstellen zu Magnalister (Amazon, eBay)

Thema wurde von Sunset Sonnenstudio GmbH, 16. Juni 2015 erstellt.

  1. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    Ich habe gerade noch IT-Recht Kanzlei angesehen. Monatlich kündbar. Gerade weil ich das Amazon gerade hinzunehme und nicht weiß wie lange ich das machen möchte auch eine schöne Sache.
    Gibt es da etwas negatives zu berichten ? :)
     
  2. Petra

    Petra G-WARD 2013/14/15

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    Wir haben auch das Unlimited Paket. Du kannst beim Händlerbund speziell auf Amazon und Ebay, auf deinen Shop und auf die verschiedenen Sprachen abgestimmte Rechtstexte erstellen.
     
  3. Petra

    Petra G-WARD 2013/14/15

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    PS: Es gibt noch eine gute Alternative, nämlich die IT Rechtskanzlei. (http://www.it-recht-kanzlei.de/). Die haben uns vor Händlerbundzeiten schon oft und sehr gut geholfen.
     
  4. barbara

    barbara G-WARD 2014-2020

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    Ich war mit dem HB nicht zufrieden. und bin jetzt bei der IT-Recht.
    Habe auf gezielte Fragen nur ausweichende Antworten bekommen (wird nicht geprüft, wir haben aber ein Hinweisblatt...)
    Mittlerweile sind die Preise beim HB auch gewaltig gestiegen, und die Leistungen gesunken.
     
  5. Dan (sunnywall.de)

    Dan (sunnywall.de) Erfahrener Benutzer

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    Kann ich nicht bestätigen. Hattet Ihr auch das Unlimited?
     
  6. barbara

    barbara G-WARD 2014-2020

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    Nein, ich hatte damals das Premium.
    Das hatte aber auch die Tiefenprüfung und so.
     
  7. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    Ich habe eben mit IT Recht telefoniert. Macht einen kompetenten Eindruck. Ich denke ich werde es mit Amazon testen und ggf. im laufe des Jahres den Shop nachziehen damit ich alles bei einem habe ...
     
  8. Petra

    Petra G-WARD 2013/14/15

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    Ich glaube, da machst du nichts falsch. Beim Händlerbund musst du auch jährlich zahlen, das ist dann schon eine Hausnummer.
     
  9. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    Ja, wie bei Janolaw auch. Und ich denke es würde bei JL auch darauf hinauslaufen das ich Amazon mit ins Paket nehmen muss ... Monatlich bin ich erstmal auf der sicheren Seite.

    Vielen Dank euch :) Eure Meinung hat mir sehr geholfen !
     
  10. einfachfuerdich

    einfachfuerdich Erfahrener Benutzer

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    Ist es Magnalister nicht schlecht fürs Ranking (wegen Doppelt Content, meine ich)?
     
  11. einfachfuerdich

    einfachfuerdich Erfahrener Benutzer

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    Ich wollte ebay testen aber da bekomme ich eine Fehlermeldung von ebay, das ich kein Verkäuferskonto hätte oder mein Limit ausgeshöpft hätte. Ich habe bei Magnalister angerufen und die könnten mir nicht helfen bei die Meldung von ebay kam, da habe ich ebay angerufen und die könnten mir nicht helfen weil angeblich alles in Ordnung sei (ICh bin richtig angemeldet und habe kein Limit erreicht) da hat mir der Mitarbeiter gedagt ich soll mich bei ebay API developers anmelden und mein Problem schildern und fragen ob irgendwo ein limit angelegt ist (und das alles auf Englisch), kein Problem wegen der Sprache aber das finde ich echt umständlich, zumal ich ja auch nirgendwo gefunden habe wo ich meine Frage stellen kann... Vielleicht hatte jemand das gleiche Problem und kann mir einen Tipp geben, sehr umständlich....
     
  12. Peter-USH

    Peter-USH Erfahrener Benutzer

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    Hallo zusammen,

    ich habe folgende Frage zu den AGB's und zu den verschiedenen Widerrufen.
    Im eigenen Onlineshop sind diese regulär hinterlegt, ebenso auch bei EBay. Allerdings bekomme ich jetzt von "IT-Recht" 2 verschiedene AGB's und 2 verschiedene Widerrufe erstellt.

    Wie kann ich das im Shop so organisieren, dass die AGB's und der Widerruf des Shops bei Shopbestellungen an die Statusmails mit angehängt werden und bei den EBay-Bestellungen eben explizit die Ebay-AGB's und der EBay-Widerruf an die Statusmails mit angehängt werden.

    Ich weiß, im Content Manager gibt es 4 zusätzliche Einträge: Widerrufrecht 1, Widerrufrecht 2 etc...
    Aber ich weiß leider nicht wie ich die Zuordnung für die 2 unterschiedlichen Shopverkäufe geregelt bekomme.
    Auch sind nur die Shop-AGB's hinterlegt, die sich aber von den EBay-AGB's unterscheiden, die an die Stausmails angehängt werden.

    Hat jemand Erfahrung damit und könnte mir einen Tipp geben?

    Vielen Dank im voraus.

    Beste Grüße,
    Peter
     
  13. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    Hallo Peter,

    da bisher noch keiner geantwortet hat, wage ich mich mal dran. Umsetzung der Lösungen auf deine eigene Gefahr. So wie ich das sehe:

    Widerruf und AGB werden für ebay-Bestelungen, die von Magnalister in den Shop geholt werden, nie vom Shop verschickt, sondern immer direkt von ebay. D.h. du müsstest dir die Rechtstexte von der IT-Recht-Kanzlei, die für Shopbestellungen sind, entweder von Hand über den Content Manager einfügen oder die Übertragungsautomatik unter Admin-Hauptmenü "Module" einrichten.

    Die Rechtstexte, die speziell für eBay sind, musst du über dein ebay-Konto einfügen: Die AGB unter ebay-Konto -> Einstellungen -> Einstellungen für gewerbliche Käufer -> Rechtliche Informationen auf Artikelseite

    Die Widerrufsbelehrung für bestehende Angebote unter ebay-Konto -> Rahmenbedingungen für Ihre Angebote
    Hier musst du abhängig davon ob du regulärer ebay Händler oder ebay Plus Händler bist unterschiedliche Texte anbieten!

    Dazu passend musst du die Widerrufsbelehrung für weitere Angebote auch in der magnalister Konfiguration einstellen: ebay -> Konfiguration -> Rücknahmebedingungen. Hier muss die Widerrufsbelehrung auch nochmal hinterlegt werden, und v.a. passend dazu die Rücknahmefrist und Rücksendekosten.

    Wenn danach bei all deinen ebay Angeboten die Rechtstexte auf den Artikelseiten nicht aktuell sind, bitte den ebay Support um Rat fragen - kann sein, dass man alle Angebote nochmal gebündelt bearbeiten muss, damit sich das überträgt. Die Texte, die da auf den Artikelseiten angezeigt werden, sind auch die, die der Kunde dann im Anschluss an seine Bestellung per Email bekommt.

    Ich würde hier alles sehr gewissenhaft überprüfen und notfalls der IT Recht Kanzlei und / oder ebay nochmal auf den Sack gehen - wenn da was nicht richtig konfiguriert ist, kann man sich schnell Ärger einhandeln.

    Übrigens gibt es zur Einbindung der Rechtstexte auf ebay von der IT-Recht-Kanzlei im Mandantenportal auch sehr gute und detaillierte Leitfäden.

    Wie gesagt, alles ohne Gewähr und Haftung...

    VG
     
  14. Peter-USH

    Peter-USH Erfahrener Benutzer

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    Hallo L & B,
    vielen Dank für Deine Ausführungen!!

    1.) Ich habe separate AGB's und separate Widerrufe, einmal jeweils für unseren eigenen Shop und dann noch jeweils für EBay von IT-Recht erstellt bekommen.
    2.) Alles ist richtig hinterlegt, also im Shop die "richtigen" und bei Ebay ebenfalls die "richtigen".
    3.) Die Konfig beim Magnalister ist ebenfalls so gestaltet, dass dort bei den "Rücknahmebedingungen...." der EBay-Widerruf eingetragen ist.

    ABER:
    Habe ich eine Shopbestellung dann werden mit der Bestellbestätigung an den Kunden, der Widerruf, die AGB's und das Widerrufsformular als pdf mit angehängt, was auch korrekt ist. Beim Rechnungsversand werden die AGB's auch noch als pdf mit angehängt.

    Wenn aber eine EBaybestellung erfolgt ist, dann wickle ich alles Weitere auch aus unserem Shop heraus ab.
    Das bedeutet eben, dass mit der Bestellbestätigung und mit dem Rechnungsversand eben "nur" die im eigenen Shop hinterlegten Dokumente (AGB's und Widderuf) mit angehängt werden und nicht explizit die EBay-Dokumente.

    Ideal wäre es, wenn der Gambio-Shop die Bestellungen unterscheidet und die jeweils "richtigen" Dokumente mit anhängt.
    Ich müsste nur noch (aber wo.......?) die EBay-AGB's und den EBay-Widerruf im Shop an der geeigneten Stelle hinterlegen.
    Unsere EBay-Bestellungen werden bei uns im Shop als "EBay-Kunde" eingetragen. Vielleicht ist soetwas über die "Kundengruppen-Zuteilung" möglich, dass unterschieden werden kann.......

    Habe wirklich viel nachgelesen um das Problem gelöst zu bekommen, aber leider bin ich nicht weiter gekommen.

    Wenn ich Neues weiß, gebe ich hier Bescheid.

    Dir noch einmal vielen Dank!

    Beste Grüße,
    Peter
     
  15. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    hallo Peter,
    du musst doch dem Kunden nicht nochmal eine AGB und WRB aus dem Shop heraus senden, das hat doch ebay beim Verkauf des Artikels bereits getan. Lieferung und Rechnung sind voll ausreichend.